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Kantonalisierung der Spitalfinanzierung - Start der Anhörung

Ab 2014 müssen die Aargauer Gemeinden nichts mehr an die Finanzierung der Spitäler beitragen. Der Kanton übernimmt dadurch erhebliche Mehrkosten. Diese Lastenverschiebung soll kompensiert werden. Entweder erfolgt dies im Rahmen einer übergeordneten neuen Aufgabenteilung, was aber nicht auf 2014 möglich ist. Oder es wird eine separate Lösung für den Ausgleich der Kostenverschiebung im Spitalbereich umgesetzt. Dazu findet bis zum 14. September 2012 eine Anhörung statt.

Der Grosse Rat hat beschlossen, dass der Kanton die Beiträge der öffentlichen Hand an die Spitäler ab 2014 vollständig selber trägt. Die Mitfinanzierung durch die Gemeinden entfällt. Der Kantonshaushalt wird dadurch um schätzungsweise 150 Millionen Franken zusätzlich belastet.

Diese Lastenverschiebung soll ausgeglichen werden. Die Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2010 sieht vor, dass die Kantonalisierung "im Rahmen einer übergeordneten Aufgaben- und Lastenverteilung" erfolgen soll mit dem Ziel, "an der aktuellen gesamthaften Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden festzuhalten".

Die vom Regierungsrat lancierte gesamthafte Überprüfung der Aufgaben- und Lastenverteilung und des Finanzausgleichs ist im Spätsommer 2011 gestartet. Zurzeit werden die Ist-Situation analysiert und der Handlungsbedarf ermittelt. Zwei Gremien, die paritätisch aus Gemeinde- und Kantonsvertretungen zusammengesetzt sind, begleiten diesen Prozess. Wegen der Vielfalt und Komplexität der Themen kann eine integrale Neuordnung der Aufgabenteilung und des Finanzausgleichs aber nicht bereits 2014 in Kraft treten.

Der Regierungsrat unterbreitet deshalb den Gemeinden, Parteien und Verbänden zwei Varianten zur Anhörung: Gemäss Variante 1 wird die Kantonalisierung der Spitalfinanzierung verschoben und tritt erst zusammen mit einer umfassenden Revision der Aufgabenteilung in Kraft – voraussichtlich im Jahr 2016 oder 2017. Dies bedingt eine Änderung des Spitalgesetzes. Variante 2 sieht vor, dass als Übergangslösung per 2014 nur die Lastenverschiebung im Spitalbereich ausgeglichen wird. Dazu werden die Gemeindebeiträge an den Personalaufwand im Volksschulbereich erhöht, indem der heutige "NFA-Rabatt" aufgehoben und ein Zuschlag auf den Beiträgen eingeführt wird. Um die Höhe der Kompensationssumme und ihre Entwicklung in den weiteren Jahren zu bestimmen ist der Erlass eines Spezialgesetzes notwendig.

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Die Anhörung dauert bis zum 14. September 2012, die Unterlagen dazu finden Sie im kantonalen Angebot zu den Anhörungen.

  • Regierungsrat