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Ausgleich für die bisherigen Gemeindebeiträge an die Spitalfinanzierung :
Überarbeitete Botschaft an den Grossen Rat verabschiedet

Der Regierungsrat hat die Botschaft zum Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung im Dialog mit den Gemeinden überarbeitet. Es besteht Einigkeit, dass der Ausgleich für die Mehrbelastung des Kantons aufgrund der wegfallenden Gemeindebeiträge erforderlich ist. Die Gemeinden begrüssen die neu vorgesehenen Sonderbeiträge aus dem Finanzausgleich für die gezielte Unterstützung besonders finanzschwacher Gemeinden.

Ab Anfang 2014 muss der Kanton den Anteil der öffentlichen Hand an der Spitalfinanzierung vollständig tragen. Die Gemeinden müssen keine Beiträge mehr leisten. Der Grosse Rat hat diesen Grundsatz im Jahr 2010 mit der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung beschlossen. Dabei hat er auch festgelegt, dass die Gemeinden diese Lastenverschiebung hin zum Kanton im Umfang von rund 130 Millionen Franken ausgleichen müssen.

Am 15. Januar 2013 beauftragte der Grosse Rat den Regierungsrat, die Botschaft zum Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung vom 21. November 2012 zusammen mit den Gemeinden zu überarbeiten und einen einvernehmlichen Lösungsvorschlag zu entwickeln.

Zahlenbasis ist transparent und plausibel

Am 9. April 2013 führte eine Delegation des Regierungsrats eine Konferenz mit Vertretungen der Gemeindeammännervereinigung, des Verbands der Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber, des Verbands der Finanzfachleute sowie der Interessengemeinschaft für einen fairen Finanzausgleich durch. Dabei wurden die Ergebnisse der Abklärungen präsentiert und diskutiert. Die Verbandsdelegationen haben die Unterlagen positiv aufgenommen. Begrüsst wurde, dass auf alle von den Verbänden und vom Grossen Rat aufgeworfenen Fragen eingegangen wird. Die Zahlen wurden als plausibel erachtet.

Einigkeit über den Ausgleich

Zwischen den Verbänden und dem Regierungsrat besteht Einigkeit, dass der Wegfall der Beiträge an die Spitalfinanzierung durch die Gemeinden ausgeglichen werden muss. Einig ist man sich auch, dass dieser Ausgleich durch eine erweiterte finanzielle Beteiligung am Personalaufwand der Volksschule erfolgen soll. Auch die neu vorgeschlagenen Sonderbeiträge aus dem Finanzausgleich für besonders finanzschwache Gemeinden werden begrüsst.

Der Regierungsrat schlägt aufgrund der beschränkt verfügbaren Mittel des Finanzausgleichsfonds eine vorläufige Befristung dieser neuen Sonderbeiträge bis Ende 2016 vor, wobei der Grosse Rat die Dauer der Übergangsregelung verlängern kann. Die Gemeindeammännervereinigung und die IG für einen fairen Finanzausgleich ziehen eine unbefristete Regelung vor.

Gesamtüberprüfung geht weiter

Die vom Regierungsrat veranlasste Gesamtüberprü-fung der Aufgaben- und Lastenverteilung sowie des Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden läuft auf Hochtouren. Die Arbeiten werden zusammen mit den Gemeinden in paritätisch besetzten Gremien weiterge-führt. Der Überblick über die Lastenentwicklung von Gemeinden und Kanton wird kontinuierlich aktualisiert.

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