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Orts-, Siedlungs- und Regionalplanung

Ortsplanung

Der Bereich Ortsplanung umfasst die wichtigsten Instrumente zur Steuerung der Entwicklung und Qualität auf Ebene der Gemeinden. Aufbauend auf eine Standortbestimmung und die räumliche Entwicklungsstrategie einer Gemeinde regelt die allgemeine Nutzungsplanung die zulässige Nutzung und Überbauung des Bodens. Sie liegt in der Kompetenz der Gemeinden.

Sondernutzungspläne werden in Erschliessungspläne und Gestaltungspläne unterschieden. Mit Gestaltungsplänen können neben den Fragen zur Erschliessung besondere Anforderungen an die Qualität einer Überbauung festgelegt und unter Umständen Abweichungen von den Regelungen in der Bau- und Nutzungsordnung zugelassen werden, falls Sie zu einem besseren Ergebnis führen.

Die beiden Sektionen Orts-, Siedlungs- und Regionalplanung begleiten und prüfen die Planungen der Gemeinden. Die Kreisplanerin und die Kreisplaner koordinieren die Beratung, Vorprüfung und Genehmigung der Nutzungsplanungen innerhalb der Verwaltung. Sie stellen die Schnittstelle zu den Planungsbehörden sicher.