Beurteilung der Schutzraumpflicht ab dem 1. Januar 2022 gemäss Verordnung über den Zivilschutz (ZSV) vom 11. November 2020
Für die TWS-Projektgenehmigung werden die nachfolgenden Unterlagen benötigt:
Baueingabe: Die Projektgenehmigung muss bei der Gemeinde eingereicht werden.
TWS Projektgenehmigung und Schlusskontrolle (XLSX, 2 Seiten, 169 KB)