
Titel | Versetzen der Brücke |
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Beschreibung | |
Bildnachweis / Copyright | © Kanton Aargau |
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Die Ostumfahrung Bad Zurzach lenkt den Nord-Südverkehr aus dem Ortskern. So wird der historische Flecken vom Durchgangsverkehr befreit und Bad Zurzach wird als regionaler Entwicklungsschwerpunkt und attraktiver Wohnort gestärkt.
Die Umfahrung führt den Transitverkehr von der Bruggerstrasse bis zur Zürcherstrasse auf einer Länge von rund 990 Metern östlich von Bad Zurzach vorbei. Das Zentrum von Bad Zurzach wird mit der Ostumfahrung von Lärm und Schadstoffen entlastet. Auch die Bedingungen für den Fuss- und Veloverkehr wie auch den öffentlichen Busverkehr werden verbessert. Die Bauarbeiten haben Anfang 2020 gestartet und dauern voraussichtlich bis Sommer 2023.
Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Kantonsstrasse K 286 an die Gemeinde abgetreten. Mit einer Tempo-30-Zone und einem Lastwagenfahrverbot (ausgenommen Zubringer) wird die Ortdurchfahrt weniger attraktiv und der Durchgangsverkehr auf die Umfahrung gelenkt. Weitere Massnahmen sind im Fleckenkonzept der Gemeinde vorgesehen und sind nicht Bestandteil des Projekts.
Plan der Bauphase 1 Ostumfahrung Bad Zurzach mit Detailangaben
In der ersten Bauphase werden ab 13. Januar 2020 im Bereich der Breitestrasse und entlang dem Schützenweg bis zur Einmündung Beckenmoosstrasse Werkleitungsarbeiten ausgeführt.
Die Breitestrasse und der nördliche Bereich des Schützenwegs müssen ab Beginn der Arbeiten im Baustellenbereich für jeglichen Verkehr gesperrt werden.
Plan der Bauphase 2 Ostumfahrung Bad Zurzach mit Detailangaben
Am 3. Februar 2020 beginnen die Arbeiten im Bereich des zukünftigen Knotens Glocke mit dem die Umfahrungsstrasse am nördlichen Tunnelende an die bestehende Kantonsstrasse anschliesst. Dazu müssen die bestehende Strasse abgesenkt und Werkleitungen angepasst werden. Diverse neue Stützmauern sind erforderlich und die bestehende SBB-Brücke muss ersetzt werden.
Die neue Brücke wird seitlich vorfabriziert. Der Einbau erfolgt während einer rund 52 Stunden dauernden Sperrung der Bahnstrecke an einem Wochenende.
Die Kantonsstrasse muss ab der Einmündung Breitestrasse bis kurz vor dem Knoten Zoll für sämtlichen Verkehr gesperrt werden. Die Umleitungen werden ausgeschildert.
Im Bereich des Tunnels werden die Bohrpfahlwände und die ersten Deckenetappen erstellt.
Im südlichen Anschluss der Umfahrungsstrasse beginnen die Arbeiten voraussichtlich im März 2020. Neben dem Bau einer Arbeitspiste erfolgt in dieser Phase die Tieferlegung der Hochspannungsleitung im Bereich des Tiergartenwegs. Im Bereich des ehemaligen Scheibenstands wird die Altlast saniert.
Plan der Bauphase 3 Ostumfahrung Bad Zurzach mit Detailangaben
Nach Aufhebung der Sperrung des Breitewegs kann die Neubergstrasse unterbrochen und damit die Baupiste durchgehend auf die ganze Länge erstellt werden. Im Bereich des Knotens Zoll werden die letzten Arbeiten vor Aufhebung der Sperrung der Kantonsstrasse ausgeführt.
Plan der Bauphase 4 Ostumfahrung Bad Zurzach mit Detailangaben
Der nördliche Bereich ist nach Aufhebung der Sperrung der Zürcherstrasse weitgehend abgeschlossen.
Im Bereich des Tunnels werden die seitlichen Bohrpfahlwände und nachgehend die Decke in Etappen erstellt. Anschliessend erfolgen der Aushub unter dem Deckel und der Innenausbau.
Plan der Bauphase 5 Ostumfahrung Bad Zurzach mit Detailangaben
Nach Fertigstellung der Baumeisterarbeiten im Tunnel erfolgen die Arbeiten der Betriebs- und Sicherheitsausrüstung des Tunnels.
In den Anschlussbereichen werden die Deckbeläge eingebaut und Abschlussarbeiten ausgeführt.
Kartenausschnitt, der den Korridor der Ostumfahrung von der Bruggerstrasse zur Zürcherstrasse zeigt
Die Ostumfahrung Bad Zurzach besteht aus einer neuen, zweispurigen Kantonsstrasse, welche die beiden Einfallstrassen Bruggerstrasse und Zürcherstrasse neu verbindet.
Von Süden her führt die Umfahrung offen dem Hang entlang. Infolge der Lage des Trassees im Hangeinschnitt sind ab dem Lusthüsliweg auf einer Länge von circa 115 Metern bis vor das Südportal des Tagbautunnels hangseitig grössere, permanent rückverankerte Hangsicherungsmassnahmen notwendig.
Die weitere Strecke verläuft in einem 530 Meter langen Tagbautunnel bis zum Anschluss an die Zürcherstrasse. An das Nordportal des Tagbautunnels schliesst sich der Knoten Glocke mit der Anpassung der Zürcherstrasse auf einer Länge von rund 120 Metern an. Am Ende des Projektperimeters muss die bestehende SBB-Brücke an die neue Linienführung angepasst, respektive neu gebaut werden.
Die Einfallstrassen in Richtung Ortskern werden mittels T-Knoten an die neue Umfahrungsstrasse angeschlossen.
Auf dem Tagbautunnel wird der Schützenweg mit gestalterischen Elementen erneuert. Die Verbindungen zwischen der Breitestrasse, der Beckenmoosstrasse und der westlichen Neubergstrasse werden aufrechterhalten. Die Verbindung zur östlichen Neubergstrasse wird nur noch für den Fuss- und Veloverkehr möglich sein.
Der neu geschaffene Knotenbereich bei der Beckenmoosstrasse wird gestalterisch hervorgehoben. Gehwege und Rabatten mit Bepflanzung säumen den neuen Schützenweg.
Normalprofil eines Tunnel-Plans mit Detailangaben
Der circa 530 Meter lange zweispurige Tagbautunnel wird in Deckelbauweise erstellt. Im Bereich des Nordportals ist ein zusätzlicher Einspurstreifen erforderlich. Die Bohrpfähle, die zur Baugrubensicherung dienen, werden gleichzeitig als Wände genutzt.
Die unterirdische Betriebszentrale mit allen notwendigen Räumen für die Betriebs- und Sicherheitsausrüstung befindet sich etwa in der Tunnelmitte. Im Ereignisfall ist die Flucht über einen Treppenaufgang bei der Tunnelzentrale und über vier weitere Notausstiege sowie die beiden Portalbereiche möglich.
Foto der bestehenden SBB-Brücke, die saniert werden muss
Die lichte Breite und die lichte Höhe der bestehenden SBB-Brücke sind zu gering. Mit der neuen Linienführung und Umgestaltung des Knotens Zürcherstrasse wird auch die Position der Brücke beeinträchtigt. Sie wird aus diesen Gründen im Rahmen des Projekts ersetzt.
Die neue Brücke wird als Trogbrücke in Verbundbauweise mit einer Spannweite von 17 Metern als schiefe Brücke ausgeführt. Die Widerlager und der Überbau der neuen Brücke werden seitlich vorfabriziert und in einer 52 Stunden dauernden Wochenendsperrung der SBB-Strecke versetzt. Gleichzeitig wird auf der Nordseite parallel zur SBB-Brücke eine Brücke für Velofahrende und Fussgänger erstellt.
Die Landschaftspflegerische Begleitplanung setzt den Schwerpunkt im Bereich der Landschaftsgestaltung sowie in den Ersatz- und Wiederherstellungsmassnahmen. Ziel ist die optimierte Einbindung der Umfahrungsstrasse in das Landschaftsbild und in die Siedlungsstrukturen.
Landschaftspflegerischer Begleitplan – Situation 1:500 (PDF, 1 Seite, 4,8 MB)
Gemäss § 95 Abs. 1bis des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG; SAR 713.100) sind für Strassenbauprojekte in Nichtbauzonen, welche die Landschaft wesentlich beeinträchtigen, ökologische Ausgleichsmassnahmen im Gesamtumfang von drei Prozent der Bausumme zu leisten.
Bachöffnung Äusserer Bach – Situation 1:500 (PDF, 1 Seite, 1,3 MB)
Bei der bestehenden Ortsdurchfahrt sind die Immissionsgrenzwerte im Bereich der Altstadt praktisch überall überschritten. Die Ostumfahrung bringt für die Betriebsphase eine deutliche Lärmreduktion im Ortskern.
Im Bereich der offenen Linienführung kommt es jedoch zu neuen Betroffenheiten. Mit der Kombination von Lärmschutzwänden und lärmarmen Belägen inklusive des geplanten Tagbautunnels können bei allen neu betroffenen Gebäuden die Planungswerte eingehalten werden. Auch dem Vorsorgeprinzip wurde Rechnung getragen (zum Beispiel schallabsorbierende Verkleidung der neuen Stützmauern am Nordportal). An der bestehenden Bruggerstrasse kommt es zu einer wahrnehmbaren Mehrbelastung und es müssen Schallschutzfenster (Gebäude Bruggerstrasse 61) installiert werden. Hier und an der Zürcherstrasse bleiben die Immissionsgrenzwerte nach wie vor überschritten.
Die Ostumfahrung führt zu einer markanten Reduktion der Emissionen auf dem bestehenden Strassennetz. Im dicht besiedelten historischen Ortskern werden 54 Prozent geringere Stickoxidemissionen prognostiziert. In der Gesamtbilanz für das gesamte Siedlungsgebiet ergibt sich für Stickoxide eine Abnahme um ein Prozent und für Feinstaub eine Zunahme von neun Prozent aus den Motorenabgasen. Für die Feinstaubemissionen durch Aufwirbelung und Abrieb ergibt sich in der Gesamtbilanz eine Abnahme von rund zehn Prozent.
Im Bereich der Ostumfahrung werden auch Gebiete neu oder zusätzlich belastetet. An den Tunnelportalen der geplanten Umfahrungsstrasse ist mit einer punktuell höheren Luftbelastung zu rechnen. Laut Berechnungen werden die Grenzwerte für das Jahresmittel aber sowohl für NO2 als auch für PM10 unter Berücksichtigung der Vorbelastung selbst am Tunnelportal (Fahrbahnrand) nicht überschritten.
Vorgang | Datum |
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Festsetzung Richtplan Mit dem Ziel, den Nord-Südverkehr über eine Umfahrungsstrasse im Osten aus dem Ortskern zu lenken, hat 1996 der Grosse Rat dieses Bauvorhaben als Zwischenergebnis/Trasseefreihaltung in den Richtplan aufgenommen. Im Jahr 2000 wurden die Baulinien der Ostumfahrung im kantonalen Nutzungsplan festgesetzt. Am 20. September 2011 hat der Grosse Rat die Ostumfahrung als Festsetzung in den Richtplan aufgenommen. | September 2011 |
Generelles Projekt / Kredit Nach der Ausarbeitung des Generellen Projekts hat die Bevölkerung von Bad Zurzach an der Gemeindeversammlung vom 26. Januar 2012 dem Gemeindebeitrag zugestimmt und am 15. Januar 2013 wurde vom Grossen Rat der Kredit beschlossen. | Januar 2013 |
Zusatzkredit Die nachfolgende Vertiefung der Projektierung im Rahmen des Bauprojekts zeigte, dass ein Zusatzkredit erforderlich ist. Dem Zusatzkredit hat der Grosse Rat am 5. Mai 2015 ebenfalls zugestimmt. | Mai 2015 |
öffentliche Auflage Die öffentliche Auflage erfolgte vom 12. Oktober bis zum 10. November 2015. Insgesamt gingen 24 Einwendungen ein. | Herbst 2015 |
Aus den Einwendungsverhandlungen ergaben sich verschiedene kleinere Projektanpassungen, welche die Auflage einer Projektänderung erfordern. Die Auflage erfolgte vom 21. August bis zum 19. September 2017. | Sommer 2017 |
Genehmigtes Projekt Der Regierungsrat hat das Projekt am 21. März 2018 genehmigt und über die Einwendungen entschieden. | März 2018 |
Beschwerde Auf eine weitergezogene Beschwerde ist das Verwaltungsgericht im Juni 2018 nicht eingetreten. Das Bundesgericht ist Anfang November 2018 ebenfalls auf die Beschwerde nicht eingetreten. | November 2018 |
Landerwerb | 2018/2019 |
Bauausführung | Anfang 2020 bis Sommer 2023 |
Kostenstelle | Mio. Fr. |
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Landerwerb | 2,180 |
Baukosten | 59,292 |
Honorare | 8,970 |
Übrige Kosten | 0,718 |
Abgeltung abzutretende Kantonsstrasse | 0,540 |
Kreditrisiko | 3,560 |
Total | 75,260 |
Zur Abschätzung der verkehrlichen Auswirkungen der neuen Ostumfahrung Bad Zurzach wurden Untersuchungen mit Hilfe von Verkehrszählungen im Jahr 2013 und des kantonalen Verkehrsmodells (KVM-AG) für den Prognosezeitraum 2025 vorgenommen. Dabei wurde der Referenzzustand 2025 ohne Ostumfahrung mit dem Zustand 2025 mit Ostumfahrung verglichen.
Titel | Versetzen der Brücke |
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