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Handlungsfelder

Ressourcenschonende Aufgabenerfüllung bei den kantonalen Beteiligungen sicherstellen

Die transversale Stossrichtung umfasst die nachhaltige Aufgabenerfüllung des Kantons durch seine Beteiligungen wie zum Beispiel an der Pensionskasse oder der Gebäudeversicherung. Zudem wird darauf geachtet, das Beschaffungswesen CO₂-neutral auszurichten und die Möglichkeiten von Green Finance zu prüfen.

Der Kanton erfüllt eine Reihe seiner Aufgaben nicht selbst, sondern überträgt sie an Organisationen ausserhalb der Kernverwaltung. Per 31. Dezember 2025 waren das 45 Beteiligungen (Beteiligungsreport 2. Halbjahr 2025 (PDF, 4 Seiten, 294 KB)). Dazu gehören unter anderem die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV), die Aargauische Kantonalbank (AKB), die Aargauische Pensionskasse (APK), die Kantonsspitäler oder die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW). Bei diesen Beteiligungen soll die Aufgabenerfüllung unter Berücksichtigung der ESG-Kriterien möglichst nachhaltig erfolgen. ESG-Kriterien sind Standards, die Unternehmen in den Bereichen Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Corporate Governance (Unternehmensführung) bewerten.

Handlungsspielraum Kanton

Mit der Errichtung einer Beteiligung zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe ausserhalb der Kernverwaltung geht jeweils auch die Autonomie der jeweiligen Organisation einher. Der Regierungsrat verfügt über keine Weisungsbefugnis gegenüber den Beteiligungen, sondern hat eine Aufsichtsrolle. Diese nimmt er über verschiedene Instrumente wahr, welche in den Richtlinien zur Public Corporate Governance (PDF, 11 Seiten, 402 KB) festgelegt sind. Beispielsweise definieren die Eigentümerstrategien die Erwartungen und Ziele des Kantons als Eigentümer und sind klar von der internen Unternehmensstrategie der jeweiligen Organisation zu unterscheiden.

Für 20 Beteiligungen bestehen solche Eigentümerstrategien. Insbesondere bei bedeutsamen und umweltrelevanten Beteiligungen beziehen diese Vorgaben konkrete Nachhaltigkeits- und ESG-Ziele mit ein (zum Beispiel bei AKB, APK, AEW Energie AG). Die wichtigsten Beteiligungen erstellen zudem Nachhaltigkeitsberichte, in denen sie sowohl ihre Risiken als auch ihre Leistungen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit darlegen.

Die Überwachung und Minimierung von Finanzmarktrisiken, einschliesslich transitorischer Klimarisiken, ist für den Kanton als Träger der APK und Eigentümer der AKB eine wichtige Thematik. Beide Institutionen verfügen über ein Risikomanagement, das ökologische, ethische und soziale Kriterien in die Anlageprozesse integriert und damit zur Risikoreduktion beiträgt (siehe Eigentümerstrategie der AKB vom 24. Januar 2024 (PDF, 8 Seiten., 157 KB) sowie Trägerstrategie der APK vom 25.September 2024 (PDF, 9 Seiten, 137 KB)). Der Kanton übt seinen Einfluss zusätzlich durch regelmässige Eigentümergespräche und die jährliche Erfassung der relevanten Risiken und Massnahmen aus. Zudem pflegt die Verwaltung auf Fachebene den Dialog mit den Beteiligungen zu Klima- und Nachhaltigkeitsthemen und unterstützt deren Vernetzung, um den Erfahrungsaustausch und gegenseitiges Lernen zu ermöglichen.