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Dossiers & Projekte

Sozialpolitische Planung

Eine sich rasch wandelnde Gesellschaft, demografischer Wandel, Veränderungen der Wirtschaft und damit verbundene zunehmend heterogene Arbeitsverhältnisse – diese wachsende Komplexität stellt neue Anforderungen an die Sozialpolitik.

Der Regierungsrat hat 2011 das Departement Gesundheit und Soziales beauftragt, in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen eine Sozialpolitische Planung zu erstellen. Die Erarbeitung geschah in zwei Phasen: Bis 2012 wurde der Sozialbericht erarbeitet. Er zeigt die soziale Lage der Bevölkerung im Kanton Aargau auf und eruiert den Handlungsbedarf für die Sozialpolitik der Zukunft. In der Folge hat das Departement Gesundheit und Soziales in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen die Sozialplanung entwickelt und dem Grossen Rat zum Beschluss unterbreitet. Im Herbst 2015 stimmte der Grosse Rat der Sozialplanung zu.

Die Sozialplanung ist ein Planungsbericht nach § 8 des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF). Sie bildet gerade in finanziell schwierigen Zeiten einen Orientierungsrahmen und hilft dabei, sachlich fundierte, nachhaltige und in ihrer Gesamtheit kohärente Entscheidungen in der Sozialpolitik zu treffen. Die Sozialplanung entwirft eine neue Sozialpolitik, welche die Menschen nicht nur fördert, sondern von ihnen auch fordert, Eigenverantwortung für sich und ihre Umgebung zu übernehmen.

Der Regierungsrat zeigt in der Berichterstattung zur Sozialplanung vom 12. Februar 2024 den Umsetzungsstand der Massnahmen der Sozialplanung auf. Er stellt darin wichtige Entwicklungen in den Stossrichtungen dar und beurteilt, inwieweit die aktuelle Sozialpolitik mit den formulierten Zielen der Sozialplanung von 2015 übereinstimmt. Der Regierungsrat plant die Veröffentlichung einer weiteren Berichterstattung im Jahr 2028.