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Aargau

Über uns

Der Kanton stellt sich und seine Organisationseinheiten vor.

Parlament, Regierung und Gerichte

Im Aargau bilden der Grosse Rat, der Regierungsrat und die Gerichte die drei Staatsgewalten. Jede Staatsgewalt hat klar zugeteilte Aufgaben, damit jede von ihnen unabhängig ist, keine ihre Macht missbrauchen kann und die Rechte und Freiheiten der Aargauerinnen und Aargauer gewahrt bleiben.

  1. Gruppenbild des Aargauer Regierungsrats in der Kantonalen Notrufzentrale Aarau.
    Regierungsrat des Kantons Aargau (v.l.n.r.): Staatsschreiberin Joana Filippi, Regierungsrat Jean-Pierre Gallati, Landstatthalter Stephan Attiger, Landammann Dieter Egli, Regierungsrat Dr. Markus Dieth, Regierungsrätin Martina Bircher (© Beni Basler Aarau)

    Regierungsrat

    Der Regierungsrat ist die leitende und oberste vollziehende Behörde des Kantons. Er besteht aus fünf Mitgliedern.

  2. Obergericht Vorplatz.

    Gerichte Kanton Aargau

    Die Gerichte sind für die sach- und zeitgerechte Beurteilung von Rechtsstreitigkeiten besorgt.

Kantonale Verwaltung

Die fünf Departemente, die Staatskanzlei und zwei unabhängige Fachorgane bilden die kantonale Verwaltung.

  1. Staatskanzlei

    Aufgabe der Staatskanzlei ist es, den Regierungsrat bei der Bewältigung der gegenwärtigen wie zukünftigen Herausforderungen zu unterstützen.

  2. Departement Gesundheit und Soziales

    Das Departement Gesundheit und Soziales kümmert sich um die Bereiche Gesundheit, Soziales, Verbraucherschutz, Militär und Bevölkerungsschutz.

  3. Unabhängige Fachorgane

    Finanzkontrolle und Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz fördern Transparenz und rechtsstaatliches Funktionieren der Verwaltung.

Unser Kanton, unsere Stellen