Klimaresiliente Lebensräume und Stärkung der Biodiversität
Das Handlungsfeld hat zum Ziel, Lebensräume und die Biodiversität so zu stärken, dass sie mit den Auswirkungen des Klimawandels besser zurechtkommt. Dazu gehört das Erhalten und Wiederherstellen von Feuchtgebieten sowie die Aufwertung und Vernetzung von weiteren ökologisch wertvollen Lebensräumen. Synergien zwischen Naherholung und Naturräumen sollen dabei genutzt und Konflikte womöglich vermieden werden.
Der Klimawandel wirkt sich unmittelbar auf die ökologischen Standortbedingungen und damit auf die Verbreitung von Tier- und Pflanzenarten sowie die Lebensraum- und Artenvielfalt aus. Die Umweltbedingungen verändern sich mit steigenden Temperaturen, der Verlängerung der Vegetationsperiode oder der Veränderung des Niederschlagsregimes mit vermehrten längeren Trockenperioden und gleichzeitig häufigeren Starkniederschlägen. Während sich für gewisse Arten neue Chancen ergeben, brauchen andere zusätzlichen Schutz und Förderung. Bereits heute verändert sich die Artenzusammensetzung im Kanton Aargau aufgrund des Klimawandels. Besonders betroffen sind Tier- und Pflanzenarten, die an kühle, feuchte oder nährstoffarme Lebensräume angepasst sind. Ausserdem sind empfindliche Arten betroffen, die ganz spezifische Bedingungen brauchen, sehr standorttreu und ausbreitungsschwach sind, lange Generationszeiten aufweisen oder in kleinen Gebieten und isolierten Populationen leben. Wärme- und trockenheitstolerante Arten profitieren dagegen vom Klimawandel, sie werden künftig zunehmen. Teilweise werden Arten neu im Aargau einwandern, während andere in höhere Lagen gedrängt werden. Diese Veränderungsprozesse werden bei der Aktualisierung des Artenschutzkonzepts, aber auch beim Schutzgebietsunterhalt und der Aufwertung von Lebensräumen berücksichtigt Programm Natur 2030.
Eine zentrale Massnahme gegen den Verlust der Biodiversität ist der Aufbau einer funktionierenden Ökologischen Infrastruktur. Grundstein dafür ist die Schaffung eines Netzwerks von natürlichen und naturnahen Flächen in ausreichender Quantität und Qualität sowie in einer geeigneten räumlichen Anordnung. Indem unterbrochene Wildtierkorridore saniert, regionale Vernetzungsachsen für Gross- und Kleinsäuger aufgewertet und deutlich mehr Strukturen in der Landschaft geschaffen werden (zum Beispiel mit Hecken, Feldgehölzen und Buschgruppen, landschaftsprägenden Einzelbäumen, Trockensteinmauern), entstehen wichtige Lebensräume und Vernetzungen. Spezifische Massnahmen wie das Erstellen zusätzlicher Kleingewässer oder die Wiederherstellung von ehemaligen Feuchtgebieten (zum Beispiel Riedflächen) können spezifisch einzelnen Arten oder Artgruppen dienen. Eine funktionierende Ökologische Infrastruktur als gut vernetzter Lebensraumverbund ermöglicht es Artengemeinschaften, besser auf den Klimawandel zu reagieren. Eine fehlende Vernetzung von Lebensräumen hingegen erschwert es den einzelnen Populationen, sich an die Klimaveränderung anzupassen, beziehungsweise den sich verschlechternden Lebensraumbedingungen zu entfliehen. Werden voneinander abhängige Arten oder Populationen zeitlich oder räumlich voneinander getrennt, kann dies beispielsweise dazu führen, dass die Bestäubung der Flora beeinträchtigt wird, der Genpool verarmt und das Aussterberisiko stark zunimmt. Deshalb soll die Ökologische Infrastruktur mit Kern- und Vernetzungsgebieten gesichert und weiterentwickelt werden, damit sie ein breites Spektrum der klimabedingten Wanderungs- und Ausbreitungsbewegungen abdeckt.
Eine weitere Herausforderung für die Biodiversität im Kanton Aargau ist die zunehmende Anzahl von Naherholungssuchenden in kühlen Naturräumen wie Wald und Gewässer – eine Tendenz, die durch den Klimawandel und den Bevölkerungszuwachs verstärkt wird. Dies führt zu Konflikten mit dem Lebensraum von Tieren und Pflanzen. Dazu kommen weitere Beeinträchtigungen wie die Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft oder das Verbuschen und Einwachsen entlang von Waldrändern und Hecken, wodurch seltene sonnige, trockene und häufig magere Standorte verschwinden. Auch invasive Neobiota können sich negativ auf die Biodiversität auswirken, da sie die einheimische Flora und Fauna stellenweise verdrängen. Diese Entwicklung ist aber nur zum Teil auf veränderte klimatische Bedingungen zurückzuführen, weitere Treiber sind die Globalisierung und die Mobilität von Menschen und Waren.
Zusätzlicher Nutzen
Biodiversität trägt wesentlich zum Erhalt unserer Lebensgrundlagen bei und ist die Basis für viele Wirtschaftszweige: von der Nahrungsmittelproduktion über die Pharmaindustrie und die Holzwirtschaft bis zum Tourismus. Einen direkten Nutzen hat die Artenvielfalt für unsere Ernährung, die komplett von tierischen und pflanzlichen Produkten abhängt. Indirekten Wert hat die Artenvielfalt durch Ökosystemleistungen wie die Sauerstoffproduktion, die Humusbildung durch Mikroorganismen oder die Nutzpflanzenbestäubung durch Insekten. Nicht zuletzt hat Biodiversität auch einen hohen Freizeit- und Erholungswert für die Bevölkerung.
Schnittstellen
- Das Programm Natur 2030 Enthält in mehreren Handlungsfeldern Massnahmen, die der Klimaanpassung in Kombination mit Freiraumaufwertung und Biodiversitätsförderung dienen: Artenförderungsprogramm Siedlungsgebiet, Unterstützung von Projekten in den Gemeinden, Aufwertung von Räumen für Mensch und Natur.
- Das Landschaftsentwicklungsprogramm (LEP) ist ein Planungsinstrument für Regionalplanungsverbände und Gemeinden. Ausgehend von kantonalen und regionalen Grundlagen bietet es Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Landschaftsentwicklung, insbesondere zur Stärkung der Ökologischen Infrastruktur und zur Anpassung an den Klimawandel – als Orientierung und Unterstützung für Gemeinden und Private bei der Planung sowie der Umsetzung konkreter Aufwertungsmassnahmen.
Stossrichtungen
Feuchtgebiete erhalten und wiederherstellen
Feuchtgebiete sind wertvolle Lebensräume und ein wichtiger Teil einer intakten Ökologischen Infrastruktur. Zur langfristigen Erhaltung einer auf (Klima-)Veränderungen reaktionsfähigen Biodiversität fehlen ausreichende Flächen an Feuchtgebieten. Im Mittelland wurden bis zu 90 Prozent der ehemaligen Feuchtgebiete drainiert und werden seither intensiv genutzt. Dabei wird im Boden organisch gebundenes CO2 freigesetzt, denn Moore und ehemalige Feuchtgebiete binden grosse Mengen an Kohlenstoff in Form von unvollständig abgebauter Biomasse. Die verbliebenen Feuchtgebiete stehen durch die Klimaveränderung besonders unter Druck. Aufgrund der zunehmenden Trockenheit sind ausserdem vermehrt Trockenheitsschäden an Amphibienlaichgewässern zu verzeichnen. Damit ist deren Aufwertung und Unterhalt anspruchsvoller und teurer geworden.
Um den weiteren Auenschwund zu stoppen und die bestehenden Auen zu erhalten, hat die Aargauer Bevölkerung 1993 in einer Volksabstimmung den Auenschutzpark ins Leben gerufen. Der Verfassungsparagraf § 42 Absatz 5 ist seit 1994 in Kraft und erteilt dem Kanton den Auftrag, innert 20 Jahren einen Auenschutzpark zu schaffen, der mindestens ein Prozent der Kantonsfläche aufweist. Inzwischen ist die Auenfläche von damals 600 auf über 1'600 Hektaren angewachsen. Grosse Renaturierungsprojekte haben den Aargauer Flüssen ein Stück Auendynamik zurückgegeben.
Eine Wiederherstellung von Feuchtgebieten dient nicht nur der Artenvielfalt und dem Erhalt des Bodens als Kohlenstoffspeicher. Diese Massnahme verbessert gleichzeitig auch den Wasserrückhalt in der Landschaft, indem sie Abflussspitzen bei Starkniederschlägen verzögert und Bäche über längere Zeit mit Frischwasser speist. Vor diesem Hintergrund und angesichts der hohen Wiederbeschaffungskosten von Meliorationswerken (Drainagen, die ab dem 19. und vor allem im 20. Jahrhundert erstellt wurden) gilt es, beim Ersatz von Drainagen eine Abwägung und Priorisierung der Interessen von Naturschutz und landwirtschaftlicher Produktion vorzunehmen. Auf landwirtschaftlichen Nutzflächen haben intelligente Be- und Entwässerungssysteme mit Speichermöglichkeiten erste Priorität, weil sie die Pufferwirkung von natürlichen Systemen zusätzlich verbessern können.
Handlungsmöglichkeiten Kanton
Meliorationen und Projekte zur Periodischen Wiederinstandstellung (PWI) von Strukturverbesserungsanlagen werden durch den Kanton bewilligt und mitfinanziert. Aufgrund des hohen Finanzierungsanteils der öffentlichen Hand von teilweise bis zu 80 Prozent sind neben dem Erhalt von Fruchtfolgeflächen auch die Förderung der Ökologischen Infrastruktur und der Biodiversität angemessen zu berücksichtigen. Die Natur- und Landschaftsschutzinteressen sind insbesondere bei Meliorationen frühzeitig im Rahmen der Vorplanungen einzubeziehen.
Synergiepotenzial auf kantonaler Ebene
- Bei ehemaligen Feuchtgebieten, die heute landwirtschaftlich genutzt werden und gleichzeitig wichtige Kohlenstoffspeicher sind, besteht ein enger Zusammenhang zum Klimaschutz, siehe Handlungsfeld Klimaschonende Landwirtschaft.
- Ökologisch wertvolle Lebensräume werden auch im Wald gefördert, siehe Handlungsfeld Klimaresilientes Waldmanagement.
Konfliktpotenzial auf kantonaler Ebene
- Zielkonflikt mit der Landwirtschaft (zum Beispiel Erneuerung von Drainagen) bei der Wiederherstellung von Feuchtgebieten, unter anderem auf Fruchtfolgeflächen.
- Verschiebung von Arten als Folge des Klimawandels: Arten, die aufgrund des Klimawandels neue Habitate brauchen, wandern aus ihren planerisch gesicherten Habitaten (Naturschutzflächen) ins Ungewisse.
Ökologisch wertvolle Lebensräume fördern, aufwerten und vernetzen
Der Aufbau von vielfältigen, intakten und genügend grossen, qualitativ hochstehenden Lebensräumen und deren Vernetzung sichert das Überleben gefährdeter Arten und ermöglicht den genetischen Austausch zwischen Populationen. So kann sich die Biodiversität dynamisch an sich ändernde Umweltbedingungen – insbesondere den Klimawandel – anpassen.
Die Naturschutzgebiete von kantonaler Bedeutung (NkB) umfassen Trockenwiesen, Flachmoore, Hoch- und Übergangsmoore sowie Amphibienlaichgebiete von kantonaler und nationaler Bedeutung. Sie bilden zusammen mit den Auengebieten und den Waldnaturschutzflächen den Kernbestand hochwertiger und für die Artenvielfalt zentraler Lebensräume im Aargau. Die NkB bedecken lediglich rund 1,5 Prozent der Kantonsfläche und sind im Richtplan festgesetzt. Zur Ökologischen Infrastruktur im Kanton Aargau gehören neben den Schutzgebieten auch Hecken, Waldgebiete, Wildtierkorridore sowie Kleintierdurchlässe und Amphibienzugstellen im Umfeld der Verkehrsinfrastrukturen.
Der Klimawandel ist im Pflanzenreich bereits deutlich sichtbar. Die Vegetationsperiode hat sich in den letzten 50 Jahren um zwei bis vier Wochen verlängert. Das Verbreitungsgebiet vieler Arten verändert sich, beispielsweise verschieben Gebirgspflanzen ihre Grenzen nach oben. Zudem fördern höhere Temperaturen das Einwandern und die Ausbreitung wärmeliebender gebietsfremder Pflanzenarten, mildere Winter ermöglichen ein Überleben während der kalten Jahreszeit.
Neben den Risiken durch den Klimawandel ergeben sich auch positive Veränderungen für die Biodiversität. Vermehrte Hochwasser können neue Lebensräume entstehen lassen (zum Beispiel Ufererosion, Mobilisierung von Kies). Gleichzeitig können solche Überflutungen aber auch zu unerwünschtem Nährstoffeintrag führen, zum Beispiel bei Flachmooren.
Handlungsmöglichkeiten Kanton
Die Aufgabe, die Ökologische Infrastruktur auszubauen und zu optimieren, muss sektorenübergreifend angegangen werden. Die bisherigen kantonalen Programme Natur 2020, das Waldnaturschutzprogramm sowie das Programm Labiola haben zur Umsetzung einer funktionierenden ökologischen Infrastruktur beigetragen. Gemessen am Handlungsbedarf reichen die bisherigen Investitionen aber bei weitem nicht aus, um die Biodiversität im Aargau langfristig zu sichern.
Mit der Umsetzung des Programms Natur 2030 kann der Kanton nebst eigenen Investitionen in die Ökologische Infrastruktur mittels Beratung und Unterstützung von Gemeinden und Dritten einen Beitrag leisten. Seit 2021 besteht ausserdem ein Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Ökologische Infrastruktur und Biodiversität im kantonalen Aufgaben- und Finanzplan. Im Rahmen dieses ESP wird die Zusammenarbeit mit weiteren kantonalen Abteilungen verstärkt, so unter anderem mit der Abteilung Tiefbau in Bezug auf den ökologischen Ausgleich bei Strassenbauvorhaben und ökologischen Unterhalt von Strassenbegleitflächen.
Der Kanton kann sich zudem aktiv für Verbesserungen im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik einbringen, namentlich zur Vermeidung biodiversitätsschädigender Fehlanreize sowie hinsichtlich der Weiterentwicklung der Direktzahlungen und der Strukturverbesserungen.
Zur Förderung der Biodiversität bei seinen eigenen Liegenschaften hat der Kanton einen Biodiversitätsstandard für kantonale Immobilien erstellt. Dieser stellt sicher, dass der Kanton Aargau bei den eigenen Immobilien eine Vorbildfunktion übernimmt. In den nächsten Jahren werden schrittweise alle 430 kantonalen Liegenschaften auf ihr ökologisches Potenzial überprüft und zielgerichtete Aufwertungsmassnahmen umgesetzt.
Synergiepotenzial auf kantonaler Ebene
- Ökologisch wertvolle Lebensräume werden auch im Wald gefördert, siehe Handlungsfeld Klimaresilientes Waldmanagement.
Konfliktpotenzial auf kantonaler Ebene
- Interessenabwägung zwischen Schutz- respektive Nutzinteressen und Ernährungssicherheit (zum Beispiel Fruchtfolgeflächen- und Bodenschutz, Nahrungsmittelproduktion, Erhaltung Biodiversität, Wasserverfügbarkeit).
- Landschaftszerschneidungen, zu kleine Habitate, Verinselung der Schutzgebiete beeinträchtigen die Funktionsfähigkeit von ökologischen Lebensräumen.
Synergien zwischen Naherholung und Naturraum identifizieren und Konflikte lösen
Die schützenswerten Landschaften und Lebensräume sind im Aargau räumlich eng mit einem intensiv genutzten Wohn- und Wirtschaftsraum verflochten und prägen die Entwicklung von Landschaft, Lebensräumen und Artenvielfalt mit.
Vielfältige und vernetzte Landschaften sind auch attraktiv für die naturbezogene Erholung der Menschen. Sie wirken sich positiv aus auf die Freiraumqualität im und angrenzend an das Siedlungsgebiet. So bereichern beispielsweise Kleingewässer oder Baum- und Heckenpflanzungen die Landschaft und helfen insbesondere mit, durch Beschattung und Verdunstung die negativen Auswirkungen der Hitze auf die Menschen zu dämpfen. Gleichzeitig nimmt der Druck auf Ökosysteme durch vermehrte Aktivitäten im Naturraum zu. Hitze beispielsweise reduziert die Wasserverfügbarkeit und führt zu Stress bei Tieren und Pflanzen. Gleichzeitig halten sich die Menschen an heissen Tagen vermehrt im und am Wasser auf. Dies hat Auswirkungen auf die Wasserqualität und beeinträchtigt zusätzlich den Lebensraum vieler Tiere und Pflanzen.
Es ist also eine Herausforderung, einerseits Angebote für Naherholung und Aktivitäten in der Natur zu entwickeln und andererseits empfindliche Arten, Biotope und Landschaften zu schützen. Anforderungen hinsichtlich Naturerlebnis, Besucherinformation und -lenkung müssen bei den baulichen Mass-nahmen im Rahmen von Aufwertungsprojekten berücksichtigt werden.
Handlungsmöglichkeiten Kanton
Die Handlungskompetenzen des Kantons liegen primär in der Umsetzung des Programms Natur 2030, bei der Aufwertung siedlungsnaher Räume zur Entlastung von Naturräumen/Schutzgebieten und bezüglich Schutzbestimmungen in Naturschutzzonen sowie bei baulichen Massnahmen zur Besucherlenkung in Naturschutzgebieten (Wassergraben, Dornenhecken usw.). Ausserdem kann der Kanton die Vergrösserung und Arrondierung von kantonalen Schutzgebieten vorgeben, die Umsetzung ökologisch ausreichender Puffer (inklusive Störungspuffer) initiieren und regionale Erholungsplanungen mit Schutz- und Nutzungsprioritäten in Zusammenarbeit mit Regionen und Gemeinden erarbeiten. Zusätzlich ist die Sensibilisierung der Bevölkerung sowie Beratung und Unterstützung der Gemeinden ein wichtiger Aspekt.
Synergiepotenzial auf kantonaler Ebene
- Im Siedlungsraum ergeben sich zahlreiche Synergien zwischen Massnahmen zur Verbesserung der Freiraumqualität, insbesondere Kühlung (Vermeidung von Hitzeinseln, Retention Regenwasser im Siedlungsgebiet, natürliche Beschattung, Begrünung von Fassaden, Ortsbildschutz usw.) und Förderung der Biodiversität, siehe Handlungsfeld Hitzeangepasste Siedlungsentwicklung.
- Mit der Siedlungsentwicklung nach innen ergibt sich die Chance, Grün- und Freiräume nachhaltig zu entwickeln und Synergien zu nutzen: Gut gestaltet und gepflegt, bieten sie der Bevölkerung attraktive Aufenthaltsorte für Freizeitaktivitäten und Erholung, fördern die Biodiversität und tragen zur Klimaanpassung bei.
- Durch das Bevölkerungswachstum steigt der Nutzungsdruck auch im Wald und an Gewässern, siehe Handlungsfeld Klimaresilientes Waldmanagement.
Klima-Metrik
Die Klima-Metrik überprüft mithilfe von verschiedenen Indikatoren den Fortschritt in der Umsetzung der Klimastrategie des Kantons.