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Kultur

Kulturpflege

Der Schutz, die Erhaltung und die Pflege des kulturellen Erbes ist eine generationenübergreifende Aufgabe.

Der Aargau gehörte zu den ersten Kantonen, die sich systematisch um Denkmalpflege und Archäologie bemühten. Mit dem Kulturgesetz von 1968 wurden Denkmalpflege und Archäologie als Kantonsaufgaben gesetzlich geregelt. 1980 wurde die Erhaltung von Kulturgütern, insbesondere von erhaltenswerten Ortsbildern, historischen Stätten und Baudenkmälern, Verfassungsauftrag.