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Umfahrung Mellingen: Anpassung des kantonalen Richtplans bezüglich Verbrauch an Fruchtfolgeflächen :
Öffentliche Anhörung vom 8. Mai bis 7. Juli 2017

Während der Planungen zur Umfahrung Mellingen wurde der Verbrauch an Fruchtfolgefläche mit zunehmender Planungstiefe konkretisiert. Ging man anfänglich von einem Verbrauch von weniger als 3 Hektaren aus, sind es nun jedoch 4,34 Hektaren, die eine Anpassung des Richtplans erforderlich machen. Die öffentliche Auflage für die Anhörung findet vom 8. Mai bis 7. Juli 2017 statt.

Mit der Festsetzung der Umfahrung Mellingen im kantonalen Richtplan wurde ein Verbrauch von 2,7 Hektaren Fruchtfolgefläche für die gesamte Massnahme erwartet. Mit den detaillierten Planungen und der Projektänderung in Abschnitt 1, die eine geringfügige Verschiebung der Strassenachse aus dem BLN-Objekt 1305 in die benachbarte Landwirtschaftsfläche bewirkt, stieg der Verbrauch auf 4,34 Hektaren. Damit liegt er über der Schwelle von 3,0 Hektaren pro Gesamtmassnahme, für die ein Richtplaneintrag erforderlich ist.

Mit der vorliegenden Änderung des Richtplans kommt der Kanton dieser Forderung nach. Inhaltlich bezieht sich die Anpassung ausschliesslich auf den Verbrauch an Fruchtfolgeflächen, der den Schwellenwert von 3 Hektaren übersteigt.

Die Richtplanänderung wird gemäss §§ 3 und 9 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen in einem gemeinsamen Vernehmlassungs- / Anhörungs- / Mitwirkungsverfahren vom 8. Mai bis 7. Juli 2017 öffentlich in den Gemeinden Mellingen und Wohlenschwil, sowie beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt aufgelegt.

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts können innerhalb der Auflagefrist zur Anpassung des Richtplans Stellung nehmen.

  • Extern
  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt