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Handlungsfelder

Vorbildfunktion Kanton wahrnehmen

Die transversale Stossrichtung hat zum Ziel, die Vorbildfunktion der kantonalen Verwaltung im Klimaschutz zu stärken.

Als öffentliche Institution trägt der Kanton eine besondere Verantwortung, den Klimaschutz und die Klimaanpassung aktiv und glaubwürdig voranzutreiben. In seiner Rolle als Arbeitgeber, Eigentümer, Gesetzgeber, Auftraggeber und Betreiber besitzt er zahlreiche Möglichkeiten, um nachhaltiges Handeln vorzuleben und wichtige Impulse für eine klimaverträgliche Entwicklung zu geben – sowohl aus ökonomischer, gesellschaftlicher und umweltbezogener Perspektive.

Handlungsmöglichkeiten Kanton

Der Regierungsrat hat im Juli 2025 die Roadmap Netto-Null 2040 für die kantonale Verwaltung verabschiedet. Darin zeigt er auf, mit welchen Massnahmen die kantonale Verwaltung bis 2040 klimaneutral werden kann:

Auch die Strategie energieAARGAU verankert die Vorbildfunktion des Kantons und das Netto-Null-Ziel 2040 für die kantonale Verwaltung. Der Kanton stellt den Gemeinden für die Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion die notwendigen Grundlagen zur Verfügung.

Weiter hat der Kanton in seiner Rolle als Arbeitgeber, Immobilienbesitzer und Waldeigentümer eine Vorbildfunktion inne. Zur Förderung der Biodiversität bei seinen eigenen Liegenschaften hat der Kanton einen Biodiversitätsstandard für kantonale Immobilien erstellt. So werden naturnahe Flächen erhalten oder neu geschaffen, regionale Pflanzenarten eingesetzt und auf Pestizide verzichtet. Der Kanton kann hier als positives Beispiel für Gemeinden, Unternehmen und Private wirken, wie Biodiversität konkret und sichtbar gefördert werden kann.

Beim Staatswald sorgt der Aargau mit einer nachhaltigen, naturnahen Bewirtschaftung für gesunde, klimaresiliente Wälder. Dabei werden ökologische, ökonomische und soziale Aspekte gleicher­massen berücksichtigt, etwa durch den Erhalt von Alt- und Totholzbeständen, die Förderung der Artenvielfalt sowie eine angepasste Holznutzung. Damit zeigt der Kanton, wie Wälder als CO₂-Speicher und Lebensräume langfristig erhalten werden können.

Zudem kann der Kanton als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion übernehmen, indem er Massnahmen für den Schutz der Mitarbeitenden bei extremen Wetterlagen wie Hitzeperioden ergreift. Dazu gehören flexible Arbeitszeiten, Möglichkeiten für Homeoffice sowie das Bereitstellen von kühlen Arbeitsräumen und spezifischen Informationen zum Hitzeschutz am Arbeitsplatz. So zeigt der Kanton, wie Arbeitgebende auf den Klimawandel und seine Folgen reagieren können.