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Ostumfahrung Bad Zurzach kann gebaut werden :
Bundesgericht ist auf Beschwerde nicht eingetreten

Mit der Ostumfahrung Bad Zurzach soll der Nord-Süd-Verkehr aus dem Ortskern gelenkt, der Flecken aufgewertet und Bad Zurzach als regionaler Entwicklungsschwerpunkt gestärkt werden. Im März 2018 hat der Regierungsrat das Bauprojekt genehmigt und über die noch hängigen Einwendungen entschieden.

Auf eine weitergezogene Beschwerde ist das Bundesgericht nun nicht eingetreten. Das Verwaltungsgericht ist im Juni 2018 auf die Beschwerde ebenfalls nicht eingetreten.

Als nächstes steht das ordentliche Landerwerbsverfahren für die Ostumfahrung Bad Zurzach an. Parallel dazu wird die Submission der Hauptarbeiten vorbereitet. Der Baubeginn erfolgt voraussichtlich Anfang 2020.

Mehr zum Thema

www.ag.ch/verkehr > Strasseninfrastruktur > Strassenprojekte > Bad Zurzach – Ostumfahrung NK 286

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt