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Optimierung der Aufgabenteilung und Neuordnung des Finanzausgleichs :
Grossratskommission stimmt den entsprechenden Gesetzen zu

Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) genehmigt die beiden Gesetze über den Finanzausgleich und über den Ausgleich der Aufgabenverschiebungsbilanz sowie über die Übergangsbeiträge. Durch diese Änderungen sollen die Aufgabenerfüllung und Finanzierungspflicht von Kanton und Gemeinden besser in Ein-klang gebracht werden.

Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) hat unter der Leitung des Präsidenten Matthias Jauslin an drei Sitzungen die Botschaft sowie die beiden entsprechenden Gesetze zur Optimierung der Aufgabenteilung und Neuordnung des Finanzausgleichs intensiv beraten. Allen Kommissionsmitgliedern war es sehr wichtig, einen mehrheitsfähigen Konsens zu finden, der auch im Plenum eine breite Unterstützung finden kann. Die Berücksichtigung der verschiedenen Interessen bot grossen Diskussionsbedarf und die externen Anliegen wurden ernst genommen. Die Finanzierung folgender Aufgabenbereiche soll vollständig an den Kanton übergehen: Öffentlicher Verkehr, Massnahmen gegen häusliche Gewalt, baulicher Unterhalt der Kantonsstrassen auf Innerortsstrecken. Mit dieser Entflechtung sind die Kommissionsmitglieder einverstanden.

Grenzwert von 60'000 Franken für Eigenfinanzierung der Gemeinden bei der materiellen Sozialhilfe

Die Finanzierung der materiellen Sozialhilfe soll neu voll-ständig von den Gemeinden übernommen werden. Entstehen einer Gemeinde in einem einzelnen Fall pro Rechnungsjahr Nettokosten von mehr als 40'000 Franken, soll der über diesem Betrag liegende Kostenanteil durch einen Fonds getragen werden, den alle Gemeinden gemeinsam im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl definieren. Eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder hat dem Antrag aus der Kommission zugestimmt und den Grenzbetrag auf 60'000 Franken erhöht. Damit finanzschwache Gemeinden durch den höheren Grenzwert nicht massive Mehrbelastungen erfahren, wurde dem Regierungsrat ein Prüfungsantrag überwiesen, auf die zweite Beratung hin eine Abstufung dieses Grenzwertes zu prüfen.

Um die Aufgabenverschiebung zwischen Kanton und Gemeinden auszugleichen, schlägt der Regierungsrat einen Steuerfussabtausch vor. Damit sinkt der Steuerfuss in allen Gemeinden um vier Prozent. Gleichzeitig wird der Steuerfuss im Kanton um vier Prozent angehoben. Für den Steuerzahler wäre der Saldo somit neutral.

Eine Minderheit in der Kommission verlangt den gänzlichen Verzicht auf den Steuerfussabtausch mit der Begründung, der Kanton soll diese Zusatzlasten mit dem ordentlichen Budget auffangen. Diesem Antrag folgte die Kommission nicht. Demgegenüber verlangt jedoch die Kommission, dass das Gesetz klarer formuliert werden muss. Senkt eine Gemeinde ihren Steuerfuss im Jahr, in dem die Lastenverschiebungen finanzwirksam werden, um weniger als vier Prozentpunkte, muss der Gemeinderat der Gemeindeversammlung beziehungsweise dem Einwohnerrat die Differenz ausdrücklich als Steuererhöhung ausweisen. Senkt eine Gemeinde ihren Steuerfuss um mehr als die vorgegebenen vier Prozentpunkte, darf der Gemeinderat nur die Differenz als Steuersenkung ausweisen.

Prüfungsauftrag bezüglich Feinausgleich der Lastenverschiebungen

Gemäss Vorschlag des Regierungsrats soll der Feinaus-gleich der Lastenverschiebungen zwischen Kanton und Gemeinden über die Restkosten der Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen erfolgen. Ein Prüfungsauftrag verlangt auf die zweite Beratung, dass die-ser Feinausgleich über ein separates Konto erfolgen soll. Dadurch sei eine noch bessere Entflechtung gewährleistet. Zudem ist gleichzeitig zu prüfen, ob der gesamte Lastenausgleich über dieses zusätzliche Gefäss ausgeglichen werden könnte.

Beiträge für regionale Standortförderung gestrichen

Das Gesetz über den Finanzausgleich sieht vor, dass die Beiträge für regionale Standortförderung Teil des Finanz-ausgleichs sein sollen. Diese Beiträge sind stark umstritten. Es wird moniert, dass es sich dabei um eine Zweckentfremdung des Steuerzuschlags handle. Die Befürworterinnen und Befürworter hingegen unterstützen, dass dadurch auch strukturschwächere Randregionen gestärkt werden und sich in der regionalen Standortförderung aktiv beteiligen können. Auf Antrag der Kommission wurde beschlossen, auf die Beiträge für regionale Standortförderung zu verzichten.

Neue Grenzwerte für Anspruchsberechtigungen auf Finanzausgleich

Im neuen Finanzausgleich ist ein Steuerkraftausgleich vor-gesehen. Sofern die Summe aus dem Normsteuerertrag pro Kopf tiefer liegt als ein definierter Durchschnitt, soll dies über den Finanzausgleich korrigiert werden. Die vorgeschlagene Bandbreite erhöhte die Kommission auf 82 bis 88 Prozent. Der genaue Wert wird im entsprechenden Dekret festgelegt, welches jedoch erst im Rahmen der zweiten Gesetzesberatung durch den Grossen Rat behandelt wird.

Zusätzlich soll der Steuerkraftausgleich mit Mindestausstattungsbeiträgen ergänzt werden. In der Kommission wurde bemängelt, dass dadurch vor allem Strukturerhaltung betrieben wird. Trotzdem stimmt die Kommission dieser Forderung zu, da die Vorlage gesamtheitlich als ausgewogen beurteilt wird.

Steuerzuschläge für juristische Personen neu definiert

Neu will die Kommission AVW die Höhe der Steuerzuschläge für juristische Personen ähnlich definieren, wie diejenige für natürliche Personen. Statt 4 bis 8 Prozent sollen neu maximal 8 Prozent Steuerzuschläge verlangt werden können. Für die natürlichen Personen sind Steuerzuschläge von maximal 2 Prozent vorgesehen.

Die Kommission AVW hat die Optimierung Aufgabenteilung Kanton–Gemeinden und Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden mit dem Gesetz über den Aus-gleich der Aufgabenverschiebungsbilanz sowie über die Übergangsbeiträge und das Gesetz über den Finanzaus-gleich zwischen den Gemeinden mit grosser Mehrheit genehmigt.

Der Grosse Rat berät das Geschäft voraussichtlich Ende Oktober 2015.

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