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Strategien für die Aargauer Sozialpolitik :
Regierungsrat hat Botschaft und Planungsbericht verabschiedet

Nach dem ersten Sozialbericht des Kantons Aargau liegt nun die Sozialplanung vor. Der Grosse Rat kann Ziele und Strategien der künftigen Sozialpolitik im Rahmen eines Planungsberichts festlegen. Die Sozialpolitik soll zum einen effizienter und effektiver werden, zum andern soll das Kostenwachstum gebrochen werden.

Wirtschaft und Gesellschaft haben in der jüngeren Vergangenheit tiefgreifende Veränderungen erfahren. Diese führen zu einer grossen Bewährungs- und Belastungsprobe für das Sozialsystem, das unter völlig anderen gesellschaftlichen Prämissen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entwickelt worden ist. Zur Verdeutlichung: Zwischen 1995 und 2010 haben sich die Ausgaben für die soziale Wohlfahrt im Kanton Aargau verdoppelt. Die Ausgaben für die Sozialhilfe sind im Kanton Aargau allein zwischen 2003 und 2013 von 54 Millionen Franken auf 95 Millionen Franken gestiegen.

Ausgabenwachstum bremsen

Angesichts der angespannten finanziellen Lage von Kanton und Gemeinden sind neue Strategien gefordert, um das Ausgabenwachstum zu bremsen und gleichzeitig die allgemeine Wohlfahrt und die soziale Sicherheit zu erhalten. An diesem Punkt setzt die vorliegende Sozialplanung ein. Sie geht vom Grundsatz aus, Menschen und ihr Umfeld zu stärken, damit sie mit den sozioökonomischen Umwälzungen Schritt halten können, nicht auf Dauer ins Hintertreffen geraten und auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. In den verschiedenen thematischen Stossrichtungen (unter anderem Arbeitsmarkt, Familie, Bildung, Alter, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Teilhabe) verfolgt die Sozialplanung konsequent zwei Handlungsansätze, die sich gegenseitig ergänzen: Auf der einen Seite fördert sie die Fähigkeiten von Menschen und räumt ihnen strukturelle Hindernisse aus dem Weg, auf der andern Seite fordert sie mit Nachdruck Eigenständigkeit und Selbstverantwortung ein.

Effizient, effektiv, vorausschauend

Mit dieser Neuorientierung bringt der Regierungsrat seinen Willen zum Ausdruck, in der Sozialpolitik das Kostenwachstum zu dämpfen beziehungsweise zu reduzieren und damit die Kostenneutralität über eine längere Zeitperiode hinweg sicherzustellen. Damit handelt der Regierungsrat in einer Zeit, in der sich die finanzpolitischen Perspektiven stark verschlechtert haben, nachhaltig. Er erachtet den vorliegenden Planungsbericht im aktuellen Kontext als das angemessene politische Instrument, um den notwendigen Diskurs um eine effiziente und effektive sowie vorausschauend handelnde Aargauer Sozialpolitik zu führen.

Eine Sozialpolitik, die die Handlungschancen des Einzelnen stärkt, bläht das Sozialsystem nicht auf, sondern stärkt die Eigenverantwortung des Einzelnen, fordert sie aber auch ein. Je mehr Menschen die soziale und berufliche Integration gelingt, desto weniger sind sie auf Sozialgelder angewiesen. Die so verstandene Sozialpolitik setzt in den Politikbereichen ausserhalb der Sozialpolitik an: In der Bildungs¬politik, Wirtschaftspolitik, Familienpolitik, Gesundheitspolitik und so weiter. Mit 10 Zielen und 18 Strategien strukturiert die Sozialplanung in 7 thematischen Stossrichtungen die zukünftige Sozialpolitik des Kantons Aargau. Dabei baut sie auf den bestehenden Aufgaben und Massnahmen der verschiedenen Politikbereichen auf und skizziert dort, wo es notwendig ist, weitere Massnahmen.

Solide strategische Grundlage schaffen

Die Diskussion der Sozialplanung im Grossen Rat bildet die Grundlage dafür, die Sozialpolitik im Kanton Aargau über das aktuelle Tagesgeschehen hinaus auf eine solide strategische Grundlage zu stellen. Dies erlaubt es dem Kanton, eine ressourcenorientierte Gesamtsicht zur Sozialpolitik und deren Fortentwicklung zu entwickeln sowie nach bedarfsorientierten Prioritäten geeignete Massnahmen zu definieren und in der Folge im Rahmen der Aufgaben- und Finanzplanung im Einzelnen zu beschliessen.

Der Grosse Rat beschliesst die Ziele und Strategien der Sozialplanung. Die Umsetzung der aufgeführten neuen Massnahmen, die sich noch nicht in der Konzeptions- oder Projektphase befinden, werden unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit durch die dafür verantwortlichen Departemente geplant und bei der zuständigen Instanz beantragt. Je nach Entwicklung der finanziellen Lage behält sich der Regierungsrat vor, die Umsetzung der Massnahmen der Sozialplanung stärker zu staffeln.

Die parlamentarische Vorberatung ist vor, die Beratung im Plenum des Grossen Rats nach den Sommerferien geplant.

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Weitere Unterlagen unter folgendem Link: Grosser Rat

  • Departement Gesundheit und Soziales
  • Regierungsrat