Limmattalbahn: Weiterführung von Killwangen nach Baden
Am 8. September 2020 hat der Grosse Rat mit deutlichem Mehr die Weiterführung der Limmattalbahn (LTB) von Killwangen nach Baden als Zwischenergebnis in den kantonalen Richtplan aufgenommen. Im nächsten Planungsschritt werden gemeinsam mit dem Regionalplanungsverband Baden Regio und den betroffenen Gemeinden die Vertiefungsarbeiten, mit der Klärung der offenen Fragen aus der öffentlichen Mitwirkung, gestartet. Der nächste Verfahrensschritt ist die Festsetzung der Linienführung im Richtplan.
Weiterführung Limmattalbahn bis Baden: Linienführung und Lage S-Bahn-Haltestelle Wettingen Tägerhard
Die erste Etappe der Limmattalbahn von Zürich-Altstetten bis Killwangen befindet sich im Bau, die Inbetriebnahme bis Killwangen ist für Dezember 2022 geplant. Mit der geplanten Weiterführung von Killwangen nach Baden (und einer Verknüpfung mit der geplanten S-Bahn-Haltestelle Wettingen Tägerhard) soll die LTB im Limmattal zwischen Spreitenbach und Baden:
Kapazität schaffen, damit die zukünftigen Mobilitätsbedürfnisse entsprechend der kantonalen Mobilitätsstrategie mobilitätAARGAU 2016 möglichst umweltfreundlich und platzsparend bewältigt werden können.
schneller und zuverlässiger Zubringer zur S-Bahn sein.
die bestehenden und geplanten Siedlungsschwerpunkte umsteigefrei untereinander verbinden und insgesamt besser mit dem öffentlichen Verkehr erschliessen.
einen Impuls geben, um den Strassenraum entlang des geplanten Tramtrassees aufzuwerten, besonders in den Zentrumsabschnitten von Neuenhof und Wettingen.
Nächste Planungsschritte
Im Vorfeld des Richtplaneintrags hat die im Raumplanungsgesetz vorgeschriebene öffentliche Mitwirkung vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 stattgefunden. Den Auswertungsbericht finden Sie auf dieser Seite unter "Mehr zum Thema".
Aufgrund der Rückmeldungen aus der Bevölkerung werden bis zur Festsetzung für Wettingen Ost nicht nur die ursprünglich vorgeschlagene, sondern auch zwei zusätzliche Varianten der Linienführung zwischen Tägerhard- und Landstrasse untersucht und mit den übrigen kantonalen Interessen sowie den Vorbehalten aus der Bevölkerung abgewogen. Die Basisvariante verläuft zwischen Tägerhard- und Landstrasse durch heutiges Landwirtschaftsland. Die zweite Variante verläuft weitgehend östlich dieser Landwirtschaftsfläche, tangiert aber den Kiesabbau. Die dritte Variante verläuft entlang der Tägerhard- und Halbartenstrasse, also vollständig im bestehenden Siedlungs- und Strassenraum. Die Anzahl und Lage der Haltestellen muss ebenfalls noch konkretisiert werden. Im Rahmen von Vorstudien werden erste Überlegungen zur Gestaltung des Strassenraums in den Zentren von Neuenhof und Wettingen angestellt, damit sich das Tram gut ins Ortsbild einpasst und die Strasse zu einem attraktiven öffentlichen Begegnungsraum wird. Folgende Themen werden in den weiteren Planungsarbeiten berücksichtigt und bis zur Festsetzung (Zeithorizont 2023/2024) geklärt:
Die Machbarkeit von Streckenabschnitten im Mischbetrieb Tram/motorisierter Individualverkehr/Velo/Fussverkehr, besonders über die Hochbrücke und den Schulhausplatz in Baden, aber auch in den Zentren von Neuenhof und Wettingen
Sicherstellen von Leistungsfähigkeit und Stabilität im regionalen Strassennetz
Optimale Verknüpfung von LTB und Busnetz zu einem dichten und attraktiven öV-Gesamtangebot
Aufzeigen der Auswirkungen innerhalb der rechtsgültigen Baulinien für den Bau des Trassees zwischen den Fassaden in den Ortszentren
Vorkehrungen zum Grundwasser- und Lärmschutz
Abstimmung mit der Landschaftsspange Sulperg-Rüsler
Finanzierung
Sollte es zu einer Realisierung der LTB kommen, trägt der Kanton die Investitionskosten über die Spezialfinanzierung öV-Infrastruktur. Dazu gehört nicht nur der Bau von Gleis, Fahrleitung und Haltestellen, sondern auch die Anpassungen im Strassenquerschnitt von Trottoir-Aussenkante bis Trottoir-Aussenkante sowie die Knoten inklusive Anpassungen der bestehenden, unterirdischen Werkleitungen. Auf die Gemeinden entfallen Kosten für den Zugang zu den Haltestellen, Veloabstellanlagen und Mehrwertbeiträge an die neu zu bauenden Werkleitungen. Auch die ungedeckten Betriebskosten werden vom Kanton finanziert – Gemeindebeiträge an das öV-Angebot gibt es seit 2018 nicht mehr. Ebenfalls können im Rahmen der Agglomerationsprogramme vom Bund Gelder für das Tram sowie für flankierende Massnahmen beantragt werden.
Neue Haltestellen in Wettingen und Spreitenbach
Einen direkten Zusammenhang mit der Limmattalbahn-Tramstrecke haben zwei weitere Vorhaben, die vom Grossen Rat ebenfalls als Zwischenergebnis in den kantonalen Richtplan aufgenommen wurden: Die zukünftige SBB-Haltestelle Wettingen Tägerhard soll S-Bahn, Bus und Limmattalbahn miteinander verknüpfen und den geplanten Wohnschwerpunkt Tägerhard-Ost optimal an den öV anbinden. Im Osten von Spreitenbach soll eine zukünftige Haltestelle der Limmattalbahn langfristig eine dichte, urbane Wohn- und Gewerbenutzung ermöglichen.
Das Limmattal gehört zu den dynamischsten Regionen der Schweiz. Damit sich die Städte und Gemeinden qualitativ weiter entwickeln können, ist ein Ausbau des öffentlichen Verkehrs notwendig. Die Limmattalbahn verbindet ab Ende 2022 Zürich-Altstetten, Schlieren, Urdorf, Dietikon, Spreitenbach und Killwangen miteinander und schlägt eine Brücke zwischen den Kantonen Zürich und Aargau.
Verbindung zum Regionalen Gesamtverkehrskonzept Ostaargau
Eine enge inhaltliche Verknüpfung besteht zwischen der Weiterführung der Limmattalbahn bis Baden und dem regionalen Gesamtverkehrskonzept (rGVK) Ostaargau.