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Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung :
Regierungsrat verabschiedet Botschaft zur zweiten Beratung

Das neue Gesetz wird den Lastenausgleich zwischen Kanton und Gemeinden im Zusammenhang mit den Änderungen bei der Finanzierung der Spitäler ab 2014 sicherstellen. Die finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden, die sich aus dem Wegfall des indirekten Finanzausgleichs bei der Spitalfinanzierung ergeben, werden kompensiert. Besonders finanzschwache Gemeinden erhalten Sonderbeiträge aus dem Finanzausgleich.

Der Grosse Rat hat am 2. Juli 2013 dem Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung in erster Beratung mit klarer Mehrheit zugestimmt. Für die zweite Beratung erfährt der Gesetzesentwurf nur geringfügige Änderungen, welche der Präzisierung dienen und Hinweise aus der ersten Beratung aufnehmen. Aufgrund eines Auftrags aus der ersten Debatte hat der Regierungsrat die Möglichkeit geprüft, die Kompensation der wegfallenden kommunalen Spitalbeiträge anders zu gestalten als bisher geplant. Im Interesse einer zweckmässigen Umsetzung hält er aber an seinem bisherigen Vorschlag fest.

Wie bereits in der Botschaft zur ersten Beratung angekündigt, erfolgen auch die Anträge für die Änderungen im Gemeindebeteiligungsdekret und im Finanzausgleichsdekret, welche für die geplante Kompensationsregelung erforderlich sind.

Die neuen Regelungen sind als Übergangslösung gedacht bis die Neuordnung der Aufgabenteilung und des Finanzausgleichs in Kraft treten kann. Der Regierungsrat wird das detaillierte Konzept für diese Neuordnung voraussichtlich im Dezember verabschieden.

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