Hitzeangepasste Siedlungsentwicklung
Das Handlungsfeld zielt darauf ab, Siedlungen, Städte, Agglomerationen, aber auch ländlichere Gemeinden und einzelne Gebäude so zu gestalten, dass sie trotz zunehmender Hitzebelastung und hoher baulicher Dichte eine gute Aufenthalts- und Wohnqualität bieten.
In Gebieten mit einem hohen Versiegelungsgrad und einem grossen Anteil an Verkehrsflächen wird die sommerliche Hitzebelastung durch den Wärmeinseleffekt zusätzlich verstärkt. Ursachen für den Wärmeinseleffekt sind: eine eingeschränkte Luftzirkulation, ein höherer Absorptionsgrad der Sonnenstrahlung aufgrund des hohen Anteils versiegelter Flächen und der verwendeten Baumaterialien, zusätzliche Abwärme von Verkehr, Industrie und Gebäuden sowie fehlende Grünflächen, Wasserelemente und Beschattung. Der Temperaturunterschied zwischen dem Siedlungsraum und ländlicher Umgebung kann so bis zu 10 °C betragen und ist nachts am stärksten ausgeprägt (fehlende nächtliche Abkühlung). Auch in kleineren Gemeinden können lokale Hotspots zu deutlichen Temperaturunterschieden führen und die Aufenthaltsqualität massiv beeinträchtigen. Die grösseren Hitzebelastungen führen gemäss der Klima-Risikoanalyse für die Schweiz von 2025 unter anderem zu einer Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit (Dehydrierung, Herzkreislaufprobleme usw. bis hin zum Hitzetod), zu negativen Hitzeauswirkungen auf Tiere und Pflanzen, Leistungseinbussen bei der Arbeit und in der Schule sowie einem zunehmenden Kühlenergiebedarf.
Städte und Agglomerationen, aber auch ländliche Gemeinden sind so zu gestalten, dass sie trotz zunehmender Hitzebelastung und hoher baulicher Dichte eine gute Aufenthalts- und Wohnqualität bieten. Gemäss Aargauer Bevölkerungsprojektionen 2025-2055 wird die Bevölkerungszunahme in diesem Zeitraum auf knapp 160'000 Menschen geschätzt. Ein wesentlicher Bestandteil der hochwertigen Siedlungsentwicklung nach innen ist dabei der Erhalt und die Aufwertung von bestehenden Freiräumen beziehungsweise die Schaffung von neuen attraktiven Aufenthalts- und Bewegungsräumen, insbesondere auch für vulnerable und wenig mobile Bevölkerungsgruppen. Wichtige Massnahmen gegen die Überhitzung dicht bebauter Gebiete sind gemäss Leitfaden Hitzeangepasste Siedlungsentwicklung (PDF, 114 Seiten, 42,1 MB) die Förderung von Begrünungen (Fassaden, Dächer, Innenhöfe, Freiflächen) und Beschattungen durch Bäume, die Sicherstellung einer guten Durchlüftung, die Vernetzung von Grün- und Freiräumen, die Schaffung von unversiegelten Flächen und die Nutzung von Wasser als kühlendes Element in der Siedlung.
Zusätzlicher Nutzen
Mit einer hochwertigen Siedlungsentwicklung nach innen werden besonders wertvolle Freiräume gesichert und aufgewertet. Sie erhöhen die Aufenthaltsqualität und damit auch die Arbeits- und Lebensqualität für die Bevölkerung, haben einen positiven Einfluss auf die Gesundheit und fördern die Artenvielfalt im Siedlungsgebiet. Die Entsiegelung von Flächen ermöglicht eine natürliche Wasserversickerung und -retention. Das kann – neben der kühlenden Wirkung – bei Starkregenereignissen Abflussspitzen brechen und zur Entlastung der Kanalisation beitragen. Bäume tragen neben der Kühlung von Strassen- und Parkierungsflächen auch zu einer besseren Luftqualität bei, indem sie Schadstoffe aus der Luft filtern. Eine klimabewusste Aussenraumgestaltung hat auch einen positiven Einfluss auf das Innenraumklima, weil Fassadenbegrünungen oder Baumpflanzungen die Sonneneinstrahlung und die Fassadenerwärmung reduzieren.
Schnittstellen
- Das Programm Natur 2030 enthält in mehreren Handlungsfeldern Massnahmen, die der Klimaanpassung in Kombination mit Freiraumaufwertung und Biodiversitätsförderung dienen: Artenförderungsprogramm im Siedlungsgebiet, Unterstützung von Projekten in den Gemeinden, Aufwertung von Räumen für Mensch und Natur.
- Der Richtplan ist das zentrale Führungs- und Steuerungsinstrument für die räumliche Entwicklung des Kantons. Der Richtplan ist behördenverbindlich; die Gemeinden setzen die Vorgaben des Richtplans in der allgemeinen Nutzungsplanung und in der Sondernutzungsplanung um. Das 2022 verabschiedete Strategiekapitel H7 Klima (PDF, 4 Seiten, 81 KB) bezeichnet die Hauptausrichtung und die übergeordneten Strategien zum Umgang mit dem Klimawandel. Damit besteht eine Basis, um die räumlichen Auswirkungen des Klimawandels frühzeitig zu erkennen sowie um aus einer Gesamtsicht heraus geeignete Massnahmen räumlich zu koordinieren.
Stossrichtungen
Klimaanpassungsmassnahmen in der Siedlungsentwicklung ermöglichen und fördern
Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen bebauten und unbebauten Flächen mindert den Wärmeinseleffekt und schafft gleichzeitig attraktive Begegnungs- und Erholungsräume. Gut durchgrünte, vielseitig nutzbare öffentliche oder gemeinschaftliche Freiräume verbessern nicht nur die Aufenthaltsqualität im Freien und die Lebens- und Wohnqualität in der Gemeinde, sie sorgen auch für ein angenehmes Lokalklima und bieten Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Für wenig mobile Menschen wie Kinder oder ältere Menschen sind einfach und schnell zugängliche kühle Freiräume mit beschatteten Spiel- und Sitzmöglichkeiten im Wohnumfeld besonders wichtig.
Eine zentrale Rolle spielt das klimatische System innerhalb des Siedlungsraums. Entstehungsgebiete von Kaltluft, die meist ausserhalb der Siedlungen liegen, sowie Frischluftkorridore und Kaltluftleitbahnen, die frische, kühle Luft in das Siedlungsgebiet bringen, helfen die Wärmebelastung im Siedlungsgebiet zu senken (Klimakarten des Kantons Aargau).
Der zweite wichtige Aspekt sind die "grünen" und "blauen" Infrastrukturen (Grünräume beziehungsweise Wasserflächen) im Siedlungsraum. Aufschluss darüber gibt unter anderem die Publikation des Bundes "Hitze in Städten".
Handlungsmöglichkeiten Kanton
Handlungsspielraum und Kompetenzen hat der Kanton insbesondere bei der Beratung von Gemeinden und Grundeigentümerinnen und -eigentümer sowie durch eine klimaangepasste Ausrichtung der gesetzlichen Grundlagen (Richtplan, Baugesetz, Bauverordnung). Zudem kann er klimarelevante Aspekte und die Bedürfnisse verschiedener Bevölkerungsgruppen bei der Planung von öffentlichen Räumen, im Rahmen von Strassenbauprojekten oder bei der Vergabe von Geldern aus der Mehrwertabgabe berücksichtigen.
Die Bauverordnung (§ 4 Abs. lit. d) gibt vor, dass Gemeinden bei Gesamtrevisionen oder umfassenden Teilrevisionen der Nutzungsplanung aufzeigen, wie die Wohnqualität und die Qualität der Aussen- und Naherholungsräume namentlich durch Massnahmen zur lokalen Hitzeminderung, Biodiversitätsförderung sowie Lärmsenkung verbessert werden. Der Kanton stellt bei der Prüfung von Nutzungsplanungen sicher, dass der Aspekt der lokalen Hitzeminderung berücksichtigt wird.
Zudem kann der Kanton Projekte im Rahmen des Programms Natur 2030 umsetzen. Mit der Programmvereinbarung Landschaft stehen Bundesmittel für Massnahmen zugunsten von Biodiversität und Landschaftsaufwertung bei Agglomerationsprogrammen zur Verfügung.
Synergiepotenzial auf kantonaler Ebene
- Bezüglich Wasserspeichermöglichkeiten im Siedlungsraum mitdenken siehe auch Handlungsfeld Wasserspeicherung und klimaresilientes Wassermanagement und Handlungsfeld Umgang mit Naturgefahren.
- Zur Förderung der Artenvielfalt im Siedlungsgebiet, Verbesserung der Ökologischen Infrastruktur durch Schaffung und Vernetzung biodiversitätsfreundlicher, naturnaher Flächen siehe auch Stossrichtung "Qualität der Freiräume bezüglich Hitzeanpassung erhöhen".
- Der Kanton Aargau strebt eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen an (siehe Richtplankapitel Siedlungsqualität und innere Siedlungsentwicklung (PDF, 5 Seiten, 99 KB)). Die wichtigsten Grundlagen und Prozessbausteine sind in den kantonalen Planungsgrundlagen beschrieben.
- Ortsbild und Identität: Im Sinne einer hochstehenden Baukultur sind wertvolle historische Ortsbilder (ISOS) zu erhalten und zu stärken (siehe Richtplankapitel Ortsbilder, Kulturgüter und historische Verkehrswege (PDF, 6 Seiten, 87 KB)). Abgesehen von der geschützten historischen Substanz sind vorhandene Grünstrukturen, Freiräume, unversiegelte Vorplätze, Gärten, Brunnen, Streuobstwiesen oder offene Bäche prägende Elemente des Ortsbilds.
- Flächeneffiziente, umwelt- und ressourcenschonende Mobilitätslösungen helfen, die Anzahl versiegelten Flächen zu reduzieren, siehe Handlungsfeld Dekarbonisierung Verkehr durch Vermeidung und Optimierung.
- Der Kanton stellt diverse Hilfsmittel zur klimaangepassten Siedlungsentwicklung zur Verfügung: die Klimaanalyse- und Klimakarten, Klimaberatung für Gemeinden den Klimawandel-Check für Gemeinden und den Leitfaden Hitzeangepasste Siedlungsentwicklung.
Qualität der Freiräume erhalten und Hitzeanpassung im Wohn- und Arbeitsumfeld erhöhen
Eine wichtige Ergänzung zu den grossen, öffentlichen Naherholungsgebieten wie Wälder und Gewässer sind aus Sicht des Siedlungsklimas die kleineren und mittelgrossen Grünräume. Vorgärten, Gärten, Bäume, Wiesen und Pflanzflächen, Fassaden- und Dachbegrünungen, grüne Verkehrsbegleitflächen und andere Grünelemente bereichern den Siedlungsraum nicht nur visuell. Ein möglichst dichtes Netz an standortgerechten Vegetationselementen reduziert die Hitze im Siedlungsgebiet. Dass diese häufig privaten oder halböffentlichen Grünräume unmittelbar zwischen den Baukörpern am Wohn- und Arbeitsort liegen, macht ihren besonderen Wert aus – einerseits, da diese Orte mit kühlender Wirkung in der Siedlung gut verteilt sind; andererseits, da sie innert kurzer Zeit gut zu Fuss erreichbar sind. Darüber hinaus verbessern sie die Naturwerte im Siedlungsraum. Sie vernetzen Lebensräume von Tieren und Pflanzen und erhöhen die Biodiversität – insbesondere, wenn einheimische Arten verwendet werden.
Wesentlich für das Siedlungsklima sind auch die "blauen" Flächen. Wasser trägt besonders an Hitzetagen zur Kühlung des Siedlungsraums bei. Offene, bewegte Wasserflächen und natürliche Gewässer kühlen durch die Verdunstung auch ihre Umgebung und sind daher wichtig für den Temperaturausgleich. Daneben haben sie auch eine wichtige Funktion für die Biodiversität und die ökologische Vernetzung. Gewässer sind daher im Rahmen von Planungs- und Baumassnahmen zu erhalten, aufzuwerten und, wo sie noch eingedolt sind, möglichst zu öffnen. An geeigneten Orten können zudem künstliche Wasserelemente zur Kühlung eingesetzt werden. Auch Trinkbrunnen können eine sinnvolle ergänzende Massnahme sein.
Öffentliche Freiräume in unmittelbarer Nähe von Wohnungen und Arbeitsplätzen (Parks, Friedhöfe oder Wälder) sollen als Erholungs- und Entlastungsräume gesichert werden. In Hitzeperioden bieten diese Orte der Bevölkerung kühlere Aufenthaltsmöglichkeiten. So lässt sich beispielsweise durch Begrünung und Baumschatten die gefühlte Temperatur am Tag um über 8 °C senken (Leitfaden Hitzeangepasste Siedlungsentwicklung). Nachts tragen sie als siedlungsinterne Kaltluftentstehungsgebiete zur Abkühlung bei.
Sickerfähige (d. h. unversiegelte) und begrünte Oberflächen sind ein weiteres zentrales Element. Sie speichern weniger Hitze und ermöglichen ein Versickern von Regenwasser im Boden. Wird dieses Wasser zudem zur Bewässerung von Pflanzen genutzt, so verstärkt deren Verdunstung den kühlenden Effekt. Ausserdem bieten solche Flächen vielfältige Möglichkeiten für die Förderung der Biodiversität und die Lebensraumvernetzung (namentlich Pflanzen und Insekten).
Damit Bäume und Grünflächen ihre Wirkung entfalten können, sind gute Standort- und Wachstumsbedingungen sowie die Wahl von standortgerechten Arten von zentraler Bedeutung. Empfehlenswert ist beispielsweise die Verwendung von hitze- und trockenheitsresistenten einheimischen Pflanzenarten. Bäume benötigen genügend Wurzelraum und sollten wann immer möglich Zugang zum gewachsenen Boden haben (Problematik Unterbauung). Das kann den Bewässerungsbedarf erheblich reduzieren und die Lebensdauer der Pflanzen erhöhen.
Handlungsmöglichkeiten Kanton
Die Handlungsspielräume und Kompetenzen des Kantons liegen vor allem bei den Vorgaben im Richtplan und im Baugesetz, in der Beratung der Gemeinden in der Nutzungs- und Sondernutzungsplanung und Vorgaben an die Gemeinden im Rahmen von Gestaltungsplänen/Sondernutzungsplanungen.
Zudem kann der Kanton Projekte im Rahmen des Programms Natur 2030 umsetzen. Mit der Programmvereinbarung Landschaft stehen Bundesmittel für Massnahmen zugunsten von Biodiversität und Landschaftsaufwertung bei Agglomerationsprogrammen zur Verfügung.
Synergiepotenzial auf kantonaler Ebene
- Bezüglich Biodiversität und Vernetzung siehe auch Handlungsfeld Klimaresiliente Lebensräume und Stärkung der Biodiversität.
- Unversiegelte und begrünte Flächen ermöglichen Regenwasserversickerung und -retention und entlasten die Abwassersysteme, siehe auch Handlungsfeld Wasserspeicherung und klimaresilientes Wassermanagement.
- Bezüglich Freiräume siehe auch Handlungsfeld Klimaresilientes Waldmanagement.
- In den weitgehend überbauten Wohn- und Mischzonen im Aargau besteht noch ein erhebliches Verdichtungspotenzial (siehe Richtplankapitel Siedlungsqualität und innere Siedlungsentwicklung (PDF, 5 Seiten, 99 KB)). Mit der Siedlungsentwicklung nach innen ergibt sich die Chance, trotz Flächenkonkurrenz Grün- und Freiräume nachhaltig zu entwickeln und Synergien zu nutzen: Gut gestaltet und bewirtschaftet, bieten sie der Bevölkerung attraktive Aufenthaltsorte für Freizeitaktivitäten und Erholung, fördern die Biodiversität und tragen zur Klimaanpassung bei.
- Ortsbild und Identität: Im Sinne einer hochstehenden Baukultur sind wertvolle historische Ortsbilder zu erhalten und zu stärken. Neben der geschützten historischen Substanz sind vorhandene Grünstrukturen, Freiräume, unversiegelte Vorplätze, Gärten, Brunnen, Streuobstwiesen oder offene Bäche prägende Elemente des Ortsbilds.
Bei Um- und Neubauten von Gebäuden sommerlichen Hitzeschutz fördern
Neubauten sind zwar gut gedämmt, weisen oft aber grosse Fensterflächen auf. Deshalb ist ein aussenanliegender Sonnenschutz, der die direkte Sonneneinstrahlung reduziert, von grosser Bedeutung (zum Beispiel gemäss Minergie-Standard). Die sogenannte passive Gebäudekühlung umfasst aussenanliegende Sonnenblenden, Dämmung und Fassadenbegrünung. Solche Massnahmen benötigen keine Energie für den Betrieb und sind deshalb der aktiven Gebäudekühlung (Klimaanlagen) zu bevorzugen.
Technische Lösungen am Gebäude sollen, wann immer möglich, mit Massnahmen am Gebäude (begrünte Fassaden, "blau-grüne" Dächer, die auch Wasser verdunsten) und in der direkten Umgebung (zum Beispiel Beschattung durch Bäume, offene Wasserflächen) ergänzt werden. So können Fassadenbegrünungen oder Baumpflanzungen im Sommer durch gezielte Beschattung die Sonneneinstrahlung reduzieren und die Fassadenerwärmung mindern. Beides verringert den Bedarf an zusätzlicher Innenraumkühlung und verbessert die Wohn- und Arbeitsraumqualität. Im Winter, wenn die Pflanzen laubfrei sind, kann Sonnenlicht in das Gebäude eindringen und einen Beitrag zur Wärmegewinnung leisten. Auch Dachbegrünungen können durch Beschattung und Dämmwirkung zu einem guten Raumklima und Energieeinsparungen bei der Klimatisierung beitragen. Diese sind in den meisten Fällen problemlos kombinierbar mit Photovoltaikanlagen. Bei der energetischen Planung von Gebäuden sind daher technische Massnahmen am Gebäude und Massnahmen im Freiraum gleichermassen zu berücksichtigen und aufeinander abzustimmen.
Ein wichtiger Aspekt ist das "hitzeangepasste" Verhalten der Nutzenden. Dieses Verhalten kann durch gezielte Information verbessert werden (zum Beispiel Fenster schliessen bei hoher Aussentemperatur). Ausserdem lässt sich der Energieverbrauch unter anderem auch steuern, indem der Temperaturunterschied von gekühlten (beziehungsweise im Winter beheizten) Räumen zur Umgebungstemperatur möglichst klein gehalten wird.
Handlungsmöglichkeiten Kanton
Handlungsspielraum hat der Kanton in erster Linie in regulatorischer Hinsicht (Baugesetz/Bauverordnung) und bei den eigenen Gebäuden. Da Baugesuchsverfahren in der Kompetenz der Gemeinden sind, liegt der Fokus bei den übrigen Gebäuden bei der Sensibilisierung und Vorbildfunktion. Im Rahmen der Sondernutzungsplanungen können beispielsweise entsprechende Energiestandards, eine Einschränkung der unterirdischen Baufelder oder eine höhere Freiraumqualität empfohlen werden.
Synergiepotenzial auf kantonaler Ebene
- Sommerlicher Hitzeschutz hilft den Energiebedarf für Gebäudekühlung zu reduzieren und ist eng verknüpft mit dem Klimaschutz, siehe Handlungsfeld Ressourcenschonender, energieeffizienter und CO₂-freier Gebäudepark.
- Dach- und Fassadenbegrünungen oder Baumpflanzungen sorgen nicht nur für ein angenehmes Innenraumklima, sie fördern auch die Biodiversität siehe Handlungsfeld "Klimaresiliente Lebensräume und Stärkung der Biodiversität".
Hitzebelastung durch Verkehrsflächen vermindern
Verkehrsinfrastrukturen nehmen in unseren Siedlungen viel Raum ein. Meist sind diese Flächen versiegelt – im Allgemeinen mit dunklen Belägen, die viel Wärme speichern und Verdunstung verunmöglichen. Deshalb tragen sie wesentlich zum Wärmeinseleffekt bei. Hellere Beläge, Beschattung, Entsiegelung und Kühlung durch Wasser können der Überhitzung der Verkehrsinfrastrukturen und damit der Wärmebelastung im Siedlungsgebiet entgegenwirken. Zugleich beugen diese Massnahmen Hitzeschäden an der Infrastruktur vor.
Der bewusste Umgang mit Verkehrsräumen und ihre sorgfältige Gestaltung können einen wichtigen Beitrag zur Hitzereduktion leisten. Strassenbreiten sind auf das notwendige Minimum zu beschränken. Empfehlenswert ist die Förderung von strassenbegleitenden Grünstreifen und Bäumen. Rand- und Parkierungsflächen sollten wo immer möglich entsiegelt werden. Neben der Ausgestaltung dieser Randflächen ist, wenn möglich, die Entwässerung von Verkehrsflächen unter dem Gesichtspunkt “Schwammstadt” auszurichten. Diese Massnahmen tragen neben ihrer klimatischen Wirkung auch zu attraktiveren Strassenräumen bei. Häufig sind zudem Synergien mit Belangen des Ortsbildschutzes möglich.
Beschattete Wegverbindungen verbessern die Attraktivität für den Fuss- und Veloverkehr. Um eine gute Erreichbarkeit von Erholungsräumen sicherzustellen, ist nicht nur die Distanz vom Wohn- oder Arbeitsort, sondern eben auch die Gestaltung der Wegverbindungen wichtig. Gerade hitzesensible Personen sind häufig auf beschattete Fuss- und Velowege angewiesen. Bestehende Fuss- und Velowege sind entsprechend aufzuwerten und das Wegenetz ist zu ergänzen.
Handlungsmöglichkeiten Kanton
Der Kanton kann Massnahmen zur Verringerung von versiegelten Verkehrsflächen prüfen und im Rahmen von Strassenbauprojekten umsetzen. Der Handlungsspielraum bewegt sich innerhalb des Kantonsstrassennetzes und bei Velo- und Fusswegen sowie bei den rechtlichen Grundlagen (Baugesetzgebung, Strassengesetzgebung, Gesetz über den öffentlichen Verkehr). Gegenüber Gemeinden kann der Kanton sensibilisieren, beraten und Anreize schaffen.
Synergiepotenzial auf kantonaler Ebene
- Entsiegelung der Flächen ermöglicht eine natürliche Wasserversickerung und -retention. Das Regenwasser wird gespeichert und kann bei Starkregenereignissen Abflussspitzen brechen. Siehe Handlungsfeld Wasserspeicherung und klimaresilientes Wassermanagement.
- Synergie mit Biodiversitätsförderung, indem das Potenzial der Verkehrsbegleitflächen für die Förderung der Artenvielfalt und Vernetzung naturnaher Lebensräume genutzt wird, siehe Handlungsfeld Klimaresiliente Lebensräume und Stärkung der Biodiversität.
- Ortsbild und Identität: Im Sinne einer hochstehenden Baukultur sind wertvolle historische Ortsbilder zu erhalten und zu stärken. Neben der geschützten historischen Substanz sind vorhandene Grünstrukturen, Freiräume, unversiegelte Vorplätze, Gärten, Brunnen, Streuobstwiesen oder offene Bäche prägende Elemente des Ortsbilds.
Konfliktpotenzial auf kantonaler Ebene
- Parkfelderstellungspflicht im Baugesetz steht im Widerspruch mit Klimazielen.
Klima-Metrik
Die Klima-Metrik überprüft mithilfe von verschiedenen Indikatoren den Fortschritt in der Umsetzung der Klimastrategie des Kantons.