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Grossratskommission stimmt Aufgabenverschiebungsbilanz und Finanzausgleich zu :
Optimierung der Aufgabenteilung und Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen Kanton und Gemeinden in der Kommission beraten

Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) genehmigt die beiden Gesetze über den Finanzausgleich und über den Ausgleich der Aufgabenverschiebungsbilanz sowie über die Übergangsbeiträge auch in zweiter Beratung. Ein Rückweisungsantrag wurde deutlich abgelehnt.

Die Finanzierung der materiellen Sozialhilfe soll gemäss Vorschlag des Regierungsrats neu vollständig von den Gemeinden übernommen werden. Entstehen einer Gemeinde in einem einzelnen Fall pro Rechnungsjahr Nettokosten von mehr als 60'000 Franken, soll der über diesem Betrag liegende Kostenanteil durch einen Fonds getragen werden, den alle Gemeinden gemeinsam im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl definieren. Ein Antrag aus der Kommission verlangte, diesen Grenzwert auf den Ertrag von drei Steuerfussprozenten festzulegen. Der Grenzwert soll für alle Gemeinden mindestens 40'000 Franken und höchstens 60'000 Franken betragen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Der gänzliche Verzicht auf den Steuerfussabtausch zwischen Kanton und Gemeinden wurde grossmehrheitlich abgelehnt. Demzufolge hätte es dem Regierungsrat überlassen werden sollen, wie der davon betroffene Betrag von 40 Millionen Franken bei den Gemeinden hätte eingefordert werden sollen. Die klare Mehrheit der Kommission befürwortet jedoch den Steuerfussabtausch, wie er bereits in der ersten Beratung vorgeschlagen wurde.

Die Kommission AVW will weiter auf eine Anpassung des Anteils der Gemeinden an den Restkosten der Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen verzichten. Zum Ausgleich der Lastenverschiebungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden sollen direkte Ausgleichszahlungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden erfolgen. Diese Änderung folgt einem Prüfungsauftrag aus der ersten Beratung und wurde durch die Kommission mit grosser Mehrheit genehmigt.

Grenzwert für Mindestausstattung zwischen 80 und 86 Prozent

Damit etwas mehr Spielraum vorhanden ist, soll der Grenzwert für die Mindestausstattung zur Anspruchsberechtigung auf Finanzausgleich für die Gemeinden statt zwischen 80 und 85 Prozent neu zwischen 80 und 86 Prozent des durchschnittlichen Normsteuerertrags pro Kopf liegen. Der Antrag, den exakten Wert im Dekret von 84 auf 85 Prozent zu erhöhen wurde hingegen deutlich abgelehnt.

Auftrag als erledigt abgeschrieben

Die Kommission AVW hat am 19. Januar 2016 unter der Leitung des Präsidenten Adrian Meier die Optimierung Aufgabenteilung Kanton–Gemeinden und Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden mit dem Gesetz über den Ausgleich der Aufgabenverschiebungsbilanz sowie über die Übergangsbeiträge, das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden sowie die beiden dazugehörigen Dekrete beraten und grossmehrheitlich genehmigt (13 Anwesende). Gleichzeitig wird der Auftrag von Renate Gautschy, FDP, Gontenschwil, betreffend Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden einstimmig als erledigt abgeschrieben.

Der Grosse Rat berät das Geschäft voraussichtlich im März 2016.

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