Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Grossrätliche Kommission heisst die Sozialplanung inklusive Zielen und Strategien gut

Die Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) hat die Sozialplanung des Kantons Aargau an mehreren Sitzungen intensiv beraten und diskutiert. Der Handlungsansatz des Berichts zur Sozialplanung wird durch eine übergeordnete Zielsetzung ergänzt. Bei zahlreichen Zielen und Strategien wurden Änderungen beschlossen.

Die Kommission GSW unterstützt die Sozialpolitik des Kantons Aargau mit den folgenden grundlegenden Prinzipien: Die Sozialpolitik des Kantons Aargau fördert und fordert die Menschen, garantiert ihre Rechte und fordert die Einhaltung ihrer Pflichten ein. Die Sozialpolitik führt dazu, dass die Menschen ihr Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich führen. Dabei wird erwartet, dass sie sich im Erwerbsalter in den Arbeitsprozess integrieren und dadurch ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit und Eigenverantwortung wahrnehmen. Die Menschen sollen sich in die Gesellschaft integrieren und sie mitgestalten.

Die Kommission GSW erachtet es als sinnvoll, dass die Sozialpolitik des Kantons Aargau die Potenziale des Individuums und nicht seine Defizite ins Zentrum stellt. Dadurch wird auch die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der sozialen Wohlfahrt verbessert. Die Sozialpolitik sorgt zudem dafür, dass möglichst wenig Menschen auf Unterstützung angewiesen sind und senkt folglich das Wachstum der Ausgaben. Sie stellt sicher, dass die zielführende Lösung kostengünstig umgesetzt wird. Sie stimmt die einzelnen sozialen Sicherungssysteme aufeinander ab, eliminiert Schwelleneffekte und Fehlanreize, so dass sich die bezahlte Arbeit lohnt. Schliesslich wird der Missbrauch in den sozialen Sicherungssystemen bekämpft.

Mitberichte

Die Kommissionen für Bildung, Kultur und Sport (BKS), für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) und für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) haben Mitberichte zu einzelnen Strategien und Zielen verfasst. Einen abweichenden Antrag der Kommission VWA unterstützt die federführende Kommission GSW nicht.

Zielsetzungen und Strategien

Die Zielsetzungen mit den Strategien werden mit einigen Änderungsanträgen gutgeheissen. Der von der Kommission VWA eingebrachte Minderheitsantrag will, dass nicht nur die Mehrheit sondern sämtliche Massnahmen mit den bestehenden finanziellen und personellen Ressourcen konzipiert werden müssen. Dieser Antrag wird ebenfalls als Minderheitsantrag der Kommission GSW übernommen.

Der Sozialplanung wird mit 11 gegen 1 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt. Die Vorlage wird voraussichtlich Ende Oktober im Grossen Rat behandelt.

  • Grosser Rat