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Optimierung der Aufgabenteilung und Neuordnung des Finanzausgleichs :
Botschaft an den Grossen Rat

Der Regierungsrat hat eine Vorlage erarbeitet, die die Aufgabenerfüllung und Finanzierungspflichten von Kanton und Gemeinden besser in Einklang bringt. Gleichzeitig hat er den Finanzausgleich unter den Gemeinden auf eine neue Grundlage gestellt. Während der Anhörung sind dazu 209 Stellungnahmen eingegangen. Das Grundkonzept sowie die Mehrheit der Neuregelungen stiessen auf hohe Zustimmung. Die Gemeinden fühlen sich gut in die Vorarbeiten einbezogen.

Der Regierungsrat hat eine Vorlage erarbeitet, die die Aufgabenerfüllung und Finanzierungspflichten von Kanton und Gemeinden besser in Einklang bringt. Gleichzeitig hat er den Finanzausgleich unter den Gemeinden auf eine neue Grundlage gestellt. Während der Anhörung sind dazu 209 Stellungnahmen eingegangen. Das Grundkonzept sowie die Mehrheit der Neuregelungen stiessen auf hohe Zustimmung. Die Gemeinden fühlen sich gut in die Vorarbeiten einbezogen.

Punktuelle Anpassungen gegenüber Anhörungsvorlage

Aufgrund der positiven Rückmeldungen zum Gesamtkonzept und der klaren Zustimmung zu den meisten Einzelpunkten der Vorlage unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Botschaft, die in ihren Grundzügen dem Anhörungsbericht entspricht.

Im Rahmen der Auswertung der Anhörungsantworten wurden verschiedene Elemente der Vorlage nochmals vertieft analysiert. Aufgrund dieser Überprüfung schlägt der Regierungsrat in wenigen Punkten Anpassungen vor. Die wichtigsten sind:

  • Der räumlich-strukturelle Lastenausgleich soll ausschliesslich in Relation zum Anteil der Siedlungsfläche ausgerichtet werden. Eine Berücksichtigung der Einwohnerzahl entfällt. Gleichzeitig wird das Volumen des Ausgleichs um rund 3 Millionen Franken erhöht.
  • Die vertikale Finanzierung erfolgt wie bisher über Steuerzuschläge. Wie gemäss der geltenden Regelung sollen die juristischen Personen auch künftig einen Grundbeitrag leisten, wobei dieser von 5 auf 4 Steuerfuss-prozente gesenkt wird. Darüber hinaus werden die Zuschläge aber so ausgestaltet, dass in der Regel sowohl die natürlichen als auch die juristischen Personen zur Bereitstellung der benötigten Mittel beitragen.
  • Bei den Übergangsbeiträgen wird für jene Gemeinden eine Sonderlösung vorgeschlagen, die kürzlich aus einer Fusion hervorgegangen sind und gemäss bisherigem Recht eine Beitragsgarantie haben.

Transparenter Finanz- und Lastenausgleich

Der neue Finanzausgleich ist transparenter, bildet die Lasten der Gemeinden genauer ab und macht das System besser steuerbar. Ressourcenausgleich erhalten Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Steuerkraft, Lastenausgleich Gemeinden mit besonderen Belastungen. Die Finanzierung der Zahlungen erfolgt wie bis anhin durch die ressourcenstarken beziehungsweise wenig belasteten Gemeinden sowie über kantonale Steuerzuschläge.

Im Bereich der Optimierung der Aufgaben- und Lastenverteilung kommt es zu einer Verschiebung von Aufgaben und Lasten im Umfang von gesamthaft rund 70 Millionen Franken von den Gemeinden zum Kanton. Ausgeglichen wird diese Verschiebung durch einen Steuerfussabtausch zwischen Gemeinden und Kanton.

209 Stellungnahmen ausgewertet

Alle im Grossen Rat vertretenen Parteien, 13 Verbände und Interessengemeinschaften der Gemeinden sowie über 75 Prozent aller Aargauer Gemeinden haben an der Anhörung teilgenommen. Ferner gab es 25 weitere Teilnehmende, darunter Interessenverbände, NGO, Bezirks- und Ortsparteien sowie Privatpersonen.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres
  • Regierungsrat