Umgang mit Naturgefahren infolge Klimawandel
Das Handlungsfeld hat zum Ziel, den Umgang mit Naturgefahren an die neuen Herausforderungen durch den Klimawandel anzupassen. Dazu sind entsprechende Aktualisierungen der Gefahrengrundlagen und Schutzkonzepte notwendig. Eine naturgefahrenangepasste Siedlungsentwicklung soll beitragen, das Schadenpotenzial im bebauten Raum zu verringern. Gleichzeitig braucht es Investitionen in Präventionsmassnahmen wie Oberflächenabfluss-, Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekte.
Gemäss den Klimaszenarien Klima CH2025 werden Starkniederschlagsereignisse in Zukunft häufiger und intensiver auftreten. Zunehmende Trockenheit verändert die Waldbrandgefahr (sowohl im Sommer wie auch Winter) und es wird eine Veränderung der Sturm- und Hagelaktivität prognostiziert. Die Zunahme von meteorologischen Extremereignissen kann die Verfügbarkeit von kritischen Infrastrukturen und Dienstleistungen beeinträchtigen. Sie sind bei der Vorbeugung und Bewältigung von Gefahren- und Schadenlagen zu berücksichtigen. Als kritische Infrastrukturen werden Bauten, Anlagen und Versorgungssysteme bezeichnet, welche die Verfügbarkeit von wichtigen Gütern und Dienstleistungen gewährleisten (zum Beispiel Energie, Verkehr, medizinische Versorgung).
Hinzu kommt, dass das Schadenspotenzial grösser wird, da die Wertedichte im bebauten Raum durch sensiblere und teurere Gebäude und Infrastruktur stetig steigt. Mit Blick auf das integrale Risikomanagement des Bundes sind diese Herausforderungen deshalb auf verschiedenen Ebenen anzugehen, unter anderem auf:
- Vorbeugende Massnahmen Infrastruktur: Einerseits Erhöhung der Resilienz von kritischen Infrastrukturen und Dienstleistungen (zum Beispiel Verkehrsträger, Stromversorgung) gegenüber Gefahren- und Schadenlagen (zum Beispiel Hochwasser, Sturm/Orkan); andererseits Verminderung des Schadenrisikos. Hier gilt es unter anderem, die bestehenden Instrumente und Konzepte für die Siedlungsentwässerung, Zwischenspeicherung und Ableitung (zum Beispiel Regenbecken, Abflusskorridore) zu überprüfen und an die künftigen Bedingungen anzupassen.
- Vorbeugende Massnahmen Gebäude: Bereitstellung aktueller Gefährdungsgrundlagen und Beratung von Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern hinsichtlich nötiger Objektschutzmassnahmen.
- Bewältigung des Schadenereignisses: Hier spielt das Verbundsystem Bevölkerungsschutz mit den Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, Technische Betriebe und Zivilschutz sowie die regionalen Führungsorgane und der kantonale Führungsstab eine zentrale Rolle.
Der Schutz gegenüber Naturgefahren ist eine Verbundaufgabe. Kantone und Gemeinden sind verantwortlich für den Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen. Der Bund legt die Rahmenbedingungen fest und unterstützt die Kantone bei der Planung und Umsetzung der Massnahmen mit fachlicher Expertise und in finanzieller Hinsicht über Programmvereinbarungen. Bei der Ereignisbewältigung hat das Verbundsystem Bevölkerungsschutz eine zentrale Rolle. Auch Planerinnen und Planer, Ingenieurinnen und Ingenieure und Versicherungen erfüllen insbesondere bei der Vorbeugung wichtige Funktionen.
Der Schutz der kritischen Infrastrukturen ist ebenfalls eine Verbundaufgabe, bei denen neben dem Betreiber der kritischen Infrastrukturen, namentlich der Bund und die Kantone, beteiligt sind. Sie legen die Schutzziele für die kritischen Infrastrukturen und Dienstleistungen fest und prüfen, ob diese auch bei der klimabedingten Veränderung der Naturgefahren erreicht werden können.
Schliesslich tragen auch Privatpersonen eigenverantwortlich zum Schutz vor Naturgefahren bei und sind deshalb eine wichtige Zielgruppe für die Kommunikation. Einzelpersonen können durch vorausschauendes und angepasstes Verhalten verhindern, dass sie sich einer unnötigen Gefährdung, zum Beispiel durch Hochwasser, aussetzen. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können durch Objektschutzmassnahmen das Risiko von Sachschäden durch Hochwasser und Oberflächenabfluss reduzieren. Die Aargauische Gebäudeversicherung berät und unterstützt sie hierbei.
Zusätzlicher Nutzen
Massnahmen zur Minderung von Hochwasser, wie eine verbesserte Versickerung und Retention von Niederschlagswasser, wirken sich positiv auf das Grundwasser und den natürlichen Wasserkreislauf aus. Zudem haben sie einen günstigen Effekt auf das Mikroklima und entlasten die Kanalisation. Die Revitalisierungen von Bächen und Auen zur Dämpfung der Abflussspitzen sind auch Teil der Biodiversitätsstrategie und der Ökologischen Infrastruktur und zudem attraktive Naherholungsgebiete für die Bevölkerung.
Stossrichtungen
Gefahrengrundlagen und Schutzkonzepte anpassen und ergänzen
Als erster Kanton hat der Aargau 2007 eine umfassende Gefährdungsanalyse durchgeführt. Diese wurde 2021 überarbeitet, auch in Bezug auf klimarelevante Risiken wie Hochwasser, Hitze, Trockenheit (unter anderem Waldbrand), Kältewellen und Sturm. Zudem wurde geprüft, ob das Verbundsystem Bevölkerungsschutz des Kantons Aargau neue Gefährdungen wie zum Beispiel Starkregen mit Oberflächenabfluss berücksichtigen muss.
Ein weiteres wichtiges Instrument für raumplanerische, bauliche und Notfallmassnahmen im Hochwasserschutz ist die Gefahrenkarte Hochwasser des Kantons sowie die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss des Bundes. Die Anfang 2022 fertig erstellte Gefahrenhinweiskarte Massenbewegungen gibt einen umfassenden Überblick hinsichtlich einer möglichen Gefährdung durch gravitative Naturgefahren wie Sturzprozesse, Rutschprozesse und Einsturz und/oder Absenkungen wie ebenfalls die Gefahrenkarten im Bereich Massenbewegung innerhalb der Bauzone.
Handlungsmöglichkeiten Kanton
Der Kanton ist verantwortlich für die Erstellung der Gefahrengrundlagen. Dabei müssen die klimabedingten Veränderungen der Häufigkeit und Intensität von Naturgefahren bei der Vorbeugung und Bewältigung von Gefahren- und Schadenlagen berücksichtigt werden. Bei den geplanten Aktualisierungen der Grundlagen werden diese Aspekte miteinbezogen.
Gleichzeitig soll auch das Vorgehen im Schadenfall entsprechend aktualisiert werden. Der Bevölkerungsschutz kann sich auf die Herausforderungen des Klimawandels vorbereiten, indem er zum Beispiel Leistungsaufträge anpasst, das Weiterbildungsangebot ausweitet oder zusätzliches Material beschafft. Voraussetzung hierzu ist eine entsprechende Anpassung der Schutzkonzepte sowie der Notfall- und Einsatzpläne.
Synergiepotenzial auf kantonaler Ebene
- Bezüglich Hochwasser und Hochwasserschutz siehe auch Handlungsfeld "Wasserspeicherung und klimaresilientes Wassermanagement" sowie Handlungsfeld "Hitzeangepasste Siedlungsentwicklung".
An Naturgefahren angepasste Siedlungsentwicklung fördern
Mit dem Klimawandel, der Zunahme der überbauten und verdichteten Flächen sowie dem Zuwachs an Sachwerten wie Bauten und Anlagen entlang der Gewässer sind vermehrt Hochwasserereignisse mit grossen Schäden zu erwarten (Richtplankapitel Gewässer und Hochwassermanagement). Bei Starkniederschlägen sind zudem Abflüsse von ausserhalb ins Siedlungsgebiet zu erwarten. Gleichzeitig sind die Abflussmöglichkeiten im Siedlungsgebiet oft begrenzt. Das kann zu grossen Schäden an Gebäuden und der Infrastruktur führen.
Handlungsmöglichkeiten Kanton
Zu den wichtigsten Aufgaben von Kanton und Gemeinden gehören neben der Erhebung von Grundlagendaten die regelmässige Kontrolle und Anpassung der Bauvorschriften. So sollen Bauten in potenziellen Gefahrengebieten entweder ganz vermieden oder nur mit geeigneten Schutzmassnahmen bewilligt werden. Ausserdem ist der Unterhalt der Gewässer zu fördern und kontinuierlich sicherzustellen. Dazu gehören auch die Ausscheidung genügend grosser Gewässerräume im Siedlungsgebiet sowie eine entsprechende Gestaltung und Nutzung dieser Gewässerräume. Zudem sollen im Hinblick auf mittlere Niederschlagsintensitäten vermehrt Möglichkeiten für die Versickerung von Wasser im Siedlungsgebiet geschaffen werden, anstatt das Wasser direkt in die Kanalisation zu leiten. Ist eine Versickerung nur bedingt möglich, kann das anfallende Niederschlagswasser zurückgehalten werden (zum Beispiel durch Schwammstadt Konzepte). Bei einer Retention wird ein Teil des Niederschlagswassers gespeichert und verzögert in eine Versickerungsanlage abgegeben, um die Versickerungsmenge zu optimieren (Empfehlung Nachhaltiges Bauen der KBOB). Abhilfe – insbesondere bei Starkniederschlägen – schaffen vor allem Abflusskorridore in Form von Rinnen sowie Strassen und Wege, die das Wasser kontrolliert und möglichst schadenfrei abführen. Diese fehlen heute sowohl im Siedlungsgebiet als auch im angrenzenden Umland weitgehend – entsprechend gross ist hier der Handlungsbedarf.
Die Siedlungsentwässerung ist eine zentrale Aufgabe der Gemeinden. Der Kanton unterstützt die Gemeinden fachlich und finanziell bei der regelmässigen Aktualisierung der Siedlungsentwässerung, der sogenannten generellen Entwässerungsplanung (GEP). Durch die Folgen der Klimaveränderung sind Anpassungen bei der GEP nötig und mit dem Hochwasserschutz ausserhalb des Siedlungsgebiets abzustimmen. Wenn Gewässerschutzmassnahmen über verschiedene Gemeinden und Sektoren (Landwirtschaft, Hochwasserschutz, Siedlungsentwässerung usw.) abgestimmt werden müssen, sorgt der Kanton für die Erstellung eines Regionalen Entwässerungsplans (REP).
Synergiepotenzial auf kantonaler Ebene
- Versickerung und Retention von nicht verschmutztem Niederschlagswasser wirken sich positiv auf das Grundwasser (Erhalt des natürlichen Wasserkreislaufs) und das Mikroklima aus und entlasten die Kanalisation, siehe auch Handlungsfeld Wasserspeicherung und klimaresilientes Wassermanagement.
Konfliktpotenzial auf kantonaler Ebene
- Durch unsachgemässe Versickerungen (verschmutztes Wasser) kann die Qualität des Grundwassers beeinträchtigt werden.
In Oberflächenabfluss-, Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekte investieren
Mit dem Klimawandel und der gleichzeitigen Zunahme der überbauten und verdichteten Flächen sowie dem Zuwachs an Sachwerten entlang der Gewässer sind vermehrt Hochwasserereignisse mit grossen Schäden zu erwarten. Durch Begradigung, Eindolung, Kanalisierung und Entwässerung sind natürliche Überschwemmungsflächen weggefallen und die Fliessgeschwindigkeiten haben zugenommen. Der Abfluss vieler Zuflüsse konzentriert sich schneller und es fliesst in kürzerer Zeit mehr Wasser ab. Die Gefahr von Schäden – ausgelöst durch Hochwasser oder Massenbewegungen – steigt.
Als Folge des Klimawandels wird die Wasserführung unserer Bäche und Flüsse im Sommer erheblich abnehmen, wodurch das Ökosystem Gewässer seine natürlichen Funktionen immer weniger erfüllen kann. Im Umgang mit Naturgefahren sind Präventionsmassnahmen sehr effektiv und effizient. Der Förderung möglichst naturnaher Gewässer wird eine noch grössere Bedeutung zukommen. Die Kooperation im ganzen Gewässereinzugsgebiet ist eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen vorsorgenden Hochwasserschutz und eine vorausschauende Gewässerentwicklung. Das integrale Risikomanagement ist sowohl regional als auch kantonsübergreifend weiterzuführen. Es müssen weitere Hochwasserschutz- und Revitalisierungsmassnahmen zur Dämpfung der Abflussspitzen realisiert werden – beispielsweise, indem natürliche Rückhalteräume genutzt, Bäche und Auengebiete revitalisiert oder der Bau von neuen Rückhalteräumen vorangetrieben werden.
Handlungsmöglichkeiten Kanton
Wenn mit dem Klimawandel einerseits das Hochwasserrisiko steigt und andererseits die wachsende Bevölkerung, die Wirtschaft und die Bauten sowie Anlagen keinem grösseren Risiko als heute ausgesetzt werden sollen, so sind weiterhin erhebliche Investitionen in neue Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekte nötig. Der Versicherungswert aller bei der Aargauer Gebäudeversicherung versicherten Gebäude stieg laut Geschäftsbericht 2024 um 7,5 Prozent auf 272,3 Milliarden Franken. Bereits bestehende Infrastrukturen für den Hochwasserschutz wie Hochwasserrückhaltebecken und Schutzdämme sind in einem guten Zustand zu erhalten. Wo technisch und wirtschaftlich sinnvoll, sollen Arealschutzmassnahmen oder Objektschutzmassnahmen insbesondere für Sonderrisiken (zum Beispiel für Spitäler oder wichtige Versorgungseinrichtungen) realisiert werden. Für den Schutz vor Oberflächenabfluss bei Starkregenereignissen sind geeignete Schutzkonzepte noch zu entwickeln.
Synergiepotential auf kantonaler Ebene
- Revitalisierung von Bächen und Auen ist auch ein Teil der Biodiversitätsstrategie und der "grünen" Infrastruktur, siehe auch Handlungsfeld Klimaresiliente Lebensräume und Stärkung der Biodiversität.
- Über intelligente Be- und Entwässerungssysteme mit Speicherung kann der natürliche Wasserrückhaltepuffer erhöht werden.
Konfliktpotenzial auf kantonaler Ebene
- Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekte haben einen Flächenbedarf, der in Konkurrenz steht zur Erhaltung des Kulturlands und der Waldflächen.
Klima-Metrik
Die Klima-Metrik überprüft mithilfe von verschiedenen Indikatoren den Fortschritt in der Umsetzung der Klimastrategie des Kantons.