Vorbildfunktion Kanton wahrnehmen
Die transversale Stossrichtung hat zum Ziel, die Vorbildfunktion der kantonalen Verwaltung im Klimaschutz zu stärken.
Als öffentliche Institution trägt der Kanton eine besondere Verantwortung, den Klimaschutz und die Klimaanpassung aktiv und glaubwürdig voranzutreiben. In seiner Rolle als Arbeitgeber, Eigentümer, Gesetzgeber, Auftraggeber und Betreiber besitzt er zahlreiche Möglichkeiten, um nachhaltiges Handeln vorzuleben und wichtige Impulse für eine klimaverträgliche Entwicklung zu geben – sowohl aus ökonomischer, gesellschaftlicher und umweltbezogener Perspektive.
Handlungsmöglichkeiten Kanton
Der Regierungsrat hat im Juli 2025 die Roadmap Netto-Null 2040 für die kantonale Verwaltung verabschiedet. Darin zeigt er auf, mit welchen Massnahmen die kantonale Verwaltung bis 2040 klimaneutral werden kann:
- Kantonale Immobilien dekarbonisieren: Der kantonale Gebäudepark – rund 200 beheizte Gebäude im Alleineigentum des Kantons – sollen bis spätestens 2040 klimaneutral betrieben werden. Dazu werden Massnahmen zur energetischen Sanierung und zur Umstellung auf erneuerbare Energien systematisch umgesetzt.
- Fahrzeugpark fossilfrei betreiben: Für die Erreichung des Klimaziels 2040 muss die kantonale Fahrzeugflotte so erneuert werden, dass der gesamte Bestand bis spätestens 2040 vollständig elektrifiziert ist und mit 100 Prozent erneuerbarem Strom betrieben wird. Für spezifische Einsatzbereiche – etwa bei Polizei oder Werkdienst – wird geprüft, welche elektrischen oder alternativen Antriebslösungen technisch und betrieblich sinnvoll sind.
- Nachhaltiges öffentliches Beschaffungswesen: Der Konsum und die Produktion von Gütern und Dienstleistungen ist mit vielen Umweltbelastungen verbunden (Treibhausgase, Ressourcenverbrauch usw.). Als bedeutender Nachfrager von Gütern und Dienstleistungen kann der Kanton deshalb durch nachhaltige und klimarelevante Kriterien in der Beschaffung und die Weiterentwicklung der Vergabepraxis gezielt Anreize für nachhaltige und klimaschonende Produktion und Innovation setzen. Nachhaltige Beschaffung bedeutet, umwelt- und klimafreundlich sowie sozial verantwortungsvoll produzierte und qualitativ hochwertige Produkte zu beziehen. Eine klimafreundliche öffentliche Beschaffung ist deshalb ein weiteres Element, um das Netto-Null-Ziel zu erreichen.
- Überprüfung der Rechtsgrundlagen: Das Klima- und Innovationsgesetz (KlG) verlangt, dass kantonale Erlasse so ausgestaltet und angewendet werden, dass sie zur Erreichung der Klimaziele beitragen. Der Kanton kann mit einer Analyse von klimarelevanten Rechtsgrundlagen den Handlungsbedarf in Bezug auf die Ziele im Klimaschutz und in der Klimaanpassung ermitteln. Dabei identifizierte Lücken oder Verbesserungspotenziale werden bei anstehenden Gesetzesrevisionen eingebracht und geprüft.
Auch die Strategie energieAARGAU verankert die Vorbildfunktion des Kantons und das Netto-Null-Ziel 2040 für die kantonale Verwaltung. Der Kanton stellt den Gemeinden für die Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion die notwendigen Grundlagen zur Verfügung.
Weiter hat der Kanton in seiner Rolle als Arbeitgeber, Immobilienbesitzer und Waldeigentümer eine Vorbildfunktion inne. Zur Förderung der Biodiversität bei seinen eigenen Liegenschaften hat der Kanton einen Biodiversitätsstandard für kantonale Immobilien erstellt. So werden naturnahe Flächen erhalten oder neu geschaffen, regionale Pflanzenarten eingesetzt und auf Pestizide verzichtet. Der Kanton kann hier als positives Beispiel für Gemeinden, Unternehmen und Private wirken, wie Biodiversität konkret und sichtbar gefördert werden kann.
Beim Staatswald sorgt der Aargau mit einer nachhaltigen, naturnahen Bewirtschaftung für gesunde, klimaresiliente Wälder. Dabei werden ökologische, ökonomische und soziale Aspekte gleichermassen berücksichtigt, etwa durch den Erhalt von Alt- und Totholzbeständen, die Förderung der Artenvielfalt sowie eine angepasste Holznutzung. Damit zeigt der Kanton, wie Wälder als CO₂-Speicher und Lebensräume langfristig erhalten werden können.
Zudem kann der Kanton als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion übernehmen, indem er Massnahmen für den Schutz der Mitarbeitenden bei extremen Wetterlagen wie Hitzeperioden ergreift. Dazu gehören flexible Arbeitszeiten, Möglichkeiten für Homeoffice sowie das Bereitstellen von kühlen Arbeitsräumen und spezifischen Informationen zum Hitzeschutz am Arbeitsplatz. So zeigt der Kanton, wie Arbeitgebende auf den Klimawandel und seine Folgen reagieren können.