Bei Neubauten müssen Schutzräume erstellt werden. Diese Regelung gilt für Wohnhäuser, Spitäler, Alters- und Pflegeheime.
In Neubauten von Wohnhäusern mit mehr als 38 Zimmern (respektive ab 25 Schutzplätzen) ist es obligatorisch, einen Schutzraum zu erstellen. Ausnahmefälle sind Bauten, bei denen aus bautechnischen Gründen (z.B. ohne Kellergeschoss) keine Schutzräume gebaut werden können. Gemeinden mit genügend vollwertigen Schutzräumen, das heisst mit einem Deckungsgrad von über 110%, können beim Kanton die Befreiung vom Schutzraumbau beantragen. Nach der Bewilligung bezahlen die Bauherren einen Ersatzbeitrag in der Höhe von 400 Franken pro erforderlichem Schutzplatz.
Steuerung Schutzraumbau
Unter diesem Link finden Sie die vom Schutzraum befreiten Gemeinden:
Steuerung Schutzraumbau (öffnet in einem neuen Fenster)
Im Pflegebereich (Spitäler sowie Alters- und Pflegeheime) müssen die Schutzräume in jedem Fall erstellt werden. Pro Patientenbett ist ein Schutzplatz nötig. Die Leistung eines Ersatzbeitrags ist nicht möglich.
Projektgenehmigung für Pflichtschutzräume
Beurteilung der Schutzraumpflicht ab 1. Januar 2007 gemäss Verordnung über den Zivilschutz (ZSV) vom 5. Dezember 2003.
Ablauf
Die Projektgenehmigung muss schriftlich bei der Gemeinde eingereicht werden.
Fristen & Termine
Keine Fristen oder Termine angegeben
Kosten
Keine Kosten angegeben
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Ersatzabgabe für nichtgebaute Schutzräume leisten
Eine Ersatzabgabe muss geleistet werden, sofern bei einem Neubau kein Schutzraum gebaut wird.
Ablauf
Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Vollständige Baugesuchsakte
Fristen & Termine
Der Antrag muss mit der Baueingabe an die Gemeinde – zur Weiterleitung an die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz, Kanton Aargau – eingereicht werden.
Kosten
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Antrag zur Freigabe von Ersatzbeiträgen
Die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz, Sektion Koordination Zivilschutz, ist zuständig für die Freigabe von Ersatzbeiträgen.
Ablauf
Bitte reichen Sie das vollständig ausgefüllte und unterzeichente Formular "Antrag zur Freigabe von Ersatzbeiträgen" mit der Kostenzusammenstellung inklusive Rechnungskopien (elektronische Zustellung möglich) ein.
Bitte beachten Sie, dass für die Verwendung von Ersatzbeiträgen auf Stufe Gemeinde der Antrag "Gemeinde" und auf Stufe Kanton der Antrag "Kanton" verwendet werden muss.
Fristen & Termine
Ab dem 1. Januar 2015 werden nur noch Anträge akzeptiert, sofern die Erfolgsrechnung nach den Vorgaben nach Rechnungsmodell HRM2 vorliegen.
Kosten
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Meldung Baubeginn (Schnurgerüstabnahme)
Die Meldung der Schnurgerüstabnahme durch die Bauverwaltung der Gemeinde löst die Rechnungsstellung für die Ersatzabgaben durch die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz aus.
Ablauf
Die Bauverwaltungen melden die Abnahme des Schnurgerüsts der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz. Diese löst die Rechnungsstellung für die Ersatzabgabe aus.
Fristen & Termine
Diese Meldung muss dringend vor Baubeginn erfolgen.
Kosten
Keine Kosten angegeben
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Periodische Schutzraumkontrolle
Schutzräume müssen von den Eigentümern gewartet und unterhalten werden. Die Gemeinden des Kantons Aargau haben den Zivilschutz beauftragt, die Betriebsbereitschaft und den Zustand der Schutzräume regelmässig zu kontrollieren. Diese Periodische Schutzraumkontrolle (PSK) und findet alle 10 Jahre statt.
- Periodische Schutzraumkontrolle: Checkliste für Hauseigentümer (PDF, 17 Seiten, 1.8 MB)
- Beurteilung der Schutzraum-Baupflicht für Neubauten von Wohnhäusern ab 1.1.2012 (Schema) (PDF, 1 Seite, 38 KB)
- Erläuterung zum Schema Schutzraum-Baupflicht (PDF, 3 Seiten, 165 KB)
- Merkblatt für den Unterhalt von Schutzräumen (PDF, 3 Seiten, 253 KB)
- Periodische Schutzraumkontrolle: Bewertungsdefinitionen (PDF, 2 Seiten, 36 KB)
- Merkblatt zur Vorbereitung der Periodischen Schutzraumkontrolle (PDF, 2 Seiten, 112 KB)
- Merkblatt Ersatz Lüftungssystem (PDF, 2 Seiten, 46 KB)
- Gesuch um die Erneuerung vom Lüftungssystem (XLSX, 2 Seiten, 58 KB)
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
- Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz BZG (SR 520.1) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Zivilschutzverordnung ZSV (SR 520.11) (öffnet in einem neuen Fenster)
Kantonsebene
- Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Aargau BZG-AG (SAR 515.200) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau BZV-AG (SAR 515.211) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Gebühren in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Zivilschutz (SAR 301.151) (öffnet in einem neuen Fenster)