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Berichterstattung zur Sozialplanung des Kantons Aargau

Am 20. Oktober 2015 hat der Grosse Rat die Sozialplanung (SOPLA) verabschiedet. Der Regierungsrat erstattet dem Grossen Rat mit der vorliegenden Botschaft Bericht und setzt die Motion der SP-Fraktion vom 7. Januar 2020 betreffend Bericht 2020 zur Sozialplanung (20.8) um. Darin zeigt der Regierungsrat den Umsetzungsstand der SOPLA-Massnahmen auf, stellt wichtige Entwicklungen dar und beurteilt, inwieweit die aktuelle Sozialpolitik mit den formulierten Zielen der SOPLA 2015 übereinstimmt.

Ziel der Sozialplanung (SOPLA) ist die Stärkung der staatlichen Leistungsfähigkeit und die Erhöhung der Effektivität sowie die Reduktion oder Stabilisation des Kostenwachstums in der sozialen Wohlfahrt. Die SOPLA verfolgt 10 Ziele und ist in 7 thematische Stossrichtungen aufgeteilt, die wiederum in 18 Strategien unterteilt sind. Diese 18 Strategien sollen mit 28 Massnahmen angegangen werden. Die jeweils federführenden Departemente sind für die Umsetzung dieser Massnahmen zuständig.

"Runder Tisch Sozialpolitik" als Informationsquelle

Mit der Berichterstattung schliesst der Regierungsrat die erste Phase der SOPLA auf Ende 2023 ab. Im Bericht an den Grossen Rat zeigt der Regierungsrat auf, welche Massnahmen aus der ursprünglichen Sozialplanung 2015 bereits umgesetzt und ob weitere Massnahmen für die zukünftige Sozialpolitik im Kanton aufgrund aktueller Entwicklungen notwendig sind. In der Anfang 2024 angelaufenen Phase 2 der SOPLA soll der am 25. Oktober 2022 eingeführte "Runde Tisch Sozialpolitik" jährlich stattfinden. Gemeinde- und Kantonsvertretungen sowie Fachpersonen von zivilgesellschaftlichen Organisationen setzen sich in diesem Rahmen vertieft mit den Entwicklungen und den zukünftigen Herausforderungen in der kantonalen Sozialplanung auseinander. Der Runde Tisch bildet eine wichtige Informationsquelle im Hinblick auf die Erarbeitung der nächsten Berichterstattung, die der Regierungsrat für das Jahr 2028 plant. Zudem ermöglicht der Runde Tisch die Vernetzung der involvierten Akteure. Der Berichterstattung liegt ein Massnahmenblatt bei, das sämtliche Umsetzungsmassnahmen umfasst: die übernommenen beziehungsweise weiterlaufenden Massnahmen aus der SOPLA-Phase 1 sowie die neuen Massnahmen für die SOPLA-Phase 2.

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