Eltern melden ihr Kind bei einer Zahnärztin oder bei einem Zahnarzt ihrer Wahl zur jährlichen Kontrolle an. Ideal ist, wenn die Zahnarztpraxis im Kanton Aargau ist. Die erste Kontrolluntersuchung erfolgt im Kindergarten. Danach wird jedes Jahr eine Kontrolle durchgeführt. Die letzte Kontrolle ist im 9. Schuljahr vorgesehen.
Die Kosten für die Kontrolluntersuchungen werden von der Wohngemeinde des Kindes übernommen. Beim Kindergarteneintritt erhalten die Eltern ein Gutscheinheft. Dieses enthält Gutscheine für 11 Jahreskontrollen. Die Kontrollen und das Einlösen der Gutscheine sind freiwillig, werden jedoch sehr empfohlen.
Die Eltern beziehungsweise das Kind bringen den Gutschein zur Zahnärztin oder zum Zahnarzt mit. Dort füllt die Zahnärztin oder der Zahnarzt den Befund aus und sorgt für die Abrechnung mit der Wohngemeinde.