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Ostumfahrung Bad Zurzach: Keine Beschwerde hängig :
Verwaltungsgericht auf Beschwerde nicht eingetreten

Mit der Ostumfahrung Bad Zurzach soll der Nord-Süd-Verkehr aus dem Ortskern gelenkt, der Flecken aufgewertet und Bad Zurzach als regionaler Entwicklungsschwerpunkt gestärkt werden. Im März 2018 hat der Regierungsrat das Bauprojekt genehmigt und über die noch hängigen Einwendungen entschieden.

Auf eine daraufhin weitergezogene Beschwerde ist das Verwaltungsgericht nicht eingetreten. Die Planung kann nun – vorbehältlich weiterer Rechtsschritte – weitergeführt werden. Als nächstes steht das ordentliche Landerwerbsverfahren für die Ostumfahrung an. Parallel dazu wird die Submission der Hauptarbeiten vorbereitet. Der Baubeginn erfolgt voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2019.

Mehr Informationen zum Projekt: Ostumfahrung Bad Zurzach

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt