
Die Kantonsarchäologie ist die Fachstelle für Archäologie und erforscht die Vergangenheit des Menschen anhand von materiellen Überresten. Diese stammen im Aargau aus einem Zeitraum von über 100'000 Jahren. Ein reiches Kulturerbe!
Wie waren wohl das Leben und die Menschen vor 500, 1'000 oder 5'000 Jahren? Wie sie lebten, wie sie wohnten und was sie assen, woran sie glaubten und wie sie starben, das versucht die Archäologie zu beantworten.
Wenn es keine schriftlichen Aufzeichnungen gibt, sind Bodenfunde die einzige Quelle, die helfen, die Vergangenheit zu rekonstruieren. Die rund 3'000 archäologischen Fundstellen sowie die etwa 2.5 Millionen archäologischen Funde aus einem Zeitraum von über 100'000 Jahren sind Teil unseres gemeinsamen kulturellen Erbes.
Jubiläum 10 Jahre Pfahlbauten
Die Aufgaben der Kantonsarchäologie
Über uns

Unsere Partner
- Römerlager Vindonissa (öffnet in einem neuen Fenster)
- Augusta Raurica (Römermuseum Augst) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Gesellschaft Pro Vindonissa (öffnet in einem neuen Fenster)
- Jurapark Aargau (öffnet in einem neuen Fenster)
- Fricktalisch-Badische Vereinigung für Heimatkunde (öffnet in einem neuen Fenster)
- Archaeologie Online (öffnet in einem neuen Fenster)
Archäologie in der Schweiz
Rechtliche Grundlagen
- Verfassung des Kantons Aargau §36 (SAR 110.000) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Kulturgesetz §2, §17, §21−25, §38−51 (SAR 495.200) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung zum Kulturgesetz (SAR 495.211) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB, §723 (öffnet in einem neuen Fenster)
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB, §724 (öffnet in einem neuen Fenster)