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Optimierung der Aufgabenteilung und Neuordnung des Finanzausgleichs :
Botschaft zur zweiten Beratung verabschiedet

Die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden soll optimiert und der Finanzausgleich zwischen den Gemeinden auf vollständig neue Grundlagen gestellt werden. Den entsprechenden Gesetzen hat der Grosse Rat im Oktober deutlich zugestimmt. Jetzt liegt die Botschaft für die zweite Beratung vor. Sie enthält nur wenige Anpassungen.

Der Grosse Rat hat am 27. Oktober 2015 die beiden Gesetze zur Optimierung der Aufgabenteilung und zur Neuordnung des Finanzausgleichs mit je 88 zu 40 Stimmen gutgeheissen. Die Neugestaltung umfasst folgende Kernpunkte:

  • Durch die Entflechtung einiger Verbundaufgaben wird die Aufgabenerfüllung besser mit der Zahlungsverpflichtung in Übereinstimmung gebracht.
  • Der Saldo der finanziellen Mehr- und Minderbelastungen, der aus diesen Verschiebungen resultiert, wird über einen Steuerfussabtausch zwischen Gemeinden und Kanton ausgeglichen.
  • Mit der Neuordnung des Finanzausgleichs werden die Ausgleichszahlungen transparenter und besser steuerbar. Der Ressourcenausgleich reduziert die Unterschiede bei der Finanzkraft der Gemeinden. Der Lastenausgleich kommt dort zum Zuge, wo Gemeinden von überdurchschnittlichen finanziellen Lasten betroffen sind.

Botschaft zur zweiten Beratung verabschiedet

Der Regierungsrat hat am 16. Dezember 2015 die Botschaft zur 2. Beratung verabschiedet. Dank der positiven Aufnahme der Vorlage in der ersten Beratung sind nur wenige Anpassungen der Gesetzesvorlagen nötig.

Der Grosse Rat hat bei der ersten Beratung dem Regierungsrat vier Prüfungsaufträge erteilt. Dieser hat die damit verbundenen Fragestellungen geprüft und die Ergebnisse in der Botschaft erläutert. Ein Änderungsbedarf ergibt sich in diesem Zusammenhang nicht.

Gegenüber den Beschlüssen aus der ersten Beratung beantragt der Regierungsrat die folgenden Änderungen:

  • Die Aufgabenverschiebungsbilanz wird um eine Position erweitert: Weil künftig die Gemeinden die Kosten tragen, die der öffentlichen Hand aus unbezahlten Krankenkassenforderungen entstehen, wird diese Lastenverschiebung in die Bilanz aufgenommen und ausgeglichen.
  • Diese neu aufgenommene Position und die Aktualisierung der Kosten in weiteren Positionen verändern das Gesamtvolumen der Aufgabenverschiebungsbilanz. Der Steuerfussabtausch reduziert sich dadurch von vier auf drei Steuerfussprozente.
  • Die zwei Millionen Franken, die gemäss Botschaft für die erste Beratung für Beiträge an die regionale Standortförderung vorgesehen waren, sollen im Finanzausgleichssystem bleiben. Dadurch wird der räumlich-strukturelle Lastenausgleich gestärkt. Der Grenzwert, ab dem ein Beitragsanspruch besteht, wird entsprechend angepasst. Ferner wird eine Beitragsobergrenze eingeführt, um eine zu einseitige Begünstigung von Gemeinden mit kleinem Anteil Siedlungsfläche zu vermeiden.
  • Die Regelung der Ergänzungsbeiträge wird im Gesetz präzisiert. Gleichzeitig wird in der Botschaft erläutert, wie der Vollzug in der künftigen Verordnung geregelt wird.

Weiteres Vorgehen

Die Planung des Grossen Rats sieht vor, dass die vorberatende Kommission das Geschäft im Januar 2016 behandelt und die Plenumsdebatte Anfang März stattfindet. So können die Neuregelungen ab 2017 wirksam werden. Im Falle eines Referendums wird dies ein Jahr später der Fall sein.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres
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