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Aargau

Über uns

Der Kanton stellt sich und seine Organisationseinheiten vor.

Parlament, Regierung und Gerichte

Im Aargau bilden der Grosse Rat, der Regierungsrat und die Gerichte die drei Staatsgewalten. Jede Staatsgewalt hat klar zugeteilte Aufgaben, damit jede von ihnen unabhängig ist, keine ihre Macht missbrauchen kann und die Rechte und Freiheiten der Aargauerinnen und Aargauer gewahrt bleiben.

  1. Gruppenbild des Aargauer Regierungsrats in der Kantonalen Notrufzentrale Aarau.
    Regierungsrat des Kantons Aargau (v.l.n.r.): Staatsschreiberin Joana Filippi, Regierungsrat Jean-Pierre Gallati, Landstatthalter Stephan Attiger, Landammann Dieter Egli, Regierungsrat Dr. Markus Dieth, Regierungsrätin Martina Bircher (© Beni Basler Aarau)

    Der Regierungsrat ist die leitende und oberste vollziehende Behörde des Kantons. Er besteht aus fünf Mitgliedern.

  2. Obergericht Vorplatz.

    Die Gerichte sind für die sach- und zeitgerechte Beurteilung von Rechtsstreitigkeiten besorgt.

Kantonale Verwaltung

Die fünf Departemente, die Staatskanzlei und zwei unabhängige Fachorgane bilden die kantonale Verwaltung.

Unser Kanton, unsere Stellen