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Digitale Nutzungs­plan­daten gemäss Daten­modell

Illustration mit einem Ausschnitt aus der Zonensystematik des kantonalen Datenmodells und dem Bauzonenplan im Hintergrund.

Hier finden Gemeinden und Planung­sbüros die raum­planerischen Grund­lagen des Kantons, die es bei der bevor­stehenden Orts­planungs­revision im Bereich Digitale Nutzungs­plan­daten zu berück­sichtigen gilt.

1. Ausgangslage und strategischer Rahmen

Fehlerfreie und rechtssichere Informationen zu Nutzungsplänen sind für zahlreiche raumplanerische Aufgaben elementar. Um die digitalen Geodaten der allgemeinen Nutzungsplanung effizient zu bearbeiten, auszutauschen und auszuwerten ist ein gemeinsames Datenmodell unerlässlich. Es standardisiert die Qualität und den Austausch der Geodaten zwischen Bund, Kanton, Gemeinden und Planungsbüros. Der rechtliche Rahmen dazu bietet das bundesrechtliche Geoinformationsgesetz.

Das kantonale Datenmodell regelt dabei, auf welche Weise die kommunalen Planungsdaten aufzubereiten sind, damit sie direkt und fehlerfrei weitergegeben und -verwendet werden können. Die Planungsfreiheit der Gemeinden wird dabei nicht eingeschränkt. Geodaten genehmigter Planungen können im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) eingesehen werden. Dieser baut ausschliesslich auf den harmonisierten Geodaten auf.

Die Gemeinden sind gemäss § 15 Bauverordnung (BauV) aufgefordert, Geodaten für die Nutzungs- und Sondernutzungsplanung modellkonform für Vorprüfungen und Genehmigungen aufzubereiten. Auch wenn die Geodaten aktuell (noch) keine rechtliche Wirkung haben, sind die kantonalen Stellen und Gemeinden verpflichtet, die Daten nach den Vorgaben des Datenmodells Nutzungsplanung (ZIP, Stand: August 2023, 3,9 MB) zu strukturieren und im INTERLIS-2-Format abzugeben. Damit ist eine einfache Übernahme der Geodaten gemäss Geoinformationsgesetz möglich und aufwendige Nachbearbeitungen der Geodaten durch die Gemeinde können so vermieden werden.

2. Handlungsspielräume für Gemeinden

Digitale Daten sind für jede Revision der allgemeinen Nutzungsplanung und der Sondernutzungsplanung erforderlich, dies auch bereits in Vorprüfungen.

Gemeindespezifische Zoneneigenschaften können in der Modelllandschaft vollständig abgebildet werden. Dafür stehen im Datenmodell entsprechende Attribute zur Verfügung (zum Beispiel GDECode, GDEBez, GDEAbk, GDEZweck), die dem kantonalen Zonentyp eindeutig zugeordnet werden und so das Datenmodell bis auf Bundesebene erfüllen.

Konzept der Zonensystematik.

Das Geodatenmodell beschreibt die im Datensatz enthaltenen Objekte (zum Beispiel Lage und Ausdehnung einer Nutzungszone), ihre Merkmale (zum Beispiel Typ der Zone) und die räumlichen Beziehungen der Objekte untereinander (zum Beispiel gemeinsame Grenze, Überlagerung etc.).

3. Planungsinstrumente

Für die Aufbereitung und Übergabe der digitalen Nutzungsplandaten stehen folgende Hilfsmittel zur Verfügung:

  • Die technische Richtlinie beschreibt Inhalt und Anforderungen an die Qualität der digitalen Nutzungsplandaten sowie das Vorgehen zum Datenaustausch.
  • Die Zonensystematik beinhaltet alle auf kantonaler Stufe erlaubten Zonen und enthält das Darstellungsmodell.
  • Das Datenmodell INTERLIS 2 ist ein maschinenlesbares Austauschformat.
  • Die Anleitung zur Datenlieferung beschreibt das Vorgehen, um Geodaten zu prüfen und/oder an den Kanton Aargau abzugeben.

Bezug der Geodaten

Nutzungsplandaten sowie andere für die Revision wichtige Geodaten können im Geodatenshop in verschiedenen Formaten bestellt werden. Das INTERLIS-Format steht für jene Geodaten zur Verfügung, für die ein Datenmodell vorhanden ist.

Folgende Suchbegriffe erleichtern das Auffinden der Geodaten:

  • Datenmodell NPL listet alle modellrelevanten Datensätze der Nutzungsplanung auf.
  • Nutzungsplanung Revision findet Daten der Nutzungsplanung sowie andere relevante Geodaten (Orientierungsinhalt) und Grundlagendaten (Daten der amtlichen Vermessung).

Da noch nicht alle Gemeinden Geodaten gemäss Datenmodell abgeliefert haben, ist es zurzeit möglich, dass Daten unvollständig ausgefüllte Attribute enthalten, Lücken aufweisen oder nicht parzellenscharf sind.

Datenabgabe an den Kanton zur Vorprüfung oder Genehmigung

Die Datenabgabe in INTERLIS 2 erfolgt über den Checkservice von InfoGripsDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr. – dies auch nach Inbetriebnahme von ePlanung. Für die Registrierung sind Name, E-Mail-Adresse und Planungsbüro an raumentwicklung@ag.ch zu senden. Es folgt eine Benachrichtigung, sobald der Dienst freigegeben ist.