Fachstelle Häusliche Gewalt
Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Fachstelle Häusliche Gewalt und ihre Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen. Zudem finden Medienschaffende Hinweise für eine sachgerechte und respektvolle Berichterstattung über häusliche Gewalt.
Unser Thema
Wir sind zuständig für dieses Thema.
Fachstelle
Aufgaben
Die Fachstelle Häusliche Gewalt ist die kantonale Kontaktstelle für Fachpersonen bei strategischen Fragen zu häuslicher Gewalt. Sie arbeitet eng mit kantonalen, kommunalen und privaten Institutionen und Behörden zusammen und stellt einen professionellen Umgang mit häuslicher Gewalt im Kanton Aargau sicher. Schwerpunkte der Fachstelle sind:
- Kantonale sowie interkantonale Vernetzung und Zusammenarbeit (u.a. im Rahmen der regierungsrätlichen Kommission)
- Planung und Umsetzung von Massnahmen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Weiterbildung (seit 2023)
- Qualitätssicherung und Controlling von Leistungsvereinbarungen
- Stellungnahmen, Mitberichte
Unser Angebot
Die Fachstelle
- gibt Studierenden Inputs für ihre wissenschaftliche Arbeiten über Häusliche Gewalt.
- stellt Leitfäden und Merkblätter für Fachpersonen zur Verfügung.
- organisiert für private und öffentliche Institutionen Weiterbildungen.
- macht keine Fall-Beratungen. Hilfe findet man hier.
- sensibilisiert die Öffentlichkeit mit Aktionen und Kampagnen.
Team
Wir stellen uns vor:
Mirjam von Felten, Dr. phil.
Mirjam von Felten leitet die Fachstelle mit einem Arbeitspensum von 75%. Sie ist Ihre Ansprechperson bei strategischen Fragen zu häuslicher Gewalt im Kanton Aargau.
mirjam.vonfelten@ag.ch
+41 62 835 14 19
Anwesenheiten Montag bis Donnerstagmorgen
Rahel Degiampietro
Rahel Degiampietro ist verantwortlich für den Aufbau von Weiterbildungsangeboten zu häuslicher Gewalt. Sie plant und führt Weiterbildungen durch. Zusätzlich unterstützt sie die Fachstelle bei diversen Arbeiten. Ihr Arbeitspensum ist 80%.
rahel.degiampietro@ag.ch
+41 62 835 17 91
Anwesenheiten Dienstag bis Freitag
Netzwerk
Eine zentrale Aufgabe der Fachstelle ist die Förderung der Vernetzung. Für einen professionellen Umgang mit häuslicher Gewalt im Kanton Aargau ist die Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen und Behörden ein bedeutender Faktor.
Ziele der Vernetzung sind Informations- und Wissensaustausch, Klärung von Zuständigkeiten, Optimierung der Zusammenarbeit sowie gemeinsame Sensibilisierungsarbeit.
Wichtige Partnerinnen und Partner sind:
Regierungsrätliche Kommission
Die Kommission besteht aus rund 20 Mitgliedern öffentlicher und privater Institutionen und Fachpersonen, die operativ oder in leitenden Funktionen mit häuslicher Gewalt konfrontiert sind. Die Fachstelle Häusliche Gewalt hält das Präsidium inne.
Die Kommission hat zum Ziel, einen professionellen Umgang mit häuslicher Gewalt im Kanton Aargau sicherzustellen. Bei Bedarf berät sie den Regierungrat.
Mehr zu den Aufgaben der Kommission und deren Zusammensetzung finden Sie hier(öffnet in einem neuen Fenster).
Netzwerk Zwangsheirat Aargau
Im Kanton Aargau hat sich 2019 ein Netzwerk mit involvierten Behörden und Stellen gebildet, um Betroffene optimal zu unterstützen.
Die Mitglieder des Netzwerkes treffen sich 1-2 Mal jährlich zu einer Arbeitsssitzung. Die Fachstelle Häusliche Gewalt plant und führt die Sitzungen durch.
PartnerInnen und Partner des Netzwerkes sind:
Kantonspolizei Aargau, Verband Aargauer Regionalpolizeien, Anlaufstelle Integration Aargau, Anlaufstelle gegen Häusliche Gewalt, Frauenhaus Aargau Solothurn, Opferberatung Aargau, Fachstelle Sexuelle Gesundheit Aargau, Fachperson aus dem Bereich Anwaltschaft und die national tätige Fachstelle Zwangsheirat.
- Ehe arrangiert, Frau vergewaltigt. AZ vom 2. September 2024 (PDF, 1 Seite, 111 KB)
- Zwangsheiraten sind verboten - dennoch geschehen sie zu oft. SRF vom 23. Dezember 2022(öffnet in einem neuen Fenster)
- Zwangsheirat in den Schulferien. NZZ vom 2. August 2022(öffnet in einem neuen Fenster)
- Basler Appellationsgericht befasst sich mit Zwangsheirat und roher Familiengewalt. AZ vom 1. Juli 2020(öffnet in einem neuen Fenster)
Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt

Die Fachstelle Häusliche Gewalt ist Mitglied der Schweizerischen Konferenz gegen häusliche Gewalt (SKHG). Die Konferenz ist ein Zusammenschluss der kantonalen Interventions-, Fach- und Koordinationsstellen gegen häusliche Gewalt. Sie stellt den Informationsaustausch zwischen den Kantonen sicher und fördert die interkantonale Zusammenarbeit.
Mehr Informationen zur Schweizerischen Konferenz gegen häusliche Gewalt finden Sie hier(öffnet in einem neuen Fenster).
Informationen für Medien
Kommunikation über häusliche Gewalt
Die Art und Weise, wie in den Medien über Vorfälle häuslicher Gewalt berichtet wird, beeinflusst die Lesenden stark. Um Nachahmungstaten zu verhindern, ist eine sorgfältige Berichterstattung wichtig.
Die folgenden Artikel setzen sich mit der Berichterstattung über häusliche Gewalt auseinander:
- "Der Begriff Familiendarma verharmlost die Gewalt massiv." SRF vom 15. März 2023(öffnet in einem neuen Fenster)
- "Das Problem ist nicht der individuelle Mann, sondern unsere Vorstellung von Männlichkeit." Republik vom 5. Januar 2023.(öffnet in einem neuen Fenster)
- Wer sorgfältig schreibt, kann Leben retten. Tagesanzeiger vom 28. September 2019 (PDF, 1 Seite, 1,9 MB)
Warum der Begriff "erweiterter Suizid" in der Berichterstattung nicht verwendet werden sollte:
Der Begriff stammt ursprünglich aus der Psychiatrie und wird in diesem Kontext häufig verwendet. Dadurch hat er auch in den Medien Verwendung gefunden – meist in Zusammenhang mit Mehrfachtötungen in Familien. Von einem "erweiterten Suizid" zu sprechen ist jedoch irreführend, weil er von falschen Tatsachen ausgeht. Eine suizidale Handlung setzt das Einverständnis der Getöteten voraus, dies ist aber in der gegebenen Konstellation nicht der Fall. Geeigneter ist es, von (Mehrfach)Mord mit anschliessendem Suizid zu sprechen.
Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) hat einen Leitfaden zur verantwortungsvollen Berichterstattung herausgegeben.
Istanbul-Konvention und Medien
Am 1. April 2018 ist das Übereinkommen zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) für die Schweiz in Kraft getreten.
Eine Verpflichtung des Übereinkommens richtet sich an die Medienschaffenden. Artikel 17 regt zu einer sensiblen, würdevollen, stärkenden und sachlichen Berichterstattung an:
"Die Vertragsparteien ermutigen den privaten Sektor, den Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien und die Medien, sich unter gebührender Beachtung der freien Meinungsäusserung und ihrer Unabhängigkeit an der Ausarbeitung und Umsetzung von politischen Massnahmen zu beteiligen sowie Richtlinien und Normen der Selbstregulierung festzulegen, um Gewalt gegen Frauen zu verhüten und die Achtung der Würde zu erhöhen."
Istanbul-Konvention
Umsetzung im Kanton Aargau

Häusliche Gewalt ist keine Privatsache und kann in keinem Fall toleriert werden. Deshalb hat der Aargauer Regierungsrat 13 Massnahmen entwickelt, um häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen im Kanton Aargau weiter einzudämmen. Daran beteiligt sind das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) und die beiden Departemente Bildung, Kultur und Sport (BKS) sowie Gesundheit und Soziales (DGS). Die Umsetzung des Massnahmenplans startete in der zweiten Jahreshälfte 2022. Ziel ist, bis Ende 2026 alle Massnahmen umzusetzen.
Medienkonferenz vom 1. September 2022