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Optimierung der Aufgabenteilung und Neuordnung des Finanzausgleichs :
Start der Anhörung

Um die Aufgabenerfüllung und Finanzierungspflichten von Kanton und Gemeinden besser in Einklang zu bringen, schlägt der Regierungsrat vor, weitere Verbundaufgaben zu entflechten. Der neue Finanzausgleich ist transparenter, bildet die Lasten der Gemeinden genauer ab und macht das System besser steuerbar. Die Anhörung läuft bis am 13. März 2015.

Der Regierungsrat will den Finanzausgleich unter den Gemeinden durch die Unterteilung in einen Ressourcen- und einen Lastenausgleich künftig einfacher und besser steuerbar machen. Ressourcenausgleich erhalten Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Steuerkraft, Lastenausgleich Gemeinden mit besonderen Belastungen. Die Finanzierung der Zahlungen erfolgt wie bis anhin durch die ressourcenstarken beziehungsweise wenig belasteten Gemeinden sowie über kantonale Steuerzuschläge.

Transparente Aufgaben- und Lastenverteilung

Aufgrund der Überprüfung werden fünf Verbundfinanzierungen entflochten und weitere Anpassungen bei den Finanzströmen zwischen Kanton und Gemeinden realisiert:

  • Die Finanzierung folgender Aufgabenbereiche geht vollständig an den Kanton über: Öffentlicher Verkehr, Massnahmen gegen häusliche Gewalt, baulicher Unterhalt der Kantonsstrassen auf Innerortsstrecken.
  • Die Bussenerträge aus Strafbefehlen, die auf eine Anzeige einer kommunalen Behörde zurückgehen, bleiben vollumfänglich beim Kanton.
  • Die Finanzierung der materiellen Sozialhilfe wird vollständig von den Gemeinden übernommen.
  • Jene Kosten der materiellen Sozialhilfe, die pro Fall und Jahr die Grenze von 40'000 Franken übersteigen, werden von allen Gemeinden gemeinsam, nach Massgabe der Einwohnerzahl finanziert.
  • Der mit dem Ausgleichsgesetz zur Spitalfinanzierung als Übergangslösung eingeführte Zuschlag auf den Gemeindebeiträgen an den Personalaufwand der Volksschule wird aufgehoben.

Die resultierende Lastenverschiebung auf den Kanton im Umfang von 75 Millionen Franken soll durch einen Steuerfussabtausch ausgeglichen werden: Die kantonalen Steuern werden entsprechend erhöht, die kommunalen Steuerfüsse im gleichen Ausmass gesenkt.

Finanzausgleich: einfacher und besser steuerbar

Der Finanzausgleich wird vollständig neu geregelt. Er beruht künftig auf der vollständigen Trennung von Ressourcen- und Lastenausgleich. Ressourcenseitig sind die folgenden Ausgleichsinstrumente vorgesehen:

  • Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Finanzkraft erhalten Beiträge aus dem Steuerkraftausgleich. Finanziert werden diese durch Abgaben der finanzstarken Gemeinden.
  • Gemeinden mit besonders tiefer Finanzkraft erhalten zusätzlich Mindestausstattungsbeiträge, die ihnen ein minimales Ressourcenniveau garantieren. Finanziert werden die Beiträge durch den Kanton aus Mitteln der Steuerzuschläge für den Finanzausgleich.

Der Lastenausgleich umfasst die folgenden Instrumente:

  • Aus dem Bildungslastenausgleich erhalten jene Gemeinden Beiträge, die einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Volksschülerinnen und Volksschülern aufweisen, Gemeinden mit einem unterdurchschnittlichen Anteil leisten Abgaben.
  • Gemeinden mit einem überdurchschnittlichen Anteil an Sozialhilfeempfängern erhalten Beiträge aus dem Soziallastenausgleich. Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Quote leisten Abgaben.
  • Gemeinden mit einem hohen Anteil an Nicht-Siedlungsfläche und/oder einer tiefen Einwohnerzahl erhalten Beiträge aus dem räumlich-strukturellen Lastenausgleich.

Ergänzend zum Ressourcen- und Lastenausgleich sind bedarfsorientierte Ergänzungsbeiträge vorgesehen. Diese stellen sicher, dass keine Gemeinde einen Steuerfuss festsetzen muss, der um mehr als 25 Prozentpunkte über dem kantonalen Mittelwert liegt.

Auswirkungen auf die Gemeinden

Weil die Steuerbelastung nicht erhöht werden soll, fliesst nicht mehr Geld "von aussen" ins System als heute. Das bedeutet im Prinzip, dass jede Entlastung einer Gemeinde einer Mehrbelastung einer anderen Gemeinde entspricht. Die mit dem neuen System und der neuen Gewichtung der Lastenfaktoren angestrebten Entlastungen müssen so umgesetzt werden, dass es auf der anderen Seite nicht zu übermässigen Mehrbelastungen kommt. Etwa die Hälfte der Aargauerinnen und Aargauer lebt in Gemeinden, deren Finanzsituation durch die Neuordnung wenig verändert wird. 30 Prozent leben in Gemeinden, die gegenüber dem Status quo entlastet werden, 20 Prozent leben in Gemeinden, die mehr belastet werden, aber nur 3 Prozent in Gemeinden, die stark – das heisst im Umfang von mehr als 9 Steuerfussprozenten – mehr belastet werden. Alle Gemeinden, die gegenüber dem Status quo um mehr als 2 Steuerfussprozente mehr belastet werden, erhalten während vier Jahren Übergangsbeiträge, welche die Mehrbelastungen abfedern. Künftig soll ein Bericht regelmässig die zielkonforme Wirkung des Finanzausgleichs aufzeigen.

Enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden

Die Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sowie des Finanzausgleichs unter den Gemeinden erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den paritätisch zusammengesetzten Begleitgremien von Kanton und Gemeinden. Die Anhörung läuft bis am 13. März 2015.

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Anhörungsunterlagen

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres
  • Regierungsrat