Die Auswertung des Verkehrsmodells hat ergeben, dass die Umfahrung Mellingen mit flankierenden Massnahmen begleitet und unterstützt werden muss. Sie haben zum Ziel, die Siedlung vom Durchgangsverkehr zu entlasten, die Altstadt jedoch weiterhin zugänglich zu halten. Zudem unterstützen die Massnahmen die Entwicklung Mellingens an der Birrfeld- und Lenzburgerstrasse im Anschluss an die Altstadt und ermöglichen die Förderung des öffentlichen Verkehrs sowie des Velo- und Fussgängerverkehrs.
Flankierende Massnahmen Abschnitt 1
Altstadt
In Abstimmung mit dem Gemeinderat Mellingen wird der Durchgangsverkehr durch die Altstadt mit Hilfe von Sperrzeiten zu den Hauptverkehrszeiten beschränkt. Von der Regelung ausgenommen sind öffentliche Busse und Zubringer zur Altstadt. Während der übrigen Zeiten ist die Durchfahrt für Personenwagen möglich. Für Last- und Gesellschaftswagen ist die Durchfahrt ganztags generell verboten.
Die Stadt Mellingen wird die Hauptgasse nach Inbetriebnahme der Umfahrungsstrasse entsprechend den bereits neu gestalteten Seitenstrassen sanieren.
Birrfeldstrasse, Lindenplatz, Lenzburgstrasse
Mit der Realisierung des Abschnitts 1 werden die Birrfeld- und Lenzburgerstrasse an die geänderte Verkehrsbelastung angepasst.
- Auf Höhe der Kreuzung Büblikerweg/Zeughausstrasse wird eine Einfahrtspforte mit Mittelzone angeordnet. Ab der Einmündung Salzmattstrasse wird die Mittelzone mittels Markierung bis zum Kreisel Lindenplatz und von dort bis an den Knoten St. Antoni geführt.
- Der Kreisel Lindenplatz wird in seiner aktuellen Form und Gestaltung belassen.
- Dem Langsamverkehr wird mit Fussgängerstreifen und Mittelinseln als Querungshilfen Rechnung getragen.
Zentralplatz
Die Beziehung Bahnhofstrasse (K 268)–Stetterstrasse (K 414) wird vortrittsberechtigt. Dies wird mit baulichen Massnahmen gegenüber der Hauptgasse betont.
Signalisation/Wegweisung
Der Verkehr wird mit Vorwegweisern und Signalen an den Knotenpunkten auf die Umfahrungsstrasse geführt. Die Sperrung der Altstadt wird am Lindenplatz und Zentralplatz mittels Wechselsignalisation angezeigt.
Nach Inbetriebnahme des Abschnitts 1 wird ein Verkehrsmonitoring durchgeführt, mit dem die Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden kann.
Flankierende Massnahmen Abschnitt 2
Birrfeldstrasse, Lindenplatz, Lenzburgstrasse
Mit Inbetriebnahme des Abschnitts 2 werden die Birrfeldstrasse (ab der Einmündung Salzmattstrasse über den Kreisel Lindenstrasse) und in der Fortsetzung die Lenzburgerstrasse (bis zum Knoten St. Antoni) zu Gemeindestrassen herabgestuft und in Tempo-30-Zonen umgewandelt.
Knoten St. Antoni
Durch Optimierung der Vorsortierung und der Grünzeiten an der Lichtsignalanlage St. Antoni kann die Attraktivität der Umfahrung gesteigert und der Verkehr aktiv gesteuert werden.
Signalisation/Wegweisung
Durch Vervollständigung und Aktualisierung der Signalisation wird der Verkehr auch auf den zweiten Abschnitt der Umfahrungsstrasse geführt. Die Sperrung der Altstadt wird am Lindenplatz und Zentralplatz mit Wechselsignalen angezeigt.
Nach Inbetriebnahme der Umfahrung wird ein Verkehrsmonitoring durchgeführt, mit dem die Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden kann.