Nachhaltiger Aargau
Geleitet von den Leitsätzen Nachhaltigkeit für den Kanton Aargau setzt sich der Kanton für die Verankerung und Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung ein.

Der Kanton Aargau trägt gemeinsam mit dem Bund zur Umsetzung der UNO-Agenda 2030(öffnet in einem neuen Fenster) bei.
Leitsätze Nachhaltigkeit für den Kanton Aargau

Die Leitsätze "Nachhaltigkeit für den Kanton Aargau" bilden die Basis für die Massnahmen zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung. Der Regierungsrat hat den Leitsätzen Ende 2023 zugestimmt. Mit den Leitsätzen festigt der Kanton Aargau sein Nachhaltigkeits-Commitment, formuliert, basierend auf der Definition der Brundtland Kommission von 1987, sein Verständnis, beschreibt die Art und Weise, wie die nachhaltige Entwicklung in das staatliche Handeln integriert werden soll und bekräftigt die partnerschaftliche Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung.
Leitsätze "Nachhaltigkeit für den Kanton Aargau"
I. Commitment
a) Der Regierungsrat und die kantonale Verwaltung bekennen sich zu einer nachhaltigen Entwicklung und handeln proaktiv und umsichtig.
b) Der Regierungsrat und die kantonale Verwaltung ergreifen die Chancen für den Kanton Aargau, die sich aus der langfristigen Orientierung an einer nachhaltigen Entwicklung ergeben.
II. Verständnis
a) Nachhaltige Entwicklung trägt zur weltweiten Sicherung der Deckung der Grundbedürfnisse bei und schafft damit heute und in Zukunft die Voraussetzungen einer guten Lebensqualität für alle Menschen.
b) Nachhaltige Entwicklung berücksichtigt die drei Dimensionen – Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt – gleichwertig, ausgewogen und in integrierter Weise.
c) Nachhaltige Entwicklung begünstigt, über einen schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen, langfristig das Gleichgewicht lokaler und globaler Ökosysteme. Sie schafft Handlungsräume für gesellschaftliche Entwicklungen und wirtschaftliche Prosperität, ohne dass die nächsten Generationen in ihren Möglichkeiten und Grundrechten eingeschränkt werden.
III. Governance
a) Der Regierungsrat und die kantonale Verwaltung verstehen nachhaltige Entwicklung als eine übergreifende Leitidee und Aufgabe. Sie etablieren nachhaltige Entwicklung als integralen Bestandteil in allen Aufgabenbereichen und prüfen laufend deren Bedeutung für ihre Themen.
b) Der Regierungsrat und die kantonale Verwaltung nutzen die nachhaltige Entwicklung, um Chancen, Zielkonflikte und negative Wirkungen aufzuzeigen, transparente Lösungswege anzustreben und Synergien auszuschöpfen.
IV. Partnerschaft
a) Der Regierungsrat und die kantonale Verwaltung setzen sich dafür ein, dass nachhaltige Entwicklung partnerschaftlich realisiert wird. Sie arbeiten mit allen drei Staatsebenen und dem grenznahen Ausland zusammen und beziehen die Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft mit ein.
Checkliste Nachhaltigkeit für Projekte: Neu mit Klimafolgenabschätzung

Die Checkliste Nachhaltigkeit ermöglicht die Beurteilung von Projekten nach Kriterien der Nachhaltigkeit. Sie zeigt die Auswirkungen eines konkreten Projekts auf die drei Dimensionen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt.
Seit der Überarbeitung der Checkliste im Jahr 2025 können die Wirkungen eines Projekts auf die beiden relevanten Themen Klimaschutz und Klimaanpassung vertieft beurteilt werden.
Was ist die Checkliste Nachhaltigkeit?
- Die Checkliste schätzt die Auswirkungen eines Vorhabens auf die drei Dimensionen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt systematisch ab.
- Die Checkliste beinhaltet rund dreissig Beurteilungskriterien, die sich inhaltlich auf den Bericht Nachhaltige Entwicklung im Aargau 2024 abstützen.
- Die Checkliste vergleicht die Wirkungen eines Vorhabens bei vollständiger Umsetzung mit einer Referenzentwicklung ohne Vorhaben.
- Die Checkliste zeigt ein Gesamtbild der Stärken und Schwächen eines Projekts oder Vorhabens im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung.
- Die Checkliste bietet eine vertiefte Beurteilung der Teilbereiche Klimaschutz und Klimaanpassung, sofern für das Vorhaben relevant.
- Die Checkliste ist kein quantitatives Punktesystem, sondern arbeitet mit relativen Einschätzungen.
Anwendung der Checkliste Nachhaltigkeit
- Die Checkliste kann für Strategien, Konzepte oder konkrete Umsetzungsvorhaben angewendet werden.
- Sie wird mehrheitlich für kantonale Projekte, basierend auf dem Geschäftsverkehrsgesetz §50(öffnet in einem neuen Fenster), für Vorlagen an den Grossen Rat angewendet.
- Mit leichten Anpassungen kann die Checkliste auch in Gemeinden oder beispielsweise für Projekte in Unternehmen zur Anwendung kommen.
- Die Checkliste steht als interaktives Exceltool zur freien Verfügung.
Checkliste Nachhaltigkeit: interaktives Exceltool
- Beurteilung von einem Einzelvorhaben (XLSX, 245 KB)
- Beurteilung von zwei Varianten eines Vorhabens (XLSX, 309 KB)
Plattform Nachhaltigkeitsbeurteilungen in der Schweiz
Das Netzwerk der kantonalen Nachhaltigkeitsfachstellen (NKNF) will die Anwendung der Nachhaltigkeitsbeurteilungen fördern. Die Plattform bietet Informationen und Hilfestellungen und stärkt den Austausch über die Nutzung und Wirkung der Nachhaltigkeitsbeurteilungen.
NKNF: Plattform Nachhaltigkeitsbeurteilung(öffnet in einem neuen Fenster)
Nachhaltigkeit zum Zmittag

Die Reihe "Nachhaltigkeit zum Zmittag" bietet den Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung geistige Nahrung in Form von anregenden Referaten zu Themen der nachhaltigen Entwicklung und dazu ein Sandwich. Die erfolgreichen Veranstaltungen mit in- und externen Fachpersonen haben zum Ziel, die Aargauer Kantonsverwaltung für Nachhaltigkeitsthemen zu sensibilisieren und den Mitarbeitenden aufzuzeigen, wie und wo sie in ihrem Arbeitsbereich zu Gunsten der Nachhaltigkeit aktiv werden können. Vergangene Veranstaltungen behandelten beispielsweise die Themen "Suffizienz (PDF, 2 Seiten, 343 KB)" oder "Nachhaltige Ernährung (PDF, 4 Seiten, 2,3 MB)".