Berufsausübungsbewilligungen
Sie finden untenstehend eine abschliessende Liste der Berufe, für welche im Kanton Aargau eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung eingeholt werden muss. Die Zulassung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) können Sie gleichzeitig mit Ihrer Berufsausübungsbewilligung beantragen. Der Bewilligungsprozess läuft über das Portal Sirona. Untenstehend finden Sie bei Ihrem entsprechenden Beruf einen Schnelleinstieg. Für Personen, welche im komplementärmedizinischen und alternativen Bereich tätig sind, finden sich entsprechende Informationen bei den Berufen Tierärztin/Tierarzt und Naturheilpraktikerin/Naturheilpraktiker.