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Gesund durch die Schulzeit

Ärztliche Vorsorgeuntersuchung

Kanton Aargau

Während der Schulzeit gibt es zwei ärztliche Vorsorgeuntersuchungen. Ziel ist, die gesunde Entwicklung von Schülerinnen und Schülern zu fördern.

Wieso gibt es eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung im Kanton Aargau?

Die gesunde Entwicklung von Schülerinnen und Schülern ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Um mögliche Gesundheits- und Entwicklungsstörungen frühzeitig zu erkennen, gibt es zwei Vorsorgeuntersuchungen. So können bei Bedarf rechtzeitig weitere Abklärungen oder Behandlungen (z. B. Brille) erfolgen. Auch der Impfschutz wird thematisiert.

Sind diese Vorsorgeuntersuchungen obligatorisch?

Ja – für alle Kinder und Jugendlichen.

Die schulärztlichen Vorsorgeuntersuchungen sind im Kanton Aargau im Schulgesetz und in der Verordnung über die Schuldienste geregelt.

Wann finden die Vorsorgeuntersuchungen statt?

Die erste Vorsorgeuntersuchung findet im Kindergartenalter statt (Eintrittsuntersuch). Sie muss spätestens bis am 20. Januar im 2. Kindergartenjahr erfolgen.
In der Regel entspricht dieser Untersuch der Vier-Jahres-Kontrolle. Diese wird im Gesundheitsbüchlein empfohlen. Wurde die Vier-Jahres-Untersuchung bereits durchgeführt? Dann muss die Kinder- oder Hausärztin beziehungsweise der Kinder- oder Hausarzt nur noch die Bestätigung visieren und stempeln. Diese Bestätigung stellen die Eltern der Schule direkt zu.

Die zweite Vorsorgeuntersuchung wird in der in der 2. oder 3. Oberstufenklasse durchgeführt (Austrittsuntersuch). Sie muss spätestens bis am 20. Januar in der 3. Oberstufenklasse erfolgen.
Auch diese Untersuchung findet in der Regel bei der eigenen Hausärztin beziehungsweise beim Hausarzt statt.

Wie werden Sie als Eltern informiert?

Die Schule informiert die Eltern mit einem Elternbrief. Dieser wird meistens mit der Kindergartenanmeldung verschickt.
In der Oberstufe werden die Jugendlichen und die Eltern zu Beginn der 2. Oberstufenklasse von der Schule informiert.

Was ist Ihre Aufgabe als Eltern?

Kindergarten

Sie vereinbaren einen Untersuchungstermin bei Ihrer Haus- oder Kinderärztin beziehungsweise Ihrem Haus- oder Kinderarzt. Ideal ist, wenn die Arztpraxis im Kanton Aargau ist.
Beim Untersuch erhalten Sie ein Bestätigungsformular. Sie stellen das Bestätigungsformular der Schule zu.
Wurde die Vier-Jahres-Untersuchung bereits durchgeführt? Bitten Sie die Arztpraxis das Bestätigungsformular nachträglich auszufüllen. Weitere Formulare sind nicht notwendig.
Die Rechnung für die Vorsorgeuntersuchung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Den Selbstbehalt und allfällige Kosten bis zur Erreichung der Franchise haben Sie selbst zu zahlen.

Oberstufe

Sie vereinbaren einen Untersuchungstermin bei Ihrer Haus- oder Kinderärztin beziehungsweise Ihrem Haus- oder Kinderarzt. Ideal ist, wenn die Arztpraxis im Kanton Aargau ist.
Für den Untersuch erhalten Sie einen Gutschein von der Schule. Diesen füllen Sie im Vorfeld aus. Der Arzt bestätigt darauf, dass der Untersuch stattgefunden hat. Er erstellt eine Kopie des Gutscheins für Sie. Diese Kopie stellen Sie als Bestätigung der Schule zu.
Informationen zu den Kosten erhalten Sie unter "Wer trägt die Kosten?".

Was wird untersucht?

Kindergarten

Beim Untersuch stehen die Voraussetzungen für eine gute Lernentwicklung des Kindes im Zentrum. Es wird Folgendes untersucht:

  • Gewicht und Grösse
  • Sehfähigkeit
  • Hörfähigkeit
  • Entwicklungsstand
  • Motorik (Bewegungsabläufe, körperliche Geschicklichkeit)
  • Durchgeführte Impfungen

Zu den Impfungen können Empfehlungen abgegeben werden.
Es wird empfohlen, vor dem Untersuch den Elternfragebogen (HTML) auszufüllen (freiwillig).

Oberstufe

Beim Austrittsuntersuch wird Folgendes untersucht:

  • Gewicht und Grösse, BMI
  • Sehfähigkeit
  • Hörfähigkeit
  • Blutdruck
  • Durchgeführte Impfungen

Zu den Impfungen können Empfehlungen abgegeben werden.
Die Jugendlichen haben Gelegenheit, individuelle Fragen zu Gesundheit und Prävention zu stellen (z. B. Ernährung, Bewegung, Sexualität).
Es wird empfohlen, dass Ihre Tochter beziehungsweise Ihr Sohn vor dem Untersuch den Jugendfragebogen (HTML) ausfüllt (freiwillig).

Wer trägt die Kosten?

Kindergarten

Die Kosten für die Eintrittsuntersuchung werden von der Krankenkasse übernommen. Der Selbstbehalt und allfällige Kosten bis zur Erreichung der Franchise sind durch die Eltern zu tragen.

Ideal ist, wenn die Arztpraxis im Kanton Aargau ist. Findet der Untersuch in einem anderen Kanton statt, kann dies mehr kosten. Diese Mehrkosten müssten die Eltern übernehmen. Eine Untersuchung im Ausland ist nicht erlaubt.

Oberstufe

Die Kosten für die 20-minütige Austrittsuntersuchung werden von der Wohngemeinde der beziehungsweise des Jugendlichen übernommen. Sie erhalten einen Gutschein von der Schule.

Es können zusätzliche Kosten verrechnet werden, wenn:

  • Die Untersuchung und Beratung länger als 20 Minuten dauern
  • Impfungen durchgeführt werden

Prüfen Sie, ob diese zusätzlichen Kosten von der Krankenkasse Ihres Kindes übernommen werden. Der Selbstbehalt und allfällige Kosten bis zur Erreichung der Franchise sind durch die Eltern zu tragen.

Ideal ist, wenn die Arztpraxis im Kanton Aargau ist. Findet der Untersuch in einem anderen Kanton statt, kann dies mehr kosten. Diese Mehrkosten müssten die Eltern übernehmen. Eine Untersuchung im Ausland ist nicht erlaubt.

Welcher Arzt führt die ärztliche Vorsorgeuntersuchung durch?

Die beiden Vorsorgeuntersuchungen werden in der Regel von der eigenen Kinder- oder Hausärztin beziehungsweise vom eigenen Kinder- oder Hausarzt durchgeführt. Die Schule überprüft dies mit den eingereichten Bestätigungen beziehungsweise Gutscheinkopien.

Kinder und Jugendliche, die bis zum kommunizierten Zeitpunkt keine Untersuchung hatten, werden von der Schulärztin oder vom Schularzt zur Vereinbarung eines Termins kontaktiert.

Es macht keinen Unterschied, wer die Untersuchung durchführt. Es wird immer das Gleiche nach einem standardisierten Verfahren untersucht.

Was geschieht mit den Gesundheitsdaten?

Die Ärztin oder der Arzt dokumentiert die erhobenen Daten (Grösse, Gewicht etc.) auf einem anonymen Befundblatt. Die Eltern beziehungsweise der/die Jugendliche erhalten eine Kopie des Befundblatts. Eine weitere Kopie des Befundblatts schickt die Ärztin oder der Arzt an das Departement Gesundheit und Soziales (Kantonsärztlicher Dienst). Dort werden die Daten pro Schuljahrgang für statistische Zwecke ausgewertet. So kann die allgemeine Gesundheitsentwicklung der Schulkinder im Kanton Aargau über die Jahre beobachtet werden.

Was ist die Aufgabe der Schulärztin beziehungsweise des Schularztes?

Jede öffentliche und private Schule hat eine Schulärztin oder einen Schularzt. Sie oder er berät Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrpersonen sowie Eltern zu Themen rund um Gesundheit und Schule. Sie sind auch wichtige Ansprechpersonen bei Fragen zur Gesundheitsförderung und Prävention an Schulen (z. B. Ernährung, Bewegung, psychische Gesundheit).

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