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Bildung

Volksschule

In der Regel besuchen schulpflichtige Kinder und Jugendliche aus dem Asylbereich während ihres Aufenthalts in einer kantonalen Unterkunft einen Einschulungsvorbereitungskurs (EVK). Anschliessend treten sie in die öffentliche Schule beziehungsweise den Kindergarten ein. Dort werden sie gezielt beim Erwerb von Deutsch als Zweitsprache unterstützt. Auch verschiedene ausserschulische Förderangebote stehen Schülerinnen und Schülern aus dem Asylbereich offen.

Der Einschulungskurs (EVK) dient der Vorbereitung der Kinder und Jugendlichen auf den Eintritt in die öffentliche Schule. Er wird vom Kantonalen Sozialdienst organisiert. Der Besuch des EVK ist auf sechs Monate beschränkt.

In der Volksschule haben auch geflüchtete Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrem Status das Recht, ein Schulungsangebot zu besuchen, das ihren Fähigkeiten entspricht. Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache nicht Deutsch ist und die mit noch unzureichenden Deutschkenntnissen in die Volksschule eintreten, werden speziell gefördert. Spezielle Angebote für spät immigrierte Schülerinnen und Schüler sind die regionalen Integrationskurse (RIK) und die Integrations- und Berufsfindungsklassen (IBK). Auch ausserschulische Angebote wie Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) stehen zur Verfügung. Sie werden von Trägerschaften wie Konsulaten, Botschaften oder Elternvereinen angeboten und ermöglichen den Schülerinnen und Schülern, ihre Erstsprache aufzubauen und zu vertiefen.

Die Angebote im Detail

Schulische Angebote

Angebote Dritter