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Ortsplanung

Kantonale Planungsgrundlagen

Im Rahmen Ihres Beratungsauftrags stellt die Abteilung Raumentwicklung den Gemeinden die kantonalen Planungs­grundlagen zur Verfügung. Sie zeigen die planerische und rechtliche Ausgangslage, welche die Gemeinde beim Start in die Revision der Ortsplanung antrifft.

Steht die Ortsplanungsrevision bevor, können sich die Gemeinden frühzeitig mit den wichtigsten Planungsinhalten vertraut machen. Die 22 Planungsthemen zeigen die allgemeinen Planungsgrundlagen des Kantons. Sie bilden zusammen mit den gemeindespezifischen Planungsgrundlagen die Ausgangs­lage für die anstehenden Planungsarbeiten.

In einem Startgespräch mit der zuständigen Kreisplanerin oder dem zuständigen Kreisplaner können die massgeblichen Rahmenbedingungen und die in Ihrer Gemeinde besonders relevanten Planungsthemen vertieft und eine gemeinsame Verständigungsbasis geschaffen werden.

Wie der anspruchsvolle Prozess einer Ortsplanungsrevision zielführend gestaltet werden kann, zeigen das Ablaufschema und die Richtlinien. Die frühzeitige Auseinandersetzung mit den kantonalen und kommunalen Zielvorstellungen lohnt sich. Sie ermöglicht dem Gemeinderat eine zweckmässige Evaluation des Planungsbüros und dem beauftragten Planungsbüro eine realistische Auftragsumschreibung und Kostenschätzung.

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