Eine Ersatzabgabe muss geleistet werden, sofern bei einem Neubau kein Schutzraum gebaut wird.
Ersatzabgabe für nicht gebaute Schutzräume leisten
Antrag_zur Leistung_einer_Ersatzabgabe (XLSM, 2 Seiten, 92 KB)
Gebührenverordnung (PDF, 14 Seiten, 200 KB)
Der Antrag muss vollständig mit der Baueingabe an die Gemeinde – zur Weiterleitung an die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz, Kanton Aargau – eingereicht werden.