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Handlungsfelder

Klimaresiliente Ökologische Infrastruktur

Das Handlungsfeld hat zum Ziel, die ökologische Infrastruktur so zu stärken, dass sie mit den Auswirkungen des Klimawandels besser zurechtkommt. Dazu gehört das Erhalten und Wiederherstellen von Feuchtgebieten sowie die Aufwertung und Vernetzung von weiteren ökologisch wertvollen Lebensräumen. Synergien zwischen Naherholung und Naturräumen sollen dabei genutzt und Konflikte womöglich vermieden werden.

Der Klimawandel wirkt sich unmittelbar auf die ökologischen Standortbedingungen und damit auf die Verbreitung von Tier- und Pflanzenarten sowie die Artenvielfalt aus. Mit steigenden Temperaturen, der Verlängerung der Vegetationsperiode oder mit der Veränderung des Niederschlagsregimes verändern sich die Umweltbedingungen für Tiere und Pflanzen. Während sich für gewisse Arten neue Chancen ergeben, brauchen andere zusätzlichen Schutz und Förderung. Bereits heute verändert sich die Artenzusammensetzung im Kanton Aargau aufgrund des Klimawandels. Eine funktionierende Ökologische Infrastruktur und eine gute Vernetzung der Lebensräume ermöglicht es Artengemeinschaften, besser auf den Klimawandel zu reagieren.

Handlungsfeld

Der Klimawandel wirkt sich unmittelbar auf die ökologischen Standortbedingungen und damit auf die Verbreitung von Tier- und Pflanzenarten sowie die Artenvielfalt aus. Die Standortbedingungen verändern sich beispielsweise mit steigenden Temperaturen, der Verlängerung der Vegetationsperiode oder mit der Veränderung des Niederschlagsregimes. Während sich für gewisse Arten neue Chancen ergeben, brauchen andere zusätzlichen Schutz und Förderung. Bereits heute verändert sich die Artenzusammensetzung im Kanton Aargau aufgrund des Klimawandels. Besonders empfindlich reagieren Arten, die an kühle, feuchte oder nährstoffarme Lebensräume angepasst sind; ausserdem Arten, die ganz spezifische Bedingungen brauchen, sehr standorttreu und ausbreitungsschwach sind, lange Generationszeiten aufweisen oder in kleinen Gebieten und isolierten Populationen leben. Wärme- und trockenheitstolerante Arten profitieren dagegen vom Klimawandel, sie werden künftig zunehmen. Teilweise werden Arten neu im Aargau einwandern, während andere in höhere Lagen gedrängt werden. Diese Veränderungsprozesse werden bei der Aktualisierung des Artenschutzkonzepts, aber auch beim Schutzgebietsunterhalt und der Aufwertung von Lebensräumen berücksichtigt, wie im Programm Natur 2030 beschrieben.

Ökologische Infrastruktur

Eine zentrale Massnahme gegen den Verlust der Biodiversität ist der Aufbau einer funktionierenden Ökologischen Infrastruktur durch Aufwertung und Vernetzung der Lebensräume. Die Ökologische Infrastruktur ist ein Netzwerk natürlicher und naturnaher Flächen mit unterschiedlicher Ausstattung. Sie wird auf nationaler regionaler und lokaler Ebene strategisch geplant. Dies mit dem Ziel, alle charakteristischen und bedeutenden Arten und Lebensräume langfristig zu sichern und ihre Funktions- und Regenerationsfähigkeit zu stärken. Die Ökologische Infrastruktur besteht aus Kerngebieten und Vernetzungsgebieten und wird wo nötig mit künstlichen Verbindungselementen ergänzt. Bei der Ausscheidung dieser Gebiete werden die verschiedenen biogeografischen Räume berücksichtigt und es wird auf ausreichende Quantität, Qualität und Vernetzung geachtet. Die Ökologische Infrastruktur soll die Grundlage bilden, damit die Artenvielfalt langfristig erhalten bleibt und die Ökosysteme ihre Biodiversitätsleistung erbringen können.

Indem unterbrochene Wildtierkorridore saniert und regionale Vernetzungsachsen für Gross- und Kleinsäuger aufgewertet und deutlich mehr Strukturen in der Landschaft geschaffen werden (Hecken, Feldgehölze und Buschgruppen, landschaftsprägende Einzelbäume, Trockensteinmauern usw.), entstehen wichtige Lebensräume und deren Vernetzungen. Zusätzliche Kleingewässer oder die Wiederherstellung von ehemaligen Feuchtgebieten (Riedflächen) sind zudem wichtig für Feuchtgebietsarten. Eine funktionierende Ökologische Infrastruktur als gut vernetzter Lebensraumverbund ermöglicht Artengemeinschaften, besser auf den Klimawandel zu reagieren. Eine fehlende Vernetzung von Lebensräumen hingegen erschwert es den einzelnen Populationen, sich an die Klimaveränderung anzupassen beziehungsweise den sich verschlechternden Lebensraumbedingungen zu entfliehen. Wenn voneinander abhängige Arten oder Populationen zeitlich oder räumlich entkoppelt werden, kann dadurch beispielsweise die Bestäubung beeinträchtigt werden, der Genpool verarmt und das Aussterberisiko nimmt stark zu. Deshalb soll eine Ökologische Infrastruktur mit Kern- und Vernetzungsgebieten geschaffen und weiterentwickelt werden, die ein breites Spektrum der klimabedingten Wanderungs- und Ausbreitungsbewegungen abdeckt.

Kühle Naturräume als Naherholungsgebiete

Eine weitere Herausforderung für die Biodiversität im Kanton Aargau ist die zunehmende Anzahl von Naherholungssuchenden in kühlen Naturräumen wie Wald und Gewässer, was durch den Klimawandel verstärkt werden kann. Dies kann zu Konflikten mit der Natur als Lebensraum von Tieren und Pflanzen führen. Auch invasive Neobiota können sich negativ auf die Biodiversität auswirken. Diese zeichnen sich durch ein effizientes Ausbreitungsvermögen sowie durch eine sehr hohe Anpassungsfähigkeit und Konkurrenzstärke aus. In neuen Lebensräumen haben sie oft wenige natürliche Feinde. Dadurch können sie die einheimische Flora und Fauna stellenweise verdrängen. Diese Entwicklung ist aber nur zum Teil auf veränderte klimatische Bedingungen zurück zu führen, weitere Treiber sind die Globalisierung und die Mobilität von Menschen und Waren.

Zusätzlicher Nutzen

Biodiversität trägt wesentlich zum Erhalt unserer Lebensgrundlagen bei und ist die Basis für viele Wirtschaftszweige: von der Nahrungsmittelproduktion über die Pharmaindustrie und die Holzwirtschaft bis zum Tourismus. Einen direkten Nutzen hat die Artenvielfalt für unsere Ernährung, die komplett von Tier- und Pflanzenprodukten abhängt. Indirekten Wert hat die Artenvielfalt durch Ökosystemleistungen wie die Sauerstoffproduktion, die Humusbildung durch Mikroorganismen oder die Nutzpflanzenbestäubung durch Insekten. Nicht zuletzt hat Biodiversität auch einen hohen Freizeit- und Erholungswert für die Bevölkerung.
Warum ist die Artenvielfalt wichtig? Umweltnetz Schweiz 2014

Schnittstellen

  • Das Programm Natur 2030 enthält in mehreren Handlungsfeldern Massnahmen, die der Klimaanpassung in Kombination mit Freiraumaufwertung und Biodiversitätsförderung dienen: Artenförderungsprogramm Siedlungsgebiet, Unterstützung von Projekten in den Gemeinden, Aufwertung von Räumen für Mensch und Natur.

Stossrichtungen

Feuchtgebiete erhalten und wiederherstellen

Feuchtgebiete sind ein wichtiger Teil einer intakten Ökologischen Infrastruktur. Zur langfristigen Erhaltung einer auf (Klima-)Veränderungen reaktionsfähigen Biodiversität fehlen ausreichende Flächen an Feuchtgebieten. Im Mittelland wurden bis zu 90 Prozent der ehemaligen Feuchtgebiete drainiert und werden seither intensiv genutzt; dabei wurde und wird im Boden organisch gebundenes CO₂ freigesetzt, denn Moore und ehemalige Feuchtgebiete binden grosse Mengen an Kohlenstoff in Form von unvollständig abgebauter Biomasse. Die verbliebenen Feuchtgebiete stehen durch die Klimaveränderung besonders unter Druck. Aufgrund der zunehmenden Trockenheit sind ausserdem vermehrt Trockenheitsschäden an Amphibienlaichgewässern zu verzeichnen. Damit ist deren Aufwertung und Unterhalt anspruchsvoller und teurer geworden.

Eine Wiederherstellung von Feuchtgebieten dient nicht nur der Artenvielfalt und dem Erhalt des Bodens als Kohlenstoffspeicher. Sie verbessert gleichzeitig auch den Wasserrückhalt in der Landschaft (Verzögerung von Abfluss-Spitzen bei Starkniederschlägen, Bäche über längere Zeit mit Frischwasser speisen) und trägt damit zur Anpassung an den Klimawandel bei. Vor diesem Hintergrund und angesichts der hohen Wiederbeschaffungskosten von Meliorationswerken (Drainagen, die ab dem 19. und vor allem im 20. Jahrhundert erstellt wurden) gilt es beim Ersatz von Drainagen eine Interessenabwägung und Priorisierung zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen vorzunehmen.

Handlungsmöglichkeiten Kanton

Meliorationen und Projekte zur Periodischen Wiederinstandstellung (PWI) von Strukturverbesserungsanlagen werden durch den Kanton bewilligt und mitfinanziert. Aufgrund des hohen Finanzierungsanteils der öffentlichen Hand von teilweise bis zu 80 Prozent sind neben den Interessen der Ernährungssicherheit und dem Erhalt von Fruchtfolgeflächen auch die Förderung der Ökologischen Infrastruktur und der Biodiversität angemessen zu berücksichtigen. Die Natur- und Landschaftsschutzinteressen sind insbesondere bei Meliorationen frühzeitig im Rahmen der Vorplanungen einzubeziehen.

Synergiepotenzial auf kantonaler Ebene

  • Mit ehemaligen Feuchtgebieten, die heute landwirtschaftlich genutzt werden und gleichzeitig wichtige Kohlenstoffspeicher sind, besteht ein enger Zusammenhang zum Klimaschutz, siehe Handlungsfeld Klimaschonende Landwirtschaft, Stossrichtung "Landwirtschaftliche Böden als Kohlenstoffspeicher erhalten und fördern"
  • Ökologisch wertvolle Lebensräume werden auch im Wald gefördert, siehe Handlungsfeld Klimaresilientes Waldmanagement, Stossrichtung "Feucht- und Nasswälder fördern"
  • Erkenntnisse vom Runden Tisch Trockenheit und Gewässer (2018/2019), welcher im Hitzesommer 2018 initiiert wurde. Die Ergebnisse sind in die Ereignisdokumentation Trockenheit für die Jahre 2018 und 2019 (BVU ALG, 2020) eingeflossen.

Konfliktpotenzial auf kantonaler Ebene

  • Zielkonflikt mit der Landwirtschaft (zum Beispiel Erneuerung von Drainagen) bei der Wiederherstellung von Feuchtgebieten unter anderem auf Fruchtfolgeflächen
  • Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Krankheiten, die durch Mücken, die sich in den Feuchtgebieten ansiedeln, übertragen werden, siehe Handlungsfeld Leben und Arbeiten mit dem Klimawandel, Stossrichtung "Langzeitüberwachung und Bekämpfung von neuen Krankheiten, gesundheitsschädigenden Substanzen und invasiven Arten"

Ökologisch wertvolle Lebensräume fördern, aufwerten und vernetzen

Der Aufbau einer intakten Ökologischen Infrastruktur und deren Vernetzung, bestehend aus genügend grossen und optimal vernetzten feuchten und trockenen Lebensräumen, sichert das Überleben gefährdeter Arten und ermöglicht den genetischen Austausch zwischen Populationen. So kann sich die Biodiversität dynamisch an sich ändernde Umweltbedingungen – insbesondere den Klimawandel – anpassen.

Die Naturschutzgebiete von kantonaler Bedeutung (NkB) umfassen Trockenwiesen, Flachmoore, Hoch- und Übergangsmoore sowie Amphibienlaichgebiete von kantonaler und nationaler Bedeutung. Sie bilden zusammen mit den Auengebieten und den Waldnaturschutzflächen den Kernbestand hochwertiger und für die Artenvielfalt zentraler Lebensräume im Aargau. Die NkB bedecken lediglich rund 1,5 Prozent der Kantonsfläche und sind im Richtplan festgesetzt. Zur Ökologischen Infrastruktur im Kanton Aargau gehören neben den Schutzgebieten auch Wildtierkorridore, Kleintierdurchlässe und Amphibienzugstellen im Umfeld der Verkehrsinfrastrukturen. Seit Ende 2019 liegt für den ganzen Kanton eine Fachgrundlage Ökologische Infrastruktur vor.

"Top-Lebensräume" unter Druck

Der Druck auf diese "Top-Lebensräume" ist hoch: Sie werden sowohl flächenmässig, zum Beispiel durch Überbauung oder Fragmentierung, als auch qualitativ durch eine intensive Nutzung der natürlichen Ressourcen bedrängt. Beeinträchtigt werden solche Kernlebensräume auch durch die Auswirkungen des Klimawandels. Insbesondere Hitze und Trockenheit lassen wertvolle Moorgebiete und Amphibienlaichgewässer austrocknen und gebietsfremde Problempflanzen (invasive Neophyten) verändern die Vegetation. Dazu kommen weitere Beeinträchtigungen wie die Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft, das Verbuschen und Einwachsen entlang von Waldrändern und Hecken sowie Störungen durch Erholungssuchende und Freizeitaktivitäten (siehe nachfolgende Stossrichtung).

Neue Lebensräume

Neben den Risiken durch den Klimawandel ergeben sich auch positive Veränderungen für die Biodiversität. Vermehrte Hochwasser können – sofern ein solches Ereignis episodisch eintritt – neue Lebensräume entstehen lassen (zum Beispiel Ufererosion, Mobilisierung von Kies). Gleichzeitig können solche Überflutungen aber auch zu unerwünschtem Nährstoffeintrag führen, zum Beispiel bei Flachmooren.

Sektorenübergreifende Aufgabe

Die Aufgabe, die ökologische Infrastruktur auszubauen und zu optimieren muss, sektorenübergreifend angegangen werden. Bereits bisher haben die kantonalen Programme Natur 2020, das Waldnaturschutzprogramm sowie das Programm Labiola zur Umsetzung einer funktionierenden ökologischen Infrastruktur beigetragen. Gemessen am Handlungsbedarf reichen die bisherigen Investitionen aber bei weitem nicht aus, um die Biodiversität im Aargau langfristig zu sichern, wie auch die ausführliche Beantwortung der Interpellation Dr. Lukas Pfisterer betreffend Qualität und Flächenbedarf des Projektes ökologische Infrastruktur und betreffend Schutzgebietsflächen zur Förderung der Biodiversität aufzeigt.

Mit der Umsetzung des Programms Natur 2030 kann der Kanton nebst eigenen Investitionen in die Ökologische Infrastruktur mittels Beratung und Unterstützung von Gemeinden und Dritten einen Beitrag leisten. Seit 2021 besteht ausserdem ein Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Ökologische Infrastruktur und Biodiversität im kantonalen Aufgaben- und Finanzplan. Im Rahmen dieses ESP wird die Zusammenarbeit mit weiteren kantonalen Abteilungen verstärkt, so unter anderem mit der Abteilung Tiefbau (ökologischer Ausgleich bei Strassenbauvorhaben, ökologischer Unterhalt Strassenbegleitflächen).

Handlungsmöglichkeiten Kanton

Der Kanton kann sich aktiv für Verbesserungen im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik einbringen, namentlich zur Vermeidung biodiversitätsschädigender Fehlanreize sowie hinsichtlich der Weiterentwicklung der Direktzahlungen und der Strukturverbesserungen. Die kantonale Verwaltung prüft in den nächsten Jahren zudem schrittweise alle 430 kantonalen Liegenschaften auf ihr ökologisches Potenzial und setzt zielgerichtete Aufwertungsmassnahmen um.

Synergiepotenzial auf kantonaler Ebene

Konfliktpotenzial auf kantonaler Ebene

  • Interessenabwägung zwischen Schutz- respektive Nutzinteressen und Ernährungssicherheit (zum Beispiel Fruchtfolgeflächen- und Bodenschutz, Nahrungsmittelproduktion, Erhaltung Biodiversität, Wasserverfügbarkeit)

Synergien zwischen Naherholung und Naturraum identifizieren und Konflikte lösen

Die schützenswerten Landschaften und Lebensräume sind im Aargau räumlich eng mit einem intensiv genutzten Wohn- und Wirtschaftsraum verflochten und prägen die Entwicklung von Landschaft, Lebensräumen und Artenvielfalt mit.

Vielfältige und vernetzte Landschaften sind auch attraktiv für die naturbezogene Erholung der Menschen. Sie wirken sich positiv aus auf die Freiraumqualität im und angrenzend an das Siedlungsgebiet. So bereichern beispielsweise Kleingewässer oder Baum- und Heckenpflanzungen die Landschaft und helfen insbesondere mit, durch Beschattung und Verdunstung die negativen Auswirkungen der Hitze auf die Menschen zu dämpfen. Gleichzeitig nimmt der Druck auf Ökosysteme durch vermehrte Aktivitäten im Naturraum zu. Hitze beispielsweise reduziert die Wasserverfügbarkeit und führt zu Stress bei Tieren und Pflanzen. Gleichzeitig halten sich die Menschen an heissen Tagen vermehrt im und am Wasser auf. Dies hat Auswirkungen auf die Wasserqualität und beeinträchtigt zusätzlich den Lebensraum vieler – ohnehin bereits gestresster – Tiere und Pflanzen.

Es ist also eine Herausforderung, einerseits Angebote für Naherholung und Aktivitäten in der Natur zu entwickeln und andererseits empfindliche Arten, Biotope und Landschaften zu schützen. Anforderungen hinsichtlich Naturerlebnis, Besucherinformation und -lenkung müssen bei den baulichen Massnahmen im Rahmen von Aufwertungsprojekten berücksichtigt werden.

Handlungsmöglichkeiten Kanton

Die Handlungskompetenzen des Kantons liegen primär in der Umsetzung des Programms Natur 2030, bei der Aufwertung siedlungsnaher Räume zur Entlastung noch weniger belasteter Naturräume/Schutzgebiete und bezüglich Schutzbestimmungen in Naturschutzzonen sowie baulichen Mass-nahmen zur Besucherlenkung in Naturschutzgebieten (Wassergraben, Dornenhecken usw.). Ausserdem kann er die Vergrösserung und Arrondierung von kantonalen Schutzgebieten vorgeben, die Umsetzung ökologisch ausreichender Puffer (inklusive Störungspuffer) initiieren und regionale Erholungsplanungen mit Schutz- und Nutzungsprioritäten in Zusammenarbeit mit Regionen und Gemeinden erarbeiten. Zusätzlich ist die Sensibilisierung der Bevölkerung sowie Beratung und Unterstützung der Gemeinden ein wichtiger Aspekt.

Synergiepotenzial auf kantonaler Ebene

  • Auch im Siedlungsraum ergeben sich zahlreiche Synergien zwischen Massnahmen zur Verbesserung der Siedlungsqualität, insbesondere Kühlung (Vermeidung von Hitzeinseln, Förderung Durchlüftung, Retention Regenwasser im Siedlungsgebiet, natürliche Beschattung, Begrünung von Fassaden, Ortsbildschutz usw.) und Förderung der Biodiversität. Siehe Handlungsfeld Hitzeangepasste Siedlungsentwicklung
  • Der Druck von Erholungssuchenden nimmt auch auf den Wald zu. Siehe Handlungsfeld Klimaresilientes Waldmanagement, Stossrichtung "Synergien zwischen Wald als Lebens- und Erholungsraum identifizieren und Konflikte lösen"
  • Mit der Siedlungsentwicklung nach innen ergibt sich die Chance, Grün- und Freiräume nachhaltig zu entwickeln und Synergien zu nutzen: Gut gestaltet und bewirtschaftet, bieten sie der Bevölkerung attraktive Aufenthaltsorte für Freizeitaktivitäten und Erholung, fördern die Biodiversität und tragen zur Klimaanpassung bei. Siehe auch Klimawandel-Check für Gemeinden: Einfach anwendbare Checkliste zur Einschätzung möglicher Folgen des Klimawandels und zur Planung von Massnahmen im Grün- und Freiraum.

Klima-Metrik

Die Klima-Metrik überprüft mithilfe von verschiedenen Indikatoren den Fortschritt in der Umsetzung der Klimastrategie des Kantons, die aus Klimakompass und Massnahmenplan besteht. Die übergeordneten Ziele im Bereich Klimaanpassung sind die Reduktion klimabedingter Risiken bzw. die Nutzung von Chancen, ein verbesserter Umgang mit den klimabedingten Risiken und/oder eine gesteigerte Anpassungsfähigkeit der Systeme. Bei den Indikatoren wird zwischen Impact-Indikatoren (= Auswirkungen des Klimawandels) und Response-Indikatoren (= Wirkung einer Anpassungsmassnahme) unterschieden. Die Indikatoren zu diesem Handlungsfeld sind zurzeit in Erarbeitung.