Kommission Häusliche Gewalt
Die Kommission berät den Regierungsrat in Fragen zu häuslicher Gewalt. Ziel der Kommission ist ein professioneller Umgang mit häuslicher Gewalt im Kanton Aargau.
Die Kommission setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von öffentlichen oder privaten Institutionen (mit Leistungsvereinbarung oder Betriebsbewilligung) oder Fachpersonen zusammen, die operativ, wissenschaftlich oder in leitenden Funktionen mit häuslicher Gewalt im Kanton Aargau befasst sind. Die Kommission wird von der Leitung der Fachstelle Häusliche Gewalt (DVI) präsidiert.
Zusammensetzung
Als Mitglieder der Kommission Häusliche Gewalt für die Amtsdauer vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2029 sind gewählt:
Präsidentin
von Felten Brönnimann Mirjam, Dr. phil., Leiterin der Fachstelle Häusliche Gewalt, Aarau
Mitglieder
- Eberle Désirée, Jugendpsychologischer Dienst, Aarau
- Gossner Katrin, Departement Bildung, Kultur und Sport, Aarau
- Hubschmid Rosmarie, Frauenhaus Aargau-Solothurn
- Koller Jessica, Staatsanwältin, Lenzburg
- Leuenberger, Rahel, Schulpsychologischer Dienst, Wohlen
- Lischer Adrian, Verband Aargauer Regionalpolizeien, Aarau
- Loosli Claudia, Tel. 143 – Die Dargebotene Hand, Aarau
- Lüthi Elisabeth, Fachstelle Alter und Familie, Aarau
- Meier Yvonne, Dr. iur., Rechtsanwältin, Baden
- Mezzera Tanya, ags Suchtberatung, Lenzburg
- Niggli Rico, Departement Gesundheit und Soziales, Aarau
- Puleo Michele, Anlaufstelle Integration Aargau, Aarau
- Roos Isabelle, Psychiatrische Dienste Aargau, Brugg
- Rutschmann Petra, Familiengerichte, Baden
- Schäpper Tosca, Amt für Migration und Integration, Aarau
- Schempp Martin, Kinderschutzgruppen, Aarau
- Scherrer Franco, Kantonspolizei Aarau, Aarau
- Schmid Monica, Sozialdienste der Gemeinden, Windisch
- Stoltenberg Korina, Opferberatung Aargau, Aarau
- Wey Sandra, Jugend- und Familienberatung, Laufenburg
- Wyss Claudia, Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt, Aarau
Aufgaben
Die Kommission
- fördert die Kooperation und Vernetzung zwischen den beteiligten Institutionen
- erarbeitet und stellt eine gemeinsame Ausrichtung in den Bereichen Prävention und Intervention bei häuslicher Gewalt sicher
- beobachtet die Interventionspraxis und erkennt Schwachstellen
- nimmt neue Entwicklungen wahr
- begleitet die Fachstelle bei der Planung und Umsetzung von Massnahmen; dazu gehört insbesondere die Optimierung von Schwachstellen im Interventionsverlauf
- evaluiert die Wirkungsweisen der umgesetzten Massnahmen
- gewährleistet den Austausch und Transfer von Wissen und Know-how; dazu gehört auch, dass neue Erkenntnisse aus Praxis und Wissenschaft in die operative Tätigkeit einfliessen
Die Förderung der Kooperation und Vernetzung unterstützt die Zusammenarbeit und stärkt das gegenseitige Verständnis für die je spezifische Sicht- und Vorgehensweise der einzelnen Institution. Damit kann effektiv, effizient und nachhaltig gegen alle Formen von häuslicher Gewalt vorgegangen werden.
Rechtliche Grundlagen
Die Kommission Häusliche Gewalt basiert auf dem Beschluss des Regierungsrats vom 7. September 2011, den Runden Tisch als regierungsrätliche Kommission weiterzuführen.