Rückblick: Entwicklung des heutigen Aargauer Finanzausgleichs
Der Finanzausgleich zwischen den Aargauer Gemeinden wurde auf das Jahr 2018 hin vollständig neu gestaltet. Gleichzeitig wurden bei der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden punktuelle Anpassungen vorgenommen.
Die folgenden Ausführungen und Dokumente informieren über die Arbeitsschritte, die zur heute geltenden Regelung des Finanzausgleichs im Kanton Aargau geführt haben – vom Projektstart bis zur Volksabstimmung und zur Umsetzung. Weil die Neugestaltung des Finanzausgleichs und die punktuelle Anpassung der Aufgabenteilung parallel bearbeitet wurden, sind in den Unterlagen immer beide Aspekte dargestellt.
Ausgangslage / Auftrag / Vorgehen
Verschiedene Entwicklungen führten dazu, dass um das Jahr 2010 die Themen Aufgabenteilung Kanton – Gemeinden sowie Finanzausgleich zwischen den Gemeinden erneut aufs politische Tapet kamen. Obwohl eine umfassende Reform der Aufgabenteilung erst wenige Jahre zurück lag, führten diverse Reformen auf Bundes- und Kantonsebene sowie eine hohe Kostendynamik in verschiedenen Bereichen dazu, dass die Angemessenheit und Ausgewogenheit der Aufgaben- und Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden zunehmend hinterfragt wurden. Gleichzeitig wurden auch Zweifel laut, ob der Finanzausgleich zwischen den Gemeinden noch in allen Teilen sachgerechte Wirkungen erziele.
Der Regierungsrat prüfte daher verschiedene Möglichkeiten, die Thematik Aufgabenteilung und Finanzausgleich umfassend anzugehen. Die gleiche Stossrichtung verfolgte ein parlamentarischer Vorstoss, der verlangte, dass eine paritätische Kommission einzusetzen sei, um Lösungen zu den verschiedenen Fragestellungen zu entwickeln. Der Vorstoss wurde im März 2011 überwiesen.
Im Herbst 2011 nahmen zwei aus Vertreterinnen und Vertretern von Kanton und Gemeinden zusammengesetzte Begleitgremien ihre Arbeit auf: die Koordinationskommission, in der vorwiegend die politische Ebene vertreten war, sowie die Arbeitsgruppe, in der hauptsächlich die Fachebene Einsitz nahm. Gleichzeitig wurde im Generalsekretariat des Departements Volkswirtschaft und Inneres die Fachstelle Aufgaben- und Lastenverteilung geschaffen. Der Regierungsrat definierte die folgenden vier Hauptaufgaben für die Fachstelle und die Begleitgremien:
- Umfassende und kontinuierliche Aufgaben- und Lastenübersicht
"Für die Sicherstellung einer ausgewogenen Entwicklung der Aufgaben und Lasten von Kanton und Gemeinden und für eine sachliche Diskussion über diese Thematik ist eine umfassende und kontinuierliche Übersicht über die gesamte Aufwand- und Ertragsentwicklung von Kanton und Gemeinden erforderlich."
- Überprüfung bestehender Aufgaben- und Lastenverteilungen
"Es ist zu analysieren, bei welchen Aufgaben von Kanton und Gemeinden aufgrund der aktuellen und absehbaren Entwicklung eine Anpassung der Sachzuständigkeit und/oder der Finanzierung erforderlich ist."
- Steuerungs- und Ausgleichsmechanismen
"Es sind Mechanismen einzuführen, mit denen kontinuierlich eine ausgewogene Entwicklung der finanziellen Lasten von Kanton und Gemeinden sichergestellt werden kann. Namentlich sind Instrumente zu schaffen, wie der finanzielle Ausgleich von grösseren Lasten erfolgen kann, die beim Kanton bzw. den Gemeinden durch die Übernahme von bisherigen Aufgaben und Lasten der anderen Ebene entstehen."
- Finanz- und Lastenausgleich
"Das Konzept und die Gesetzgebung über den direkten Finanz- und Lastenausgleich sind unter Berücksichtigung der Aufgaben- und Lastenentwicklung der Gemeinden und der damit verbundenen Änderungen im Bereich des indirekten Finanzausgleichs grundsätzlich zu überprüfen."
Zum Zeitpunkt, da der Auftrag formuliert und die Arbeiten gestartet wurden, hatte der Grosse Rat bereits eine wichtige Änderung bei der Lastenverteilung beschlossen: Ab dem Jahr 2014 sollten die Gemeinden von der Mitfinanzierung der Spitäler entbunden werden. Aus zeitlichen Gründen konnte der erforderliche finanzielle Ausgleich dieser Lastenverschiebung nicht im Rahmen eines Gesamtpakets Aufgabenteilung/Finanzausgleich realisiert werden, sondern es musste zu diesem Zweck kurzfristig eine Übergangslösung erarbeitet werden.
Um die verschiedenen Aufgaben zu strukturieren, wurde zunächst ein Vorgehenskonzept erarbeitet:
Factsheet zum Vorgehenskonzept vom 9.1.2012 (PDF, 6 Seiten, 106 KB)
Vorgezogenes Paket Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung
Der vom Grossen Rat im Rahmen der Revision des Spitalgesetzes gefasste Beschluss, dass die Gemeinden ab 2014 nicht mehr an die Spitalfinanzierung beitragen müssen, hatte zwei weitreichende Konsequenzen:
Erstens kam es zu einer Lastenverschiebung weg von den Gemeinden und hin zum Kanton im Umfang von über 120 Millionen Franken. Zweitens kam es zu erheblichen Verwerfungen zwischen den Gemeinden. Weil die kommunalen Beiträge an die Spitalfinanzierung nach Steuerkraft und Steuerfuss abgestuft waren, beinhalteten sie einen wenig transparenten, aber stark wirkenden indirekten Finanzausgleich: Finanzstarke Gemeinden mussten wesentlich stärker an die Spitalfinanzierung beitragen als finanzschwache Gemeinden.
Wenn die kommunale Spitalfinanzierung ohne Kompensation zum Kanton verschoben worden wäre, hätte das dem gesetzlich festgehaltenen Grundsatz widersprochen, wonach die finanziellen Auswirkungen von Lastenverschiebungen grundsätzlich auszugleichen sind und hätte den Kanton in einer finanzpolitisch ohnehin schwierigen Zeit sehr stark belastet. Wenn eine Kompensation mit einer simplen Ausgleichsposition eingeführt worden wäre, so wäre dieses Problem zwar gelöst gewesen, es wäre aber zu einer starken Entlastung der finanzstarken Gemeinden und einer Belastung der finanzschwachen Gemeinden gekommen.
Um beiden Herausforderungen gerecht zu werden, wurde mit dem Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung im Sinne einer Übergangslösung die folgende Regelung getroffen:
- Zum Ausgleich der wegfallenden kommunalen Spitalfinanzierung leisten die Gemeinden im gleichen Umfang höhere Beiträge an den Personalaufwand der Volksschule, indem ein entsprechender Zuschlag auf diesen Beiträgen eingeführt wird.
- Anschliessend wird für jede Gemeinde ermittelt, welches der Nettoeffekt aus dem Wegfall der Spitalfinanzierung einerseits und den höheren Beiträgen im Volksschulbereich andererseits ist. Die so berechnete Entlastung oder Mehrbelastung entspricht in etwa dem früheren indirekten Finanzausgleich. Dieser indirekte Finanzausgleich wird nun in direkte Ausgleichszahlungen umgewandelt: Gemeinden, die von der Abschaffung der kommunalen Spitalfinanzierung und der Erhöhung der Volksschulbeiträge unter dem Strich profitieren, müssen Abgaben leisten. Gemeinden, die Einbussen erleiden, erhalten Beiträge.
Auf diese Weise konnte sichergestellt werden, dass die Veränderungen im Verhältnis Kanton – Gemeinden vollständig und für die Gemeinden untereinander weitgehend kostenneutral erfolgten.
Ebenfalls als Übergangslösung wurden im Rahmen des ordentlichen Finanzausgleichs sogenannte Sonderbeiträge eingeführt. Damit konnten Gemeinden entlastet werden, die im bisherigen Finanzausgleichsmodell durch die Maschen gefallen sind: Vor allem mittelgrosse und grosse finanzschwache Gemeinden hatten teilweise auch unter Berücksichtigung der Finanzausgleichszahlungen eine Steuerkraft von weniger als 80 Prozent des kantonalen Mittelwerts. Dies wurde mit den Sonderbeiträgen korrigiert.
Mit der Einführung der optimierten Aufgabenteilung und des neuen Finanzausgleichs im Jahr 2018 konnte die Übergangslösung wie geplant wieder aufgehoben werden.
Mit den nachfolgenden Dokumenten kann die Erarbeitung des Ausgleichsgesetzes Spitalfinanzierung nachvollzogen werden:
Anhörung
Vernehmlassung ALV, Medienmitteilung vom 8.6.2012
Botschaft zur ersten Beratung:
Botschaft zur Umsetzung der Kantonalisierung der Spitalfinanzierung (30. November 2012)
Umsetzung "Kantonalisierung der Spitalfinanzierung", Medienmitteilung vom 30. November 2012
Botschaft zur zweiten Beratung
Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung, Medienmitteilung vom 27. September 2013
Verlängerung der Befristung der Sonderbeiträge
Verlängerung der Befristung der Sonderbeiträge, Medienmitteilung vom 30. Juni 2016
Analyse, Konzept und Konsultation
Die Arbeiten am Gesamtpaket Aufgabenteilung/Finanzausgleich starteten im Jahr 2012 mit einer umfassenden Analyse des Ist-Zustandes und des Handlungsbedarfs. Im November 2012 diskutierten die Begleitgremien die Ergebnisse der Analysen an einem Workshop und leiteten daraus erste Vorgaben für die Entwicklung einer neuen Lösung ab.
Darauf aufbauend wurde ein Konzept mit den wesentlichen Eckwerten einer Neuordnung entwickelt. Weil das Jahr 2013 vor allem im Zeichen der Erarbeitung und der parlamentarischen Diskussion der Übergangslösung (Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung) stand, konnten die Konzeptarbeiten erst gegen Ende 2013 abgeschlossen werden.
Zu diesem Konzept fand eine Konsultation bei Gemeinden, Parteien und weiteren interessierten Kreisen statt. Damit sollte in einer frühen Phase ermittelt werden, wie sich die politischen Entscheidungsträger und die Betroffenen zu den vorgeschlagenen Stossrichtungen einer Neuregelung stellen.
Während der Erarbeitungsphase fanden im August 2012 Informationsveranstaltungen für die Gemeinden statt:
Die Konsultation zum Analysebericht und zum Konzept fand zwischen Dezember 2013 und Februar 2014 statt.
Begleitbrief (PDF, 2 Seiten, 2,4 MB)
Bericht - Kurzfassung "Neuordnung der Aufgabenteilung und des Finanzausgleichs, Ergebnisse der Analsysephase" (PDF, 32 Seiten, 1,0 MB)
Konzept "Optimierung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden und Neuordnung des Finanzausgleichs" (PDF, 34 Seiten, 1,0 MB)
Fragebogen zum Konzept (PDF, 10 Seiten, 1,1 MB)
Medienmitteilung
Anhörung und parlamentarische Beratung
Anhörung:
Ausgehend von den Vorarbeiten in der Analyse- und der Konzeptphase sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Konsultation konnte anschliessend der Anhörungsbericht ausgearbeitet werden. Der Anhörungsbericht umfasste erstmals nicht nur konzeptionelle Aussagen, sondern auch konkrete Entwürfe für die neu zu beschliessenden Rechtsgrundlagen sowie detaillierte Berechnungen der mutmasslichen finanziellen Auswirkungen der geplanten Veränderungen auf alle Gemeinden. Die Anhörung startete im Dezember 2014 und dauerte bis im März 2015. Im Januar 2015 fanden erneut drei Informationsveranstaltungen für die Gemeinden statt, an denen sie über den Anhörungsbericht informiert wurden.
Unterlagen zur Anhörung (Dezember 2014)
Medienmitteilung zur Anhörung vom 12. Dezember 2014
Powerpointpräsentation (PDF, 34 Seiten, 749 KB)zu den Informationsveranstaltungen in Aarau, Wohlen und Frick für Gemeinden, Januar 2015
Botschaft zur ersten Beratung
Nach Auswertung der Anhörungsergebnisse erarbeitete der Regierungsrat die Botschaft zur ersten Beratung und verabschiedete sie Mitte 2015 zuhanden des Parlaments. Am 27. Oktober 2015 stimmte der Grosse Rat den neuen Rechtsgrundlagen im Verhältnis 2 zu 1 zu.
Botschaft zur Aufgabenteilung und zur Neuordnung des Finanzausgleichs, Unterlagen zur 1. Beratung (Juli 2015)
Medienmitteilung zur Botschaft, 1. Beratung (9. Juli 2015)
Medienmitteilung zur Stellungnahme der vorberatenden Kommission (11. September 2015)
Botschaft zur zweiten Beratung:
Aufgrund der positiven Aufnahme der Vorlage im Grossen Rat waren im Hinblick auf die zweite Beratung nur wenige Anpassungen erforderlich. Änderungen aus der ersten Beratung wurden berücksichtigt, einige Themen aufgrund von Prüfungsaufträgen nochmals vertieft geklärt sowie einige Anpassungen an unterdessen veränderte Umstände vorgenommen. Der Regierungsrat verabschiedete die Botschaft zur zweiten Beratung am 16. Dezember 2015. Der Grosse Rat beschloss die neuen Rechtsgrundlagen am 1. März 2016 mit einer Ja-Stimmen-Mehrheit von rund 75 Prozent.
Botschaft zur Aufgabenteilung und zur Neuordnung des Finanzausgleichs, Unterlagen zur 2. Beratung (Dezember 2015)
Medienmitteilung zur Botschaft, 2. Beratung (23. Dezember 2015)
Medienmitteilung zur Stellungnahme der vorberatenden Kommission (21. Januar 2016
Optimierung Aufgabenteilung
Ab Mitte der 90er-Jahre wurde im Kanton Aargau die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden überprüft. Bei rund 50 Aufgaben mit einem Finanzvolumen von fast 500 Millionen Franken pro Jahr gab es Anpassungen der Zuständigkeiten – dies im Rahmen der drei Gesetze zur Aufgabenteilung Kanton–Gemeinden.
Zusammen mit der Einführung des neuen Finanzausgleichs im Jahr 2018 wurde die Aufgabenteilung nicht flächendeckend überprüft und angepasst, sondern sie wurde lediglich punktuell optimiert. Ziel dabei war es, reine Verbundfinanzierungen weiter zu entflechten sowie den Grundsatz der fiskalischen Äquivalenz noch besser umzusetzen. Die Verschiebungen mussten saldoneutral umgesetzt werden, durften also unter dem Strich weder den Kanton noch die Gemeinden insgesamt stärker belasten.
Per 2018 kam es zu folgenden Verschiebungen bei der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden:
Kantonalisierung der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs
Die Gemeinden beteiligten sich bis 2017 mit 40 Prozent an der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs. Allerdings plant, organisiert und bestellt der Kanton die Leistungen. Die Gemeinden haben keine Gestaltungsmöglichkeiten. Daher finanziert der Kanton den öffentlichen Verkehr neu allein.
Kommunalisierung der Finanzierung der materiellen Sozialhilfe
Die Gemeinden entscheiden im Rahmen der kantonalen Gesetzgebung über den Vollzug der Sozialhilfe und verfügen dabei über einen gewissen Gestaltungsspielraum. Es ist daher sinnvoll, dass sie die gesamten Kosten tragen. Die früheren Kantonsbeiträge sind per 2018 weggefallen.
Als flankierende Massnahme wurde das Risiko, dass einer Gemeinde aus einem einzelnen besonders kostenintensiven Sozialhilfefall entstehen kann, begrenzt: Jene Kosten, die bei einem einzelnen Sozialhilfefall 60'000 Franken pro Jahr übersteigen, werden solidarisch von allen Gemeinden zusammen getragen.
Kommunalisierung der Finanzierung von Krankenkassenausständen
Der Grosse Rat hat am 15. Dezember 2015 das Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG) beschlossen. Demnach übernehmen künftig die Gemeinden die Kosten, die aus Verlustscheinen aufgrund von nicht bezahlten Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen entstehen.
Wegfall des Zuschlags auf den Gemeindebeiträgen an die Volksschule
Bei der Kantonalisierung der Spitalfinanzierung im Jahr 2014 wurde zum Ausgleich der damit verbundenen Lastenverschiebung ein Zuschlag auf den Beiträgen eingeführt, welche die Gemeinden an den Personalaufwand der Volksschule leisten. Dieser Zuschlag war als Übergangslösung konzipiert und wurde wieder abgeschafft.
Weitere kleinere Lastenverschiebungen
Weiter erfolgten auf das Jahr 2018 hin vier weitere Lastenverschiebungen mit kleineren finanziellen Auswirkungen:
- Gemeindebeiträge an die Massnahmen gegen häusliche Gewalt entfallen.
- Die Gemeindeanteile an Bussenerträgen aus Strafbefehlen entfallen.
- Der Personalaufwand für die Sprachheilfachpersonen wird neu über das Budget der Volksschule statt über jenes der Sonderschulung finanziert. Weil die Gemeindebeiträge in diesen beiden Bereichen nicht gleich hoch sind, kommt es zu einer kleinen Lastenverschiebung hin zum Kanton.
- Gemeindebeiträge an den kleinen baulichen Unterhalt auf Innerortsstrecken von Kantonsstrassen entfallen.
Gesamtübersicht
Die Tabelle fasst alle Lastenverschiebungen und ihre in den ersten drei Jahren erwarteten finanziellen Auswirkungen auf Kanton und Gemeinden zusammen. Die wegfallenden Gemeindebeiträge an den kleinen baulichen Unterhalt der Kantonsstrassen sind nicht enthalten, da sie beim Kanton nicht die laufende Rechnung, sondern die Spezialfinanzierung Strassen betreffen.
Unter Berücksichtigung aller Verschiebungen resultiert eine Entlastung der Gemeinden um rund 37 Millionen Franken pro Jahr und eine Mehrbelastung des Kantons im gleichen Umfang.
Finanzieller Ausgleich der Lastenverschiebungen
Damit die Optimierung der Aufgabenteilung saldoneutral umgesetzt werden konnte, musste die resultierende Netto-Mehrbelastung des Kantons von rund 37 Millionen Franken ausgeglichen werden. Dazu wurden zwei Massnahmen ergriffen:
- Steuerfussabtausch
Die Einnahmen sollen dort anfallen, wo auch die Ausgaben bestritten werden. Übernimmt der Kanton zusätzliche Lasten, so sollen auch die entsprechenden Einnahmen verschoben werden. Der Kantonssteuerfuss für natürliche Personen wurde mittels Einführung eines Zuschlags auf das Jahr 2018 um drei Prozentpunkte erhöht. Die Gemeinden waren gehalten, ihren Steuerfuss gleichzeitig um drei Prozentpunkte zu senken. Wollten sie diese Anpassung nicht vollziehen, mussten sie im Budget 2018 eine Steuererhöhung beantragen.
- Direkte Ausgleichszahlungen
Mit dem Steuerfussabtausch wird der Kanton für die zusätzlich übernommenen Lasten überkompensiert: Er erhält mehr zusätzliche Einnahmen als er an zusätzlichen Lasten übernimmt. Um diese Differenz zu korrigieren, wird eine Ausgleichszahlung des Kantons an die Gemeinden eingeführt. Die Höhe der Ausgleichszahlung wird vom Grossen Rat in einem Dekret festgelegt. In den ersten zwei Jahren ist sie tiefer als ab dem dritten Jahr, weil der Steuerfussabtausch am Anfang wegen der Nachträge aus früheren Jahren noch nicht vollständig wirkt. Die aktuell festgelegten Ausgleichszahlungen berücksichtigen nebst der Optimierung der Aufgabenteilung auch bereits eine weitere Lastenverschiebung im Bereich der Sozialhilfe, die später eingetreten ist und nun mit diesem Instrument ebenfalls ausgeglichen wird. Folgende Ausgleichszahlungen werden in den Jahren 2018 bis 2020 geleistet:
Direkte Ausgleichszahlung an Gemeinden 2018
Gesamtbetrag Fr. 11'000'000
Richtwert für Budgetierung durch die Gemeinden Fr. 16.-- pro Kopf
Direkte Ausgleichszahlung an Gemeinden 2019
Gesamtbetrag Fr. 13'000'000
Richtwert für Budgetierung durch die Gemeinden Fr. 19.-- pro Kopf
Direkte Ausgleichszahlung an Gemeinden 2020
Gesamtbetrag Fr. 16'000'000
Richtwert für Budgetierung durch die Gemeinden Fr. 23.-- pro Kopf
Nach Ablauf von drei Jahren muss anhand der effektiven Zahlen überprüft werden, ob der Steuerfussabtausch und die direkten Ausgleichszahlungen die Lastenverschiebungen korrekt ausgeglichen haben und so eine saldoneutrale Umsetzung sichergestellt ist. Sollte dies in einem relevanten Umfang nicht der Fall sein, kann die Ausgleichszahlung angepasst werden.
Volksabstimmung
Gegen die Beschlüsse des Grossen Rates kam das Referendum zustande. Es war deshalb nicht mehr möglich, die Neuregelung wie geplant auf das Jahr 2017 in Kraft zu setzen. Am 12. Februar 2017 entschieden die Stimmenden an der Urne definitiv über die vorgeschlagene Optimierung der Aufgabenteilung sowie die Neugestaltung des Finanzausgleichs.
Die beiden Gesetze wurden mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 57,2 beziehungsweise 57,5 Prozent angenommen.
Nach dem positiven Ausgang der Volksabstimmung wurde die Vorbereitung für die Umsetzung der neuen Gesetze an die Hand genommen.
Abstimmungsvorlagen für die Volksabstimmung vom 12. Februar 2017
Powerpointpräsentation (Einführungsreferat) zu den Podiumsdiskussionen im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 in Muri, Windisch, Schinznach und Wettingen (PDF, 27 Seiten, 1,6 MB)
Umsetzung
Die Neuregelungen entfalten ihre Wirkung ab dem Jahr 2018.
Die folgenden Dokumente dienten dabei der Information der Gemeinden über die erstmalige Umsetzung der Neuregelung im Budget 2018.