Hauptmenü

Kanton

Klimakompass

Hand hält eine schwarze Kompass mit klar erkennbaren Himmelsrichtungen und Maßangaben, Hintergrund verschwommen.

Der Klimakompass zeigt als Teil der Klimastrategie auf, in welchen Bereichen der Regierungsrat Schwerpunkte in Bezug auf den Klimawandel setzt und welche Ziele angestrebt werden.

Ausgangslage

Der Regierungsrat unterstützt im Rahmen seiner Kompetenzen die nationalen Klimaziele gemäss Klima- und Innovationsgesetz (KlG): Ab dem Jahr 2050 soll die Schweiz nicht mehr Treibhausgase ausstossen, als natürliche und technische Speicher aufnehmen können (Netto-Null-Ziel bis 2050). Im Bereich Klimaanpassung unterstützt er die Strategie des Bundes "Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz".

Ende 2019 hat der Kanton Aargau den "Entwicklungsschwerpunkt Klimaschutz und Klimaanpassung" (ESP Klima) geschaffen und in den Aufgaben- und Finanzplan aufgenommen. Mit dem ESP Klima werden bestehende und neue Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel gezielt verstärkt, koordiniert und kommuniziert. Im Entwicklungsleitbild (ELB) 2025-2034 definiert der Regierungsrat Klimaschutz und Klimaanpassung als einen von sieben strategischen Schwerpunkten für die nächsten zehn Jahre. Die Nordwestschweizer Regierungskonferenz (NWRK) verabschiedete 2021 eine Klima-Charta. Sie vereint die Nordwestschweizer Kantone in einem gemeinsamen Bekenntnis zu einem engagierten und wirkungsvollen Klimaschutz. Seit 2024 ist zudem ein Klimaparagraf in der kantonalen Verfassung verankert. Er verpflichtet Kanton und Gemeinden, die Klimaziele umzusetzen (Art. 42a).

Mit dem 2023 vom Volk angenommenen Klima- und Innovationsgesetz (KlG) ist das Netto-Null-Ziel bis 2050 auf Bundesebene gesetzlich verankert. Gleichzeitig werden die Kantone in die Pflicht genommen, eine Vorbildfunktion zu übernehmen. Sie sollen für ihre Kernverwaltungen mindestens "Netto-Null bis 2040" anstreben. Kantonale Gesetze und Verordnungen sollen so ausgestaltet werden, dass sie zur Erreichung der Klimaziele beitragen. Diesbezüglich hat der Regierungsrat des Kantons Aargau 2025 eine Roadmap Netto-Null 2040 für die kantonale Verwaltung verabschiedet.

Der Klimakompass des Regierungsrats definiert die Handlungsfelder und Stossrichtungen für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmassnahmen im Kanton Aargau. Er schafft Transparenz und bietet eine fachlich fundierte Grundlage für die Umsetzung von Klimamassnahmen im Kompetenzbereich des Kantons. Zudem bildet er eine Basis für den Dialog mit den betroffenen Akteurinnen und Akteuren, um die kantonale Klimapolitik weiterzuentwickeln.

Fünf Handlungsfelder für Klimaschutz, sieben für Klimaanpassung und vier transversale Stossrichtungen zeigen, in welchen Bereichen und Vorhaben prioritär umgesetzt werden sollen. Mehr Informationen zu den Handlungsfeldern ist mit Klick auf das entsprechende Handlungsfeld im Bild ersichtlich. Die Handlungsfelder beziehen sich auf die wichtigsten "Hotspots" im Kanton Aargau, welche aktuell und zukünftig eine grosse Herausforderung wie auch eine Chance bei der Bewältigung des Klimawandels für den Kanton Aargau darstellen.

imagemap-area-0imagemap-area-1imagemap-area-2imagemap-area-3imagemap-area-4 MindMap aller sieben Handlungsfelder im Bereich Klimaschutz inklusive Icons.
imagemap-area-0imagemap-area-1imagemap-area-2imagemap-area-3imagemap-area-4imagemap-area-5imagemap-area-6 MindMap aller sieben Handlungsfelder im Bereich Klimaanpassung inklusive Icons.
imagemap-area-0imagemap-area-1imagemap-area-2imagemap-area-3

Hintergrund

Zielsetzung und Handlungsfelder

Klimaschutz

Ab dem Jahr 2050 soll die Schweiz nicht mehr Treibhausgase ausstossen, als natürliche und technische Speicher aufnehmen können (Netto-Null). Im Aargau verursachten Verkehr (37 Prozent) und Industrie (33 Prozent) im Jahr 2023 den grössten Anteil der Treibhausgasemissionen. Die Beheizung von Gebäuden trägt 20 Prozent dazu bei, wobei ein Fünftel davon auf Gewerbe- und Industrieliegenschaften entfällt. Treibhausgase entstehen auch in der Landwirtschaft (8 Prozent) sowie bei der Abfallentsorgung und Abwasserreinigung (2 Prozent).

Das Bild zeigt die Anteile der einzelnen Sektoren an den Treibhausgasemissionen des Kantons Aargau.

Die Handlungsfelder im Klimaschutz setzen deshalb bei den wichtigsten Treibhausgasemittenten an und zeigen gleichzeitig Möglichkeiten zur Speicherung von Kohlenstoff auf:

Klimaanpassung

Aufgrund der Trägheit des Klimasystems wird der Klimawandel auch bei einer starken Reduktion der Treibhausgasemissionen weiter voranschreiten und seine Folgen sich verstärken. Somit sind – ergänzend zu Klimaschutzmassnahmen – auch Massnahmen zur Anpassung an die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels notwendig. Basierend auf den in der Klima-Risikoanalyse für die Schweiz publizierten sektorübergreifenden Herausforderungen stufen die Fachleute der kantonalen Verwaltung für den Kanton Aargau folgende als relevant ein:

  • die zunehmende Hitzebelastung
  • die zunehmende Sommertrockenheit
  • die zunehmenden Starkniederschläge
  • das zunehmende Gefahrenpotenzial
  • die zunehmenden Durchschnittstemperaturen
  • die zunehmende Veränderung von Lebensräumen und der Artenzusammensetzung

Das Ziel in Bezug auf die Klimaanpassung besteht darin, die klimabedingten Risiken zu minimieren, die Chancen des Klimawandels zu nutzen und die Anpassungsfähigkeit (Resilienz) von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt zu erhöhen. In den folgenden sieben Handlungsfeldern trägt der Kanton Aargau dazu bei, diese Ziele zu erreichen:

Transversale Themen

Ein übergeordnetes Handlungsfeld fasst zentrale Querschnittsthemen zusammen, die sowohl den Klimaschutz als auch die Klimaanpassung abdecken:

Der Kanton setzt sich aktiv dafür ein, klimarelevante Innovationen zu fördern, das gesellschaftliche Bewusstsein zu stärken und als Vorbild zu wirken. Dieses transversale Handlungsfeld bündelt Stossrichtungen, um den Wissensaustausch mit und zwischen Forschungseinrichtungen und der
Wirtschaft zu intensivieren sowie die Bevölkerung regelmässiger und gezielter zu informieren und sensibilisieren. Gleichzeitig zeigt der Kanton durch verantwortungsbewusstes Handeln, dass er als Akteur im Klimaschutz mit gutem Beispiel vorangeht. Durch gezielte Impulse in der öffentlichen Beschaffung oder bei den kantonalen Beteiligungen sowie mit einer interdisziplinären Zusammenarbeit in der öffentlichen Verwaltung treibt der Kanton klimafreundliche Entwicklungen voran. Indem er wissenschaftliche Erkenntnisse, wirkungsvolle Kommunikation und gelebte Verantwortung verbindet, schafft er eine starke Grundlage für nachhaltige Veränderungen. So wird der Kanton nicht nur zum Gestalter, sondern auch zum glaubwürdigen Vorbild in der Klimapolitik.

Schnittstellen

Entwicklungsleitbild 2025–2034 des Regierungsrats; insbesondere die Stossrichtungen 5 und 8 im Bereich Wirtschaft, beziehungsweise die Stossrichtung 7 im Bereich Umwelt.

Mit der Roadmap Netto-Null 2040 für die kantonale Verwaltung nimmt der Kanton seine Vorbildrolle wahr mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen seiner Verwaltung bis 2040 auf Netto-Null zu senken.

Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019): In einem gemeinsamen Projekt haben Bund und Kantone ihre Rechtsgrundlagen im Beschaffungsrecht soweit möglich parallel und inhaltlich aufeinander abgestimmt. Die IVöB 2019 ist im Kanton Aargau seit dem 1. Juli 2021 in Kraft, ebenso das dazugehörige Dekret über das öffentliche Beschaffungswesen
(DöB) vom 23. März 2021, welches kantonale Vollzugvorschriften regelt.

Die Richtlinien zur Public Corporate Governance (PCG-Richtlinien) (PDF, 45 Seiten, 762 KB) regeln das Verhältnis zwischen dem Kanton als Eigentümer und den Beteiligungen. Sie bezwecken eine angemessene Steuerung und Kontrolle der Beteiligungen des Kantons.

Die Leitsätze zur Umsetzung der Klima-Charta der Nordwestschweizer Regierungskonferenz (NWRK) verpflichten die sechs zugehörigen Kantone, verbindliche Ziele im Klimaschutz zu erreichen. Sie definieren Grundprinzipien in den drei Handlungsbereichen «Nachhaltiges Bauen», «Nachhaltige öffentliche Beschaffung» sowie für «Klimaverträgliche und nachhaltige Finanzanlagen und Finanzierungen». Damit schaffen sie eine wichtige Basis für die regionale Zusammenarbeit im Bereich Klimaschutz.

Im Aargauer Lehrplan Volksschule ist das Thema Klimawandel in verschiedenen Bereichen aufgenommen. Die Schülerinnen und Schüler sollen unter anderem die Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels erläutern und einschätzen sowie Beiträge zur Begrenzung des Klimawandels in der Zukunft formulieren können.

Das Naturama Aargau ist ein wichtiger Partner für den Kanton im Bereich Umweltbildung und bietet Angebote für Schulen, Gemeinden, Unternehmen und Privatpersonen im Bereich Umwelt, Naturförderung und Anpassung an den Klimawandel.

Systemgrenzen

Der Klimawandel ist ein globales Phänomen mit lokal sehr unterschiedlich ausgeprägten Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft. Der Kanton Aargau ist zwar weltweit betrachtet klein, innerhalb der Schweiz gemessen an den Einwohnenden jedoch der viertgrösste Kanton mit einem hohen prognostizierten Bevölkerungswachstum. Die Treibhausgasbilanz des Kantons folgt im Klimaschutz dem Territorialprinzip, es werden nur direkte Treibhausgasemissionen innerhalb des Kantons berücksichtigt. Mit der Verabschiedung der Strategie energieAARGAU durch den Grossen Rat am 24. März 2026 gelten die darin definierten Systemgrenzen Scope 1 und 2. Emissionen, die ausserhalb des Kantons entstehen, fliessen nicht in die Bilanz ein. Sie sind dennoch ein wichtiger Teil der Klimastrategie. Diese vor- und nachgelagerten Emissionen, die unter anderem bei der Produktion von Konsumgütern, Bauteilen und Infrastrukturen anfallen, müssen für eine langfristige Eindämmung des Klimawandels zusätzlich angegangen werden. Bei der Klimaanpassung berücksichtigt die Klimastrategie die direkten Auswirkungen des Klimawandels auf das Kantonsgebiet.

Die Klimastrategie des Kantons Aargau konzentriert sich besonders auch auf den Aufgaben- und Wirkungsbereich der kantonalen Verwaltung. Das private Verhalten der Bürgerinnen und Bürger kann indes vor allem durch die Vorbildfunktion des Kantons, gezielte Anreize und Sensibilisierung sowie die Bereitstellung von Grundlagen beeinflusst werden. Durch die Reduktion grauer Energie, die Schliessung von Materialkreisläufen und die Förderung langlebiger, reparierbarer und wiederverwendbarer Produkte können der indirekte Energieverbrauch nachhaltig gesenkt, die lokale Wirtschaft gestärkt und Kosten reduziert werden.

Schnittstelle Energie und Klima

Ein wesentlicher Teil der Treibhausgasemissionen ist energetisch bedingt – das heisst, sie entstehen durch die Verbrennung von fossilen Brenn- und Treibstoffen (wie Öl, Gas, Benzin oder Diesel). Die Strategie energieAARGAU nimmt dies ausdrücklich auf und verankert als zentrales Hauptziel: Der Kanton Aargau reduziert bis 2040 die Treibhausgasemissionen im Kantonsgebiet im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 75 Prozent. Dieses Ziel bildet die Grundlage nahezu aller Handlungsfelder und wird in der Wirkungsanalyse der Massnahmen berücksichtigt.

In der Strategie energieAARGAU sind weitere kantonale Ziele verankert, die als energiepolitische Leitlinien des Kantons dienen. Eines dieser Ziele ist der Ausbau der erneuerbaren Energien. Aus diesem Grund sind die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz im Klimakompass nicht als eigene Handlungsfelder aufgeführt. Sie sind jedoch mitentscheidend, damit die Dekarbonisierung von Verkehr, Gebäuden und in der Industrie überhaupt gelingen kann.

Der aktuelle Strommix im Jahr 2024 der Schweiz besteht gemäss Elektrizitätsstatistik des Bundes zu 59,6 Prozent aus Wasserkraft (davon Laufkraftwerke 23,9 Prozent), 28,4 Prozent aus Kernkraft, 10,2 Prozent aus diversen erneuerbaren Energien sowie 1,8 Prozent aus konventionell-thermischen Kraft- und Fernheizkraftwerken. Grosse und mittlere Wasserkraftwerke mit Gewässerstrecken im Kanton Aargau produzieren im mehrjährigen Durchschnitt pro Jahr rund drei Terawattstunden Strom. Die Produktion deckt rund 70 Prozent des Aargauer Verbrauchs an elektrischer Energie. Fliessgewässer werden in Zukunft durch den Klimawandel im Winter mehr Wasser führen. Im Gegenzug findet ein Rückgang in den Sommerabflüssen statt; über das ganze Jahr bleibt der Abfluss mehr oder weniger konstant. Dabei gilt es zu beachten, dass sich diese Aussagen auf langjährige saisonale Mittelwerte beziehen. Die mittleren saisonalen Abflüsse einzelner Jahre können stark abweichen. Im Sommer kommt es häufiger zu einer Drosselung der Stromproduktion in Kernkraftwerken, wenn die Wassertemperatur einen bestimmten Grenzwert übersteigt.

Mit der Elektrifizierung der grösstenteils fossil betriebenen Fahrzeuge und Heizungen wird der Zubau neuer erneuerbarer Energien zu einer wichtigen Aufgabe des Kantons. In der Schweiz geht man von einer Zunahme des Strombedarfs bis 2050 gegenüber dem Jahr 2000 um rund 40 Prozent aus (Basis Netto-Null-kompatibles Szenario gemäss Energieperspektiven 2050+). Dabei mitberücksichtigt sind die Einsparpotenziale wie der Ersatz von Elektroheizungen mit Wärmepumpen, Effizienzsteigerungen dank technologischem Fortschritt und Gebäudesanierungen. Der Stromverbrauch der direktelektrischen Heizungen beträgt im Kanton Aargau knapp 10 Prozent des Gesamtverbrauchs (im Winterhalbjahr sogar zwischen 15 und 20 Prozent). Beim Ersatz von elektrischen Heizungen durch eine Wärmepumpe kann der Stromverbrauch auf unter ein Drittel gesenkt werden. Parallel zur Dekarbonisierung des Gebäudebereichs wird deshalb auch die Stromeffizienz in Gebäuden zunehmend wichtig und leistet einen wichtigen Beitrag an die Versorgungssicherheit (Monitoring-Bericht energieAARGAU 2024).

Der Kanton Aargau fördert den Ausbau der Photovoltaik mit einer übergeordneten kantonalen Solaroffensive. So werden zum Beispiel grosse und innovative Anlagen finanziell unterstützt. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Information und Beratung. Die zunehmende Stromproduktion mit Photovoltaikanlagen kann den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie und den steigenden Elektrizitätsbedarf aber nur teilweise kompensieren. Der bereits heute feststellbare Stromüberschuss im Sommer sowie die Nachfrage nach Strom im Winter werden zunehmen. Der Strombedarf ist in der kälteren Jahreszeit generell höher und die Schweiz ist auf Stromimporte angewiesen. Mildernd wirkt sich die Klimaerwärmung aus: Sie führt zu einem geringeren Heizenergiebedarf im Winter, jedoch zu einem höheren Kühlbedarf im Sommer.

In diesem Zusammenhang sind neue Lösungen erforderlich, sowohl zur saisonalen als auch kurzfristigen Speicherung von Strom, zur Umwandlung von Überschüssen in CO2-neutrale Brennstoffe sowie zum Ausbau der erneuerbaren Stromversorgung im Winter.

Neben der Energiebereitstellung gibt es auch im Bereich Energieeffizienz viele Synergien zwischen der Strategie energieAARGAU und dem Klimakompass. So können zum Beispiel Energieplanungen und Klimaziele in den Gemeinden in einem gemeinsamen Projekt vorangebracht werden. Die energetische Sanierung von gemeindeeigenen Liegenschaften trägt gleichzeitig zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz bei. Entsprechend kann auch die Kommunikation und Beratung der Gemeinden über beide Ansätze erfolgen; die Strategien sind daher aufeinander abgestimmt.

Schnittstelle Nachhaltigkeit und Klima

Der Kanton Aargau bekennt sich in seinen Leitsätzen Nachhaltigkeit zu einer nachhaltigen Entwicklung und einem proaktiven und umsichtigen Handeln. Im Verständnis des Kantons Aargau begünstigt Nachhaltige Entwicklung über einen schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen langfristig das Gleichgewicht lokaler und globaler Ökosysteme. Sie schafft Handlungsräume für gesellschaftliche Entwicklungen und wirtschaftliche Prosperität, ohne dass die nächsten Generationen in ihren Möglichkeiten und Grundrechten eingeschränkt werden. In diesem Kontext ist Klimaschutz ein Kernaspekt des nachhaltigen Handelns. Zudem zieht der Kanton Aargau die Agenda 2030 der UNO mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen (SDGs) als Referenzrahmen bei. Viele der SDGs stehen in engem Zusammenhang mit Klimaschutz und Klimaanpassung, insbesondere das SDG 13 "Massnahmen zum Klimaschutz".

Mit dem Bericht Nachhaltige Entwicklung 2024 zeigt der Kanton Aargau bereits zum sechsten Mal umfassend auf, wo er aus Sicht der nachhaltigen Entwicklung steht. Erstmalig wurde eine umfassende Klimaberichterstattung – bestehend aus den folgenden Modulen – in den Nachhaltigkeitsbericht integriert:

Beitrag zur Nachhaltigkeit

Die UNO Agenda 2030 ist der globale Referenzrahmen für nachhaltige Entwicklung und der Bezugspunkt für die Nachhaltigkeitspolitik der Schweiz. Kernbestandteil sind die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung. Die Klimastrategie des Regierungsrats trägt namentlich zur Erfüllung folgender Ziele bei:

Umsetzung

Zielvorgaben

Der Regierungsrat setzt sich in seiner Klimastrategie die für Bund und Kantone geforderten Ziele gemäss Klima- und Innovationsgesetz (KIG). Im Bereich Klimaschutz ist das Ziel, bis 2050 Netto-Null Treibhausgasemissionen zu erreichen. Die Kosten für die Vermeidung einer Tonne CO2 heute sind wesentlich tiefer, als wenn diese zu einem späteren Zeitpunkt durch hohen technischen Aufwand wieder aus der Atmosphäre entnommen beziehungsweise die Schäden eines ungebremsten Klimawandels behoben werden müssen. Zwischenziele werden keine definiert, dennoch ist die Richtung klar und der Fortschritt kann jeweils in Relation zum linearen Absenkpfad ausgewiesen werden.

Bei der Klimaanpassung ist die Zielsetzung qualitativ. Es geht darum, mit geeigneten Massnahmen in den einzelnen Handlungsfeldern die Risiken des Klimawandels zu mindern beziehungsweise sich ergebende Chancen für Innovationen zu nutzen.

Umsetzung von Massnahmen

Aufbauend auf den Handlungsfeldern und Stossrichtungen des vorliegenden Klimakompasses setzt der Kanton wirkungsvolle Massnahmen im Klimaschutz und in der Klimaanpassung um. Die Massnahmen sollten so gestaltet sein, dass sie alle Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen. Sie werden im Massnahmenplan, dem zweiten Teil der Klimastrategie, dokumentiert.

Die Departemente und ihre Fachabteilungen sind verpflichtet, das Thema Klima in ihren Aufgaben und Geschäftsbereichen sowie bei der Ausarbeitung von fachlichen Leitbildern oder Strategien stets mitzudenken. Neue Massnahmen werden dabei entweder direkt in den jeweiligen Fachbereichen oder in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Klima und den Themenverantwortlichen entwickelt. In beiden Fällen erfolgt eine enge Abstimmung mit den zuständigen Departementen und weiteren betroffenen Fachstellen. Für die Finanzierung von Klimamassnahmen des Kantons bestehen folgende Instrumente:

  • Planbare Massnahmen und Projekte durchlaufen den ordentlichen Budgetierungs- und Genehmigungsprozess und werden im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) ausgewiesen (inkl. Mittel von Dritten, zum Beispiel Förderprogramme Bund).

  • Besonders innovative, interdisziplinäre Vorhaben aus den Departementen sollen rasch und unbürokratisch umgesetzt werden können. Dazu hat der Regierungsrat die Möglichkeit einer Anschubfinanzierung geschaffen. Für die Jahre 2021–2027 stehen insgesamt 10 Millionen Franken zur Verfügung.

In Ergänzung zur Umsetzung konkreter Projekte und Massnahmen sollen die kantonalen Fachstrategien und Rechtsgrundlagen regelmässig überprüft werden, um deren Betroffenheit zum Klimawandel und Schnittstellen zum Klimakompass zu ermitteln. Bei Bedarf sollen sie entsprechend angepasst werden.

Einbezug verschiedener Akteursgruppen

Für wirksamen Klimaschutz und vorausschauendes Handeln zur Klimaanpassung braucht es den Austausch und die Zusammenarbeit mit verschiedensten Akteuren. Der Kanton arbeitet für die Umsetzung der Klimastrategie partnerschaftlich mit den Gemeinden, der Wirtschaft und weiteren Anspruchsgruppen zusammen, um optimale Lösungen zu finden und Chancen zu nutzen.

Um die Umsetzung der Klimastrategie voranzutreiben, werden deshalb betroffene Akteure in den Dialog eingebunden. Dabei werden die Verantwortungs- und Kompetenzbereiche, Bedürfnisse und mögliche Beiträge der Akteure erhoben. Die Ergebnisse fliessen in die Weiterentwicklung der Klimastrategie ein.

Berichterstattung

Das Monitoring der kantonalen Klimastrategie findet im vierjährlichen Rhythmus im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung statt und schätzt den Fortschritt in den Handlungsfeldern der kantonalen Klimastrategie und die Wirkung der umgesetzten Massnahmen ein. Als Grundlage für das Monitoring dienen die Klima-Metrik  und der Massnahmenplan Klima. Beide werden jährlich aktualisiert.