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Kantonalisierung der Spitalfinanzierung; Umsetzungsvarianten/Anpassungen bei der Aufgaben- und Lastenverteilung

Kurzbeschrieb

Gemäss Auftrag des Parlaments ist die Spitalfinanzierung ab dem Jahr 2014 vollständig zu kantonalisieren. Die Kantonalisierung führt zu einer Entlastung der kommunalen Haushalte und zu einer Mehrbelastung des Kantonshaushalts. Diese Lastenverschiebung soll gemäss dem Grundsatz der Saldoneutralität im Rahmen einer umfassenden Überprüfung und Anpassung der Aufgaben- und Lastenverteilung ausgeglichen werden. Aufgrund des engen Zeitfensters ist es nicht möglich, eine solche umfassende Anpassung bis 2014 - zusammen mit der Kantonalisierung der Spitalfinanzierung - vorzunehmen. Der Regierungsrat schickt deshalb zwei Lösungsvarianten in die Vernehmlassung: Entweder wird die Frist für die Kantonalisierung der Spitalfinanzierung aufgehoben und die Kantonalisierung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der kürzlich gestarteten integralen Neuordnung der Aufgabenteilung und des Finanzausgleichs. Oder aber es wird eine vorgezogene Übergangslösung ausschliesslich für die Kompensation der wegfallenden kommunalen Spitalfinanzierung mittels eines neuen Erlasses "Ausgleichsgesetz Spezialfinanzierung" realisiert.

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