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Beurteilung der Schutzraumpflicht ab dem 1. Januar 2022 gemäss Verordnung über den Zivilschutz (ZSV) vom 11. November 2020

Nachfolgende Unterlagen werden zwingend benötigt, dass das Projekt bearbeitet werden kann

  • Projektgenehmigungsformular (für jeden Schutzraum und jede Objekt-Nr. ein separates Formular
1x
  • Situationsplan 1:500 oder 1:1000 (mit Angaben wie: Lage Schutzraum, Fluchtröhre und Notausstieg, Trümmerbereich)
1x
  • Sämtliche Projektpläne des Gebäudes (Grundrisse, Schnitte, Fassaden mit Lage des Schutzraumes 1:100 oder 1:50)
1x
  • Schutzraumplan 1:50 (Architektenplan mit Massangaben)
    - Anordnung der Liegestellen, Aborte und Beleuchtung
    - Ventilationsaggregat und Überdruck-/Explosionsschutzventil-Komponenten mit Vermassung
    - Schutzraumfremde Leitungen und Apparate: Lage, Dimension und Material (Kalt-, Warm-, Heiz- und Abwasserleitungen)
    - Datenblätter, Lieferscheine zu BZS geprüften Komponenten (Deckenleuchten, Bodenabläufe etc.)
2x
  • Unterlagen aus Vorbesprechungen (sofern vorhanden)
1x
  • Statische Berechnung (Armierungsannahme und Traglastnachweis), Schalungs- und Armierungspläne mit Eisenlisten können später eingereicht werden, jedoch spätestens 4 Wochen vor Baubeginn.
2x