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Öffentliche Auflage der Projektänderungen zur Ostumfahrung Bad Zurzach ab 21. August 2017 :
Über die noch hängigen Einwendungen wird der Regierungsrat entscheiden

Gegen das Projekt der Ostumfahrung Bad Zurzach sind im Rahmen der Projektauflage vom Herbst 2015 insgesamt 24 Einwendungen eingegangen. Mit 14 der Einwendern hat der Kanton sich geeinigt. Daraus ergeben sich Anpassungen im Projekt, die eine öffentliche Auflage als Projektänderung erfordern. Über die restlichen Einwendungen entscheidet der Regierungsrat voraussichtlich Anfang 2018.

Das Strassenbauprojekt Ostumfahrung Bad Zurzach wurde im Herbst 2015 öffentlich aufgelegt. Gegen das Projekt sind insgesamt 24 Einwendungen eingegangen. Mit 14 Einwendern konnte in der Zwischenzeit eine Einigung erzielt werden. Daraus ergeben sich verschiedene kleinere Projektanpassungen, welche vom 21. August bis zum 19. September 2017 als Projektänderung öffentlich aufgelegt werden, einsehbar in der Gemeindeverwaltung Bad Zurzach. Die wesentlichen Projektelemente wie Linienführung, Länge des Tagbautunnels und Anschlüsse an die bestehende Kantonsstrasse bleiben unverändert. Die nun aufgelegten Projektänderungen betreffen die bauliche Anpassung eines Notausgangs, die Führung der Radfahrenden von Zurziberg Richtung Flecken sowie hauptsächlich Anpassungen auf angrenzenden Grundstücken.

Im Anschluss an die Auflage der Projektänderung werden die noch hängigen Einwendungen dem Regierungsrat zum Entscheid unterbreitet – voraussichtlich Anfang 2018. Danach erfolgen das Landerwerbsverfahren und die Submission der Bauarbeiten. Der Baubeginn erfolgt voraussichtlich im Jahr 2019 – vorausgesetzt, dass keine weiteren Rechtsmittel ergriffen werden.

Flankierende Massnahmen und ökologischer Ausgleich

Mit der Inbetriebnahme der Ostumfahrung Bad Zurzach werden auf der bisherigen Durchfahrtsstrasse durch den Flecken Tempo 30 und ein Lastwagenfahrverbot (ausgenommen Zubringer) eingeführt. Die entsprechende Verkehrsanordnung wird gleichzeitig mit der Projektänderung publiziert.

Das Bauprojekt der Ausdolung des Äusseren Bachs in Bad Zurzach wird als ökologische Ausgleichsmassnahme ebenfalls gleichzeitig öffentlich aufgelegt.

Öffentliche Auflage

Die Projektänderungen sind vom 21. August bis 19. September 2017 öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Bad Zurzach aufgelegt.

Mehr zum Thema

Weitere Informationen zum Projekt: Bad Zurzach – Ostumfahrung NK 286

  • Regierungsrat
  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt