Unterabteilung Asyl
Die Unterabteilung Asyl ist Teil des Kantonalen Sozialdienstes und übernimmt zentrale Aufgaben im Bereich der Unterbringung, Betreuung und Unterstützung von Personen im Asylwesen. Die Zuständigkeiten sind gesetzlich geregelt und unterscheiden sich je nach Aufenthaltsstatus. Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen zu den Aufgaben der Unterabteilung sowie zur Betreuung und Begleitung von Personen in kantonalen Unterkünften zusammengefasst.
Aufgaben und Zuständigkeiten
Der Kanton ist gesetzlich verpflichtet, Asylsuchende mit Ausweis N sowie ausreisepflichtige Personen unterzubringen, zu betreuen und zu unterstützen (§ 17a Abs. 1 des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes [SPG]). Für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer (Ausweis F VA) und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung (Ausweis S) sind die Gemeinden zuständig (§ 17a Abs. 2 SPG). Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (Ausweis F FL) und anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B) haben freie Wohnsitzwahl im Kanton.
Die Unterabteilung Asyl kümmert sich um die Organisation und den Betrieb von kantonalen Unterkünften für Asylsuchende und ausreisepflichtige Personen. In diesen Unterkünften werden die Bewohnerinnen und Bewohner durch Betreuungspersonen der Sektion Betreuung Asyl begleitet. Während ihres Aufenthalts erhalten sie materielle Unterstützung.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die sich während des laufenden Asylverfahrens in einer kantonalen Unterkunft befinden, werden – wenn möglich – in spezielle Einschulungsvorbereitungskurse (EVK) aufgenommen. Diese Kurse bereiten sie auf den Eintritt in die Volksschule vor und fördern insbesondere den Erwerb der deutschen Sprache.
Die Unterabteilung Asyl stellt zudem die medizinische Grundversorgung für alle Personen im Asylbereich sicher – dazu gehören Asylsuchende (Ausweis N), vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer (Ausweis F VA), ausreisepflichtige Personen sowie Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung (Ausweis S).