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Sonderbeiträge aus dem Finanzausgleich sollen auch 2017 ausbezahlt werden :
Botschaft an den Grossen Rat

Gemeinden mit sehr tiefer Finanzkraft erhalten seit 2014 Sonderbeiträge aus dem Finanzausgleich. Diese Beiträge sind als Übergangslösung konzipiert und bis Ende 2016 befristet. Da gegen die Neuordnung des Finanzausgleichs das Referendum ergriffen wurde, kann die definitive Regelung nicht, wie geplant, 2017 in Kraft treten. Daher sollen im kommenden Jahr nochmals Sonderbeiträge ausgerichtet werden.

Das Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung regelt seit 2014 Aspekte der Aufgabenteilung und des Finanzausgleichs, bei denen dringender Handlungsbedarf bestand. Mit der Einführung der optimierten Aufgabenteilung und des neuen Finanzausgleichs sollte das Gesetz aufgehoben werden. Seine Wirkungen werden inhaltlich in die Neuregelung integriert.

Sonderbeiträge für finanzschwache Gemeinden

Sonderbeiträge aus dem Finanzausgleich erhalten Gemeinden, deren Finanzkraft auch unter Berücksichtigung der ordentlichen Finanzausgleichsbeiträge tiefer liegt als bei 80 Prozent des kantonalen Mittelwertes. Ohne diese Beiträge würden diese Gemeinden trotz Finanzausgleich keine minimale Mittelausstattung erreichen. Die Sonderbeiträge führen zu einem zusätzlichen Aufwand der Spezialfinanzierung Finanzausgleich. Daher wurde das Instrument auf drei Jahre befristet: Der Grosse Rat sollte über die Weiterführung entscheiden können, falls die Neuregelung des Finanzausgleichs nicht, wie geplant, 2017 in Kraft tritt. Das Gesetz sieht vor, dass eine Verlängerung der Befristung mittels einfachen Beschlusses, also ohne formelles Gesetzgebungsverfahren möglich ist.

Verlängerung der Übergangslösung

Gegen die Optimierung der Aufgabenteilung und die Neuordnung des Finanzausgleichs ist das Referendum ergriffen worden. Daher können die Neuregelungen 2017 nicht in Kraft treten.

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat aus folgenden Gründen, die Sonderbeiträge auch im Jahr 2017 auszurichten:

  • Der Finanzausgleich verfehlt seine Zielsetzung, wenn einzelne Gemeinden trotz der Beiträge kein minimales Ressourcenniveau erreichen.
  • Bei der Beratung des neuen Finanzausgleichs wurde von keiner Seite bestritten, dass das künftige Modell beim Ressourcenausgleich eine solche "Mindestausstattung" für alle Gemeinden umfassen soll.
  • Die Sonderbeiträge können auch im Jahr 2017 ausbezahlt werden, ohne dass dies einen Einfluss auf die Höhe der Steuerzuschläge hat.

Im Jahr 2017 sollen 15 Gemeinden Sonderbeiträge erhalten. Insgesamt würden 5,6 Mio. Franken ausbezahlt.

Die Befristung soll um ein Jahr verlängert werden. Die Lösung für die Folgejahre ist abhängig vom Ausgang der Volksabstimmung über den neuen Finanzausgleich.

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Unter folgendem Link finden Sie weitere Unterlagen GR 16.160

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres
  • Regierungsrat