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Neugestaltung Aufgabenteilung und Finanzausgleich :
Konsultation zu den Konzeptvorschlägen gestartet

Der Regierungsrat hat das Konzept zur Optimierung der Aufgabenteilung und zur Neuordnung des Finanzausgleichs verabschiedet. Die Gemeinden und die im Grossen Rat vertretenen Parteien sind eingeladen, bis Ende Februar 2014 zu den Konzeptvorschlägen Stellung zu nehmen.

Seit Herbst 2011 läuft die vom Regierungsrat initiierte Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sowie des Finanzausgleichs unter den Gemeinden. Die Arbeiten erfolgen in enger Zusammenarbeit mit den paritätisch zusammengesetzten Begleitgremien von Kanton und Gemeinden. Die bisherige Situation und der Handlungsbedarf wurden umfassend analysiert. In einem Konzept sind die Eckpunkte für die teilweise Neuordnung der Aufgabenteilung sowie für die umfassende Neugestaltung des Finanz- und Lastenausgleichs zwischen den Gemeinden festgehalten.

Zu diesem Konzept können die Gemeinden sowie die im Grossen Rat vertretenen Parteien bis Ende Februar 2014 Stellung nehmen. Dank diesem Vorgehen können bereits in der konzeptionellen Phase Vorstellungen und Anliegen der Gemeinden und der Entscheidungsträger einfliessen. Nach Vorliegen der Gesetzesentwürfe wird die ordentliche Anhörung bei allen Interessierten durchgeführt. Die Neuregelungen sollen im Jahr 2017 finanzwirksam werden.

Reduktion der Verbundfinanzierungen

Die Aufgabenzuordnung wurde im Rahmen der Aufgabenteilung von Kanton und Gemeinden (GAT) in den meisten Bereichen sinnvoll geregelt. Die verbliebenen Verbundfinanzierungen sollen soweit möglich entflochten werden, wenn mit der Mitfinanzierung keine Mitgestaltungs- und Entscheidungsmöglichkeiten verbunden sind. Die 12 Verbundfinanzierungen sollen auf 5 reduziert werden.

Für den Ausgleich der mit der Neuzuordnung von Aufgaben verbundenen Lastenverschiebungen stehen zwei Varianten zur Diskussion: Ausgleich durch die Einführung bzw. Anpassung eines Kostenteilers oder durch einen Steuerfussabtausch.

Einfacher und besser steuerbar

Der Finanzausgleich unter den Gemeinden soll durch die Unterteilung in einen Ressourcen- und einen Lastenausgleich künftig einfacher und besser steuerbar werden. Ressourcenausgleich erhalten Gemeinden, die eine bestimmte minimale Steuerkraft nicht erreichen, Lastenausgleich Gemeinden mit besonderen Belastungen. Die Finanzierung der Zahlungen erfolgt wie bis anhin durch die ressourcenstarken Gemeinden sowie über kantonale Steuerzuschläge. Künftig soll ein Bericht regelmässig die zielkonforme Wirkung des Finanzausgleichs aufzeigen.

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