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Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz (ÖDB)

Leitfaden für öffentliche Organe

Das Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) regelt die im Titel genannten drei Bereiche. Für die Beratung, Vermittlung und Durchsetzung in Bezug auf das Öffentlichkeitsprinzip und den Datenschutz wurde die Stelle der beauftragten Person für Öffentlichkeit und Datenschutz geschaffen. Das Archivwesen untersteht besonderen Aufsichtsverhältnissen. Der vorliegende Leitfaden soll die Grundzüge des Öffentlichkeitsprinzips und des Datenschutzes vermitteln und eine praktische Anwendungshilfe für öffentliche Organe bieten.

Die kurz gehaltenen theoretischen Ausführungen werden möglichst durch Beispiele konkretisiert. Im Anhang werden Musterbriefe und Ablaufschemata zur Verfügung gestellt. Das Archivwesen wird nur so weit dargestellt, wie dies für die Datenbearbeitung schon vor der eigentlichen Archivierung und in Bezug auf Schnittstellen zum Öffentlichkeitsprinzip und Datenschutz notwendig ist. Die Beratung der öffentlichen Organe in Archivfragen erfolgt durch das Staatsarchiv (§ 44 Abs. 2 Satz 2 IDAG).

Leitfaden für öffentliche Organe (PDF, 43 Seiten, 555 KB)

Öffentlichkeitsprinzip

Das IDAG regelt die amtliche Information der Bevölkerung und den Zugang zu amtlichen Dokumenten (§ 1 lit. a IDAG). Es nimmt Abschied vom Grundsatz des Amtsgeheimnisses mit Erlaubnisvorbehalt und führt das Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimnisvorbehalt ein. Eine offene Informationspolitik soll Transparenz schaffen und das Vertrauen der Bevölkerung in die Verwaltung stärken. Bürgerinnen und Bürgern soll zudem die Möglichkeit gegeben werden, selber aktiv ihr Informationsbedürfnis zu stillen. Das Öffentlichkeitsprinzip ist Mittel zum Zweck, indem es Bürgerinnen und Bürgern die Ausübung der Grundrechte ermöglicht. Es erlaubt dem Einzelnen, entsprechend seinen eigenen Interessen diejenigen Informationen von der Verwaltung zu erhalten, die er nach seiner Vorstellung zur freien Entfaltung seiner Persönlichkeit benötigt.

Datenschutz

Datenschutz bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen, über die Daten bearbeitet werden. Jede Bearbeitung von Personendaten durch ein öffentliches Organ stellt eine Einschränkung von Grundrechten dar, besonders des Rechts auf persönliche Freiheit gemäss Art. 10 Bundesverfassung (BV) und des Rechts auf Privatsphäre gemäss Art. 13 BV. Grundrechte von Personen dürfen nur eingeschränkt werden, wenn eine gesetzliche Grundlage besteht, wenn es im öffentlichen Interesse liegt oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt ist und wenn diese Einschränkung verhältnismässig ist. Diese Grundsätze werden durch das IDAG konkretisiert.

Muster Öffentlichkeitsprinzip

Muster Datenschutz

Muster Datenschutz

DokumentDatum
Muster 1 – Prüfung Auskunfts- und Einsichtsgesuch betroffener Personen (PDF, 1 Seite, 29 KB)18.07.2018
Muster 2 – Prüfung Bekanntgabe von Personendaten durch die Einwohnerkontrolle an Private (PDF, 1 Seite, 498 KB)22.01.2020
Muster 3 – Prüfung Bekanntgabe von Personendaten an Behörden im Inland (Amtshilfe) (PDF, 1 Seite, 103 KB)18.07.2018
a) Gesuch der betroffenen Person um Auskunft über eigene Personendaten (§ 23 ff. IDAG) ***
Muster 4 – Identitätsnachweis; Bevollmächtigung (RTF, 1 Seite, 1,4 MB)18.07.2018
Muster 5 – Auskunftsgesuch; Gutheissung (RTF, 1 Seite, 1,4 MB)18.07.2018
Muster 6 – Einsichtsgesuch; Gutheissung (RTF, 2 Seiten, 1,4 MB)18.07.2018
Muster 7 – Mitteilung der beabsichtigten Einschränkung (RTF, 1 Seite, 1,4 MB)18.07.2018
Muster 8 – Auskunfts- oder Einsichtsgesuch; Abweisung oder Aufschub (RTF, 1 Seite, 1,4 MB)18.07.2018
Muster 9 – Einsichtsgesuch; Teilweise Abweisung oder Einschränkung (RTF, 2 Seiten, 1,4 MB)18.07.2018
Muster 10 – Auskunftsgesuch; Teilweise Abweisung; Einschränkung (RTF, 2 Seiten, 1,4 MB)18.07.2018
b) Datensperre***
Muster 11 – Bestätigung der Datensperre (RTF, 1 Seite, 1,4 MB)18.07.2018
Muster 12 - Stellungnahme Bekanntgabe von Personendaten trotz Datensperre (RTF, 2 Seiten, 1,4 MB)18.07.2018
Muster 12.a – Bekanntgabe von Personendaten Dritter (RTF, 1 Seite, 2,5 MB)08.04.2019
Muster 12.b – Verweigerung der Bekanntgabe von Personendaten (RTF, 1 Seite, 2,5 MB)08.04.2019
c) Berichtigungsgesuch ***
Muster 13 – Berichtigungsgesuch; Gutheissung (RTF, 1 Seite, 1,4 MB)18.07.2018
Muster 14 – Bestreitungsvermerk (RTF, 2 Seiten, 1,4 MB)18.07.2018
d) Unterlassungs-, Beseitigungs-, Feststellungsgesuch bei widerrechtlichem Bearbeiten ***
Muster 15 – Widerrechtliche Bearbeitung von Personendaten; Gutheissung (RTF, 1 Seite, 1,4 MB)18.07.2018
Muster 16 – Widerrechtliche Bearbeitung von Personendaten; Abweisung (RTF, 2 Seiten, 1,4 MB)18.07.2018
Muster 17 – Widerrechtliche Bearbeitung von Personendaten; Teilweise Gutheissung (RTF, 2 Seiten, 1,4 MB)18.07.2018
e) Datensicherheit***
Muster Datenschutz-Revers (RTF, 2 Seiten, 54 KB)03.02.2010

Musterreglemente