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Umsetzung Kantonalisierung der Spitalfinanzierung :
Regierungsrat verabschiedet Botschaft

Ab 1. Januar 2014 wird die Spitalfinanzierung zur alleinigen Kantonsaufgabe. Diese Lastenverschiebung von den Gemeinden hin zum Kanton muss ausgeglichen werden. Bis eine umfassende Neuordnung der Aufgabenteilung und des Finanzausgleichs in Kraft tritt, soll eine Übergangslösung den Ausgleich sicherstellen.

Ab Anfang 2014 müssen die Gemeinden nichts mehr an die Finanzierung der Spitäler beitragen. Nach den Grundsätzen der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden muss diese Lastenverschiebung hin zum Kanton im Umfang von über 150 Millionen Franken ausgeglichen werden.

Übergangslösung ist notwendig

Die vom Regierungsrat veranlasste Überprüfung der Aufgaben- und Lastenverteilung sowie des Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden läuft auf Hochtouren. In den nächsten Monaten werden Vorschläge für eine Neuregelung erarbeitet. Wegen der Komplexität der Themen kann eine umfassende Neuregelung frühestens 2016 in Kraft treten. Für den Ausgleich der Lastenverschiebung bei der Spitalfinanzierung braucht es daher eine Übergangslösung.

Der Regierungsrat beantragt in seiner Botschaft, dass der im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) eingeführte Kompensationsabzug auf der Gemeindebeteiligung am Personalaufwand der Volksschule wegfallen soll. Zusätzlich soll auf diese Beiträge ein Zuschlag erhoben werden, so dass der Ausgleich der Lastenverschiebung im Jahr 2014 erreicht wird. Die heutige kommunale Spitalfinanzierung enthält einen stark wirkenden indirekten Finanzausgleich. Über ergänzende direkte Ausgleichszahlungen zwischen den Gemeinden soll verhindert werden, dass der Wegfall dieses Ausgleichsmechanismus zu grossen Verschiebungen der finanziellen Belastungen zwischen den Gemeinden führt.

Kein Präjudiz für die Neuregelung

Die Kantonalisierung der Spitalfinanzierung kann so zum vorgesehenen Zeitpunkt umgesetzt werden. Die Gemeinden haben in der Anhörung diese Variante deutlich bevorzugt gegenüber dem Vorschlag, die Kantonalisierung zu verschieben. Ab 2014 müssen die Gemeinden das Kostenwachstum im Spitalbereich nicht mehr mittragen. Im Übrigen führt die Übergangslösung nur zu geringen Veränderungen und präjudiziert die künftige Neuregelung von Aufgabenteilung und Finanzausgleich nicht.

Der von einer beträchtlichen Anzahl von Gemeinden in der Anhörung geforderte völlige Verzicht auf einen finanziellen Ausgleich kommt für den Regierungsrat nicht in Frage. Dieses Vorgehen stünde in fundamentalem Widerspruch zu den Grundsätzen der Aufgabenteilung und würde zu einer massiven und ungerechtfertigten Mehrbelastung des Kantons führen sowie die Schere zwischen finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden weiter öffnen.

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