Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Ostumfahrung Bad Zurzach: Planung kann weitergeführt werden :
Der Regierungsrat hat das Bauprojekt genehmigt

Mit der Ostumfahrung Bad Zurzach soll der Nord-Süd-Verkehr aus dem Ortskern gelenkt, der Flecken aufgewertet und Bad Zurzach als regionaler Entwicklungsschwerpunkt gestärkt werden. Gegen das Projekt sind 28 Einwendungen eingegangen. Bei 19 Einwendungen konnte eine Einigung erzielt werden. Nun hat der Regierungsrat das Bauprojekt genehmigt und über die noch hängigen Einwendungen entschieden.

© Swissinteractive

Der durchschnittliche tägliche Verkehr von rund 9'800 Fahrzeugen auf der Hauptstrasse und zirka 11'000 Fahrzeugen auf der Promenadenstrasse ist eine starke Belastung für die Gemeinde Bad Zurzach. Mit der Ostumfahrung soll der Nord-Süd-Verkehr über eine Umfahrungsstrasse aus dem Ortskern gelenkt werden und so die Lebens- und Aufenthaltsqualität im Flecken gesteigert werden. Die Umfahrungsstrasse Bad Zurzach beinhaltet einen 530 Meter langen Tunnel, führt östlich am Ortskern vorbei und verbindet die beiden Einfallstrassen Bruggerstrasse und Zürcherstrasse neu.

28 Einwendungen und 19 Einwendungsrückzüge

Während der öffentlichen Auflage des Projekts vom 12. Oktober bis 10. November 2015 gingen 24 Einwendungen ein. Während der Auflage der Projektänderung und des ökologischen Ausgleichs vom 21. August bis 19. September 2017 gingen nochmals vier Einwendungen ein. Nach erfolgten Verhandlungen wurden 19 Einwendungen aufgrund von Zusicherungen zurückgezogen.

Am 21. März 2018 bestätigte der Regierungsrat die gemachten Zusicherungen und genehmigte das dementsprechend leicht angepasste Bauprojekt. Gleichzeitig hat er über die verbliebenen Einwendungen entschieden.

Weitere Verfahrensschritte

Als Nächstes steht das ordentliche Landerwerbsverfahren an. Parallel dazu wird die Submission der Hauptarbeiten vorbereitet. Der Baubeginn erfolgt voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2019 – unter dem Vorbehalt, dass keine weiteren Rechtsmittel ergriffen werden.

Die Gesamtkosten für die Ostumfahrung Bad Zurzach betragen 75,26 Millionen Franken, wovon der Kanton 65,26 Millionen Franken übernimmt. 10,00 Millionen Franken entfallen auf die Gemeinde Bad Zurzach.

Bildmaterial zum Herunterladen

  1. Knoten Bruggerstrasse

Mehr zum Thema

Ostumfahrung Bad Zurzach

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt
  • Regierungsrat